Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, vertreten durch Vt, vom 18. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Juli 2005 entschieden…
…auch bezüglich aller anderen Erledigungen des Finanzamtes (z.B. Buchungsmitteilungen) die nunmehr behauptete Zustellvollmacht in keiner Weise kundgetan worden sei, sondern erstmalig hinsichtlich der gegenständlichen Zurückweisung des Vorlageantrages wegen Fristversäumung. Eine Zustellbevollmächtigung sei Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie sich nicht auf alle dem Vollmachtgeber zugedachten…
…2010). In dem Schreiben weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass die Berufungsfrist am 22.11.2010 enden würde. Der Antrag auf Bescheidbegründung wurde mit 24.11.2010 vom Finanzamt erledigt und ebenfalls der im Abgabeninformationssystem ausgewiesenen Zustellbevollmächtigen, einer Steuerberatungskanzlei, zugestellt (26.11.2010). In dieser…
…Das Finanzamt ging daher zu Recht davon aus, dass eine gemäß § 9 Abs. 1 ZustG zu beachtende Zustellbevollmächtigung nicht vorgelegen hat. Der Grunderwerbsteuerbescheid wurde daher rechtswirksam an die Bw zugestellt. Der Zurückweisungsbescheid entspricht daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg, 12. September 2003
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A, Adresse1, vertreten durch die T, Adresse2, vom 20. Dezember 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 27. September 2010, Zl. 800000/xxxxx/18/2004, betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Beschwerde…
…Betreffend der Zustellung von Bescheiden erteilte die "W.S., Internationale Speditionsgesellschaft mbH" in F., mit Schreiben vom 12. Februar 1998 eine Zustellbevollmächtigung für die W.S. Ges.m.b.H. in S. Eine Bevollmächtigung betreffend der Zustellung von Schriftstücken auf die natürliche Person "W.S…
…Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages bewilligt wird. Mit Schreiben vom 24. März 2003 wurde nunmehr eine Vollmacht, welche eine ausdrückliche Erklärung betreffend Zustellbevollmächtigung enthält, vom rechtlichen Vertreter der Abgabenbehörde erster Instanz vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 23. April 2003 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
…Erleichterung aber keinen Gebrauch und nimmt sie eine sich aus § 103 Abs. 2 BAO ableitbare Unwirksamkeit einer Zustellbevollmächtigung nicht wahr, indem sie dem Wunsch des Machtgebers entsprechend die Zustellung an den bezeichneten Machthaber verfügt, so kann sie sich später, noch dazu zum Nachteil des Machtgebers…
…eventuell nicht der Absicht des Gesetzgebers entspricht, wurde nur die Zustellung von Zwischenerledigungen vorgenommen. Für die Zustellung der Berufungsentscheidung ist aufgrund einer Erklärung der steuerlichen Vertretung in der mündlichen Berufungsverhandlung, wonach keine Zustellbevollmächtigung bestehe, die Ergründung des Sinnes des § 103 Abs 2 BAO idF BGBl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Johann Kraler und Hofrätin Dr. Doris Schitter im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Maurer über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch Fux Neulinger Mitrofanova Rechtsanwälte OG, 1020…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. März 2008 betreffend Abweisung eines Antrags auf neuerliche Zustellung von Bescheiden an den Arbeitswohnsitz in der Schweiz entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Antrag wird als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Brigitte Birnbaum - Dr. Rainer Toperczer gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab April 2002 entschieden: Der…
…Dezember 2004 beim Finanzamt eingegangenen amtlichem Vordruck Verf 15 die Betriebseröffnung bekannt. Der steuerliche Vertreter beruft sich im Vordruck mit dem Zusatz "Inklusive Zustellung" ausdrücklich auf seine Zustellbevollmächtigung. Das Finanzamt merkte die Zustellbevollmächtigung am 22. Dezember 2004 elektronisch an. De Bw beantragte im Februar 2005…
…erforderlich. Die Bw. ist in ihrer Berufung und im Vorlageantrag bei ihrer Behauptung, die Exinger GmbH hätte über keine Zustellbevollmächtigung verfügt, von einer Bevollmächtigung im Jahr 2005 und von der in diesem Zeitraum geltenden Rechtlage ausgegangen. Eine Änderung der geltend gemachten Vollmacht wurde nicht behauptet…
…wären. Wann oder durch wen die Vermerke erfolgt wären, wäre nicht ersichtlich. Auf dieser Basis könne jedenfalls nicht von wirksamen Zustellungen in Großbritannien ausgegangen werden. Insbesondere wäre für den damaligen Zeitpunkt auch von einer Zustellbevollmächtigung von Herrn J.V. unter der Adresse P-Gasse , auszugehen…
…sich im Haftungsverfahren nicht um eine ihn treffende Steuer oder steuerliche Angelegenheit handle, sei § 83 Abs. 5 BAO nicht anzuwenden. Im Zweifel darüber, ob die Bevollmächtigung auch eine Zustellbevollmächtigung umfasse, hätte jedenfalls gemäß § 83 Abs. 2 BAO von Amts wegen nachgefragt werden müssen. § 83 Abs…
…wird Herrn A. K. vertreten. Am 16. November 2010 legte Herr Werner S. im Auftrag der X. Ltd eine uneingeschränkte Zustellbevollmächtigung vor, wonach Herr Steuerberater bevollmächtigt sei, sämtliche Schriftstücke entgegen zu nehmen. Am 22. 11. 2010 teilte das Finanzamt der "X. Ltd zu Handen Herrn…