…aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 18. Dezember 2007 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2006 fest und ließ den Bescheid durch Organe der Post ohne Zustellnachweis an die Wohnadresse des Berufungswerbers (Bw.) zustellen. Mit Schreiben vom 31. Jänner 2008 erhob der Bw.…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 7. Dezember 2006 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2004 im wieder aufgenommenen Verfahren fest und ließ den Bescheid durch Organe der Post ohne Zustellnachweis an die Wohnadresse des Berufungswerbers (Bw.) zustellen. Am 21. Mai 2007 erhob der nunmehrige…
…der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekanntgegeben (zugestellt) wurde (§ 109 BAO). Bei Zustellungen ohne Zustellnachweis trifft dem § 26 Abs. 2 Zustellgesetz zufolge die Abgabenbehörde die Beweislast hinsichtlich der Tatsache und des Zeitpunktes der Zustellung (vgl. zB VwGH 29.10.1985, 85/14/0047; VfGH…
…Finanzamt mittels Fax eingebrachte Berufung verspätet. Gegen diesen Bescheid wendet sich die Berufung. Die Berufungswerberin führt darin zusammengefasst aus, die Zustellung sei erst am 12.10.2009 erfolgt. Aus einer beigelegten Kopie des Körperschaftsteuerbescheides ergebe sich, dass dieser einen Eingangsstempel vom 12.10.2009 aufweise…
…in § 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4…
…der Zustellung des Prüfungsberichtes maßgeblich. Der Bw behauptet, der Prüfungsbericht sei erst am 28.4.2011 zugestellt worden. Das Finanzamt hat diese Behauptung als unglaubwürdig und als bloße Schutzbehauptung beurteilt. Gemäß § 26 Abs 2 BAO ist es jedoch im Fall der Zustellung ohne Zustellnachweis am…
… 26 Absatz 2 ZustG, wonach im Zweifel die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen hat, von wesentlicher Bedeutung. Stellt sie also ein Schriftstück ohne Zustellnachweis zu, dann trifft sie im Zweifelsfall die Beweislast (Ritz, BAO-Kommentar2, Rz 4 zu…
… 26 ZustellG lautet: "(1) Wurde die Zustellung ohne Zustellnachweis angeordnet, wird das Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. (2) Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das…
…Begründungen zu diesen Berufungsvorentscheidungen wurden am 12.6.2008 versandt. Die Zustellungen erfolgten ohne Zustellnachweis. Am 29.7.2008 brachte der Berufungswerber einen Antrag auf Entscheidung über die Berufungen durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz ein. Das Finanzamt wies hierauf mit Bescheiden vom 31.7.2008…
…Bescheide ohne Zustellnachweis zugestellt worden, wozu § 26 Abs 2 Satz 1 ZustG idF BGBl I 2004/10 normiert: "Die Zustellung gilt als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt." Dies lässt gegenüber der früheren Gesetzesfassung ("... so wird vermutet, daß die Zustellung am…
…bei schriftlichen Erledigungen mit deren Zustellung (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO). Nach § 26 Abs. 2 des Zustellgesetzes (ZustellG) in der hier anzuwendenden Fassung vor dem BGBl. I 2004/10 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach…
…muss im Fall einer Zustellung ohne Zustellnachweis der Beweis der erfolgten Zustellung gegenüber der Bestreitung eines Empfängers von der Behörde auf eine andere Weise erbracht werden, wobei im Falle eines Misslingens dieses Beweises die Behauptung der Partei über die nicht erfolgte Zustellung als richtig anzunehmen…
…Umsatzsteuervorauszahlungen finden sich dagegen keine Zustellnachweise. Aus dem Umstand, dass die Niederschrift zugestellt wurde, kann nicht zwingend auf eine ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide geschlossen werden, wie dies in einem Aktenvermerk des Finanzamtes festgehalten wurde. Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf…
…Tages dieses Monates. Gemäß § 26 Abs. 2 Zustellgesetz gilt bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Zustellung als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan bewirkt. Die Zustellung der am 23. September 2004 der Post übergebenen Berufungsvorentscheidung gilt damit als am 28. September 2004 bewirkt…
…Beurkundung des Zustellvorganges - in Verstoß geratenen Zustellnachweises anhand des Vorbringens des Bf. im Einspruch vom 30. Oktober 2012 bzw. in der gegenständlichen Beschwerde ("...in dieser Zeit bekam ich die ... Strafverfügung ...") geschlossen werden. Wenn sich auch mangels eines vorliegenden Zustellnachweises sowohl die Art der Zustellung (vgl…
…158 gilt für Zustellungen ohne Zustellnachweis die gesetzliche Vermutung, dass die Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an den behördlichen Zusteller (Post) als bewirkt gilt. Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt von Amts wegen festzustellen. Die Zustellung gilt als nicht…
…1 ZustellG (Zustellung ohne Zustellnachweis) wird ein Dokument zugestellt, indem es in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) eingelegt oder an der Abgabestelle zurückgelassen wird. Dies ist im vorliegenden Falle zweifelsfrei erfolgt. § 26 ZustellG betrifft die Zustellung ohne Zustellnachweis. Die die Zustellung anordnende…
…als zugestellt. Gemäß obiger Ausführungen begann im vorliegenden Fall die Berufungsfrist mit der Zustellung des Bescheides am 3. Oktober 2008 zu laufen und endete nach Ablauf eines Monates am 3. November 2008. Die Berufung, datiert mit 18.Oktober 2008 wurde ohne Zustellnachweis erst am 13…
…31. August 2010" weisen demgegenüber keinerlei Faltungsspuren und im Übrigen die Vermerke gedruckt im Bundesrechenzentrum auf chlorfrei gebleichtem Papier, DVR 0009512 und NORL (Anm.: Zustellung ohne Zustellnachweis) auf und sind ungeheftet (ohne Versandkuvert) abgelegt. Bei Einsichtnahme in den elektronischen Steuerakt der Bw. war festzustellen, dass…
…anordnungsgemäß jeweils ohne Zustellnachweis zugestellt werden. Die diesbezügliche formlose Sendung wurde vom Zustellorgan der Post anlässlich des Zustellvorganges am 2. oder 3. September 2010 trotz festgestellter Ortsabwesenheit der Bw. an deren Wohnadresse (behördlich verfügte Abgabestelle) zurückgelassen. Der die Zustellung ohne Zustellnachweis regelnde § 26 ZustellG lautet…