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UFSI RV/0346-I/08Zustellungen nach der Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.07.2008

…der Einantwortungsurkunde des BG Innsbruck vom ttmmjjjj, zzzzzz, ergibt sich, dass der Nachlass nach Otto X. an die Berufungswerberin (Bw.) als Alleinerbin eingeantwortet wurde. Dieser Beschluss wurde am 8.9.2005 rechtskräftig (Bl. 10 d.A.). Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass zum Zeitpunkt der…

UFSS RV/0380-S/10Verjährung mangels wirksamer Zustellung des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…das ihren Kindern als Legataren nach dem Tod ihres Vaters EF am 6.10.2002 zugefallen sei, hätte ihnen tatsächlich erst im Laufe des Jahres 2007 nach der Einantwortung mit Beschluss des Bezirksgerichtes Z vom 2.9.2005 und der Durchführung des Erbschaftsteuerverfahrens wirtschaftlich zugeordnet…

UFSK RV/0232-K/04Grunderwerbsteuer, Gesamtrechtsnachfolge, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2004

…86/14/0050), wie wenn er an die Verlassenschaft gerichtet würde (VfGH 25.11.1983, B 356/78); denn nach der Einantwortung gibt es keine Verlassenschaft mehr, die Erben sind unmittelbar heranzuziehen (VwGH 25.2.1965, 0799-801/64, 9.12.1992, 91/13/0013…

UFSW RV/0126-W/04Unterbrechung der Bemessungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2004

…weil einerseits noch keine Einantwortung durchgeführt worden sei und andererseits die Bescheide über das von Ruth M.M. bis zu ihrem Ableben erzielte Einkommen absprächen. Die Nichtveranlagung der Einkommensteuer 1994 und 1995 durch das Finanzamt innerhalb einer angemessenen Frist sei umso unverständlicher, als Zustellungen durch…

UFSW RV/4269-W/02Nachsichtsansuchen, Tod des Bw. vor Berufungsentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2003

…Person entstandene Abgabenschuld vor der Einantwortung an die Verlassenschaft (vertreten durch den Verlassenschaftskurator) zu richten. Da nach Mitteilung des Gerichtskommissärs im Hinblick auf die zu erwartende Nachlassüberschuldung bis jetzt keine Erbserklärung abgegeben wurde, somit noch keine erbserklärten Erben vorhanden sind, haben Zustellungen an die Verlassenschaft…

UFSW RV/0469-W/09Spekulationsgeschäft bei Verkauf einer Liegenschaft - Nichtanerkennung eines mündlichen Kaufvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010

…Substitution zugunsten deren Kinder (Enkel des Erblassers). Aufgrund der seitdem eingetretenen Erbanfälle infolge des Todes der eingesetzten Erben bzw. auch von Enkeln (Substitutionslegatare) war es zur Einantwortung der Erbschaft und für die Bereinigung der Eintragungen im Grundbuch erforderlich, die noch offenen Verlassenschaftsverfahren nach J.F…

UFSW RV/0413-W/04Beweisverfahren, ob die Käufer im Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbes bereits über das "ob und wie" der Errichtung des Doppelhauses (gemeinsam mit einer befreundeten Familie) gebunden waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2007Teil 1/2

…nach einem Grundstück ist und hat deshalb die Bw. Herrn X angerufen. Herr X nannte ihr die Adresse des gegenständlichen Grundstückes in H und haben die Bw. und ihr Ehegatte das Grundstück zunächst alleine besichtigt. Dabei war ihnen von vorneherein klar, dass das auf der…

UFSW RV/0644-W/08Zurückweisung einer Berufung gegen einen nicht rechtswirksam zugestellten "Bescheid"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…ZustG Tz 7). Gleiches gilt für die Geltendmachung der Bevollmächtigung nach Zustellverfügung und Bescheiderlassung. Da der angefochtene "Bescheid" nicht rechtswirksam zugestellt worden ist, ist er rechtlich nicht existent geworden. Die Berufung gegen den mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid war daher gemäß § 273 Abs…

UFSS RV/0053-S/03Übereinkommen der Erben nach erfolgter Einantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…und der (gesamte) Kapitalwert des Wohnungsrechtes, sohin insgesamt € 107.920,--, angesehen. Dagegen wurde fristgerecht Berufung erhoben und wie folgt begründet: Die Erbteilung eines Nachlassvermögens ist im Außerstreitgesetz unter den §§ 165ff geregelt. § 165 leg.cit. gehe davon aus, dass grundsätzlich die Erbteilung nach erfolgter Einantwortung…

UFSW RV/0016-W/02Rentenlegat zugunsten der Lebensgefährtin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2005Teil 1/2

…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin E.B. (idF auch: Bw) war die Lebensgefährtin…

UFSW RV/2065-W/05Entstehung der Steuerschuld bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, welche einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde zugrunde gelegt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2007

…Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss…

UFSW RV/0413-W/02Vermögensunterdeckung, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach den Lebenshaltungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2004

…mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde…

UFSW RV/0739-W/04Nichtanerkennung von durch den Nachlass gedeckten Kosten des Erblassers als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004

…Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss…

UFSL RV/0282-L/02Beginn der Verjährungsfrist bei Erwerben von Todes wegen; neue Rechtslage auf Grund des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt wurde im Februar 1990 eine Todfallsaufnahme vom 2. Oktober 1989 über die am 17. September 1989 in Linz verstorbene Mag. Ilse F. übermittelt. Von der A…

UFSW RV/1412-W/02Unternehmensbewertung im Zuge des Erbschaftssteuerverfahrens, Anerkennung von Prozesskosten als Nachlasspassivum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 2. März 1994 ist Herr E…

UFSW RV/2934-W/081. Geltendmachung eines Pflichtteils 2. jährliche Besteuerung einer Leibrente nach § 29 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2012

…= € 1.920,00 auf Lebenszeit, fällig jeweils im Voraus zu jedem 24. Mai, beginnend mit 24. Mai 2009. Der Steuerbetrag von € 48.353,20 war 1 Monat nach Zustellung des angefochtenen Bescheides, somit am 16. Juni 2008, fällig. Am 24. Mai 2009…

UFSW RV/1917-W/07Die Kosten der Verbücherung einer nachlassgegenständlichen Liegenschaft sind vom erbschaftssteuerpflichtigen Erwerb nicht abzuziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…steuerlich maßgeblichen Wert der Grundstücke in Höhe von € 154.847,00 = € 5.419,65). Soweit durch diesen Bescheid ein Mehrbetrag festgesetzt wird, ist dieser Betrag gemäß § 210 Abs. 1 BAO mit Ablauf eines Monats nach Zustellung der Berufungsentscheidung fällig. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber …

UFSL RV/0148-L/02Dem Pflichtteilsberechtigten steht der Teil der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z.17 ErbStG zu, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 13. November 1994 verstarb IR unter Hinterlassung eines Testamentes…

UFSL RV/0149-L/02Dem Pflichtteilsberechtigten steht der Teil der Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z.17 ErbStG zu, der vom Erben nicht ausgenützt werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2004

…oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Am 13. November 1994 verstarb IR unter Hinterlassung eines Testamentes…

UFSS RV/0021-S/02Zinsen aus vom EKC begebenen Lettern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2003

…unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Im Zuge finanzstrafbehördlicher Ermittlungen beim EKC wurde festgestellt, dass Frau A.G in…