…ungeachtet des Umstandes, dass die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis ersetzt, auf Grund des im Abgabenverfahren anzuwendenden § 103 Abs 2 BA0 eine Erklärung hinsichtlich der Zustellungsbevollmächtigung abgeben, ansonsten die Abgabenbehörde nicht verpflichtet ist, Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen (siehe etwa VwGH 28. 1. 1998,…
…der Fassung vor dem Abgabenänderungsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 124/2003, war jedoch eine Zustellungsbevollmächtigung Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie sich nicht auf alle Erledigungen erstreckte, die im Zuge eines Verfahrens ergehen oder Abgaben betreffen, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 BAO zusammengefasst verbucht wird…
…Änderung in § 9 Abs. 1 ZustellG (Entfall des Wortes "ausdrücklich") durch BGBl I 5/2008 ist nunmehr die vor BGBl I 10/2004 bestehende Rechtslage wiederum anzuwenden, wonach eine allgemeine, uneingeschränkte Vollmacht auch die Zustellungsbevollmächtigung mit umfasst (vgl. dazu die bei Ritz, BAO³, § 9 ZustellG…
…sich in nunmehr ständiger Rechtsprechung des VwGH, dass eine gemäß § 9 Abs. 1 ZustG zu beachtende Zustellungsbevollmächtigung die ausdrückliche Erklärung voraussetzt, dass alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen sind, die im Zug eines Verfahrens ergehen oder Abgaben betreffen, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß …
…hat die Behörde, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, den Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger zu bezeichnen. Hingegen können gemäß § 22 AbgEO im Vollstreckungsverfahren ergehende Erledigungen trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung wirksam dem Vollmachtgeber (Anm. = Abgabenschuldner) unmittelbar zugestellt werden. Ferner sind nach § 1 AbgEO, soweit sich aus…
…wurde vom steuerlichen Vertreter die steuerliche Vertretung zur Einreichung der Abgabenerklärungen elektronisch angemerkt. Am 10.5.2006 wurde vom steuerlichen Vertreter die Zustellungsbevollmächtigung elektronisch eingetragen. Laut Vollmachtsurkunde vom 3.3.2005 wurde der steuerliche Vertreter der Bw zur Vertretung in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten…
…Änderung in § 9 Abs. 1 ZustellG (Entfall des Wortes "ausdrücklich") durch BGBl I 5/2008 ist nunmehr die vor BGBl I 10/2004 bestehende Rechtslage wiederum anzuwenden, wonach eine allgemeine, uneingeschränkte Vollmacht auch die Zustellungsbevollmächtigung mit umfasst (vgl. dazu die bei Ritz, BAO³, § 9 ZustellG…
…VwSlg 10327, VwGH 30.03.1993, 92/11/0236) Darüber hinaus schließe "eine allgemeine Vertretungsvollmacht die Zustellungsbevollmächtigung im allgemeinen ein" (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht Rz 202 unter Verweis auf VwSlgNF 2027 A, 5222 A, 11.112 A; siehe gleichlautend auch Hengstschläger, Verwaltungsverfahrensrecht Rz 195 unter Verweis…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn HW, vertreten durch Herrn FB, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. September 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 9. August…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 7. April 2000, GZ. 100/40297/2000, betreffend Verwaltungsabgaben gemäß § 105 ZollR-DG, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…dass die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, ersetzt, wegen § 103 Abs. 2 BA0 eine Erklärung hinsichtlich der Zustellungsbevollmächtigung abgeben. Andernfalls bestehe keine Zustellbevollmächtigung im Sinne des § 9 Abs. 1 Zustellgesetz. Der Hinweis in einer Eingabe "Vollmacht erteilt" sei keine solche Erklärung (VwGH 15…
…Dezember 2003 der § 103 Abs. 2 BAO in der wie folgt neuformulierten Fassung anzuwenden: ´(2) Eine Zustellungsbevollmächtigung ist Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie a) ausdrücklich auf nur einige dem Vollmachtgeber zugedachte Erledigungen eingeschränkt ist, die im Zuge eines Verfahrens ergehen, oder b) ausdrücklich auf…
…2 BAO idF BGBl.Nr. 201/1982 ergibt, dass eine gemäß § 9 Abs. 1 ZustellG zu beachtende Zustellungsbevollmächtigung die ausdrückliche Erklärung voraussetzt, dass alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen sind, die im Zuge eines Verfahrens ergehen oder Abgaben betreffen, hinsichtlich derer die Gebarung…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…Abs. 1 BAO zwar normieren würde, dass im Einhebungsverfahren ergehende Erledigungen aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens trotz Vorliegens einer Zustellungsbevollmächtigung dem Vollmachtgeber wirksam zugestellt werden könnten. Somit handle es sich um eine Ermessensentscheidung, die stets zu begründen wäre. Der…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, C. über den Antrag des Herrn A., vertreten durch B., vom 18. August 2009 auf fristauslösende Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 23. Juni 2009, GZ. a., zu…
1.) Bescheid Der Antrag der Bw (Geschäftsanschrift laut Firmenbuch), FN K, vertreten durch Rechtsanwalt RA, vom 7. Mai 2009 auf Erstreckung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Schreiben des unabhängigen Finanzsenates vom 4. März 2009 um mindestens 2 Monate wird abgewiesen. Begründung: siehe Entscheidungsgründe…