…schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, ist gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Eine solche darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafenden Taten angedroht ist. Die Summe der Strafen darf auch jeweils die…
…1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe auf 35 Tage herabgesetzt wird. Diese Strafe wird gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 27. Jänner 2009…
…2002 eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,-- und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Zusatzstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt wurden. Überdies wurden ST pauschale Verfahrenskosten gemäß § 185 [Abs.1 lit.a] FinStrG in Höhe von € 363,…
…bereits verhängten € 8.000,00 der Erststrafe in Abzug zu bringen wären, sich sohin eine Zusatzstrafe von € 16.000,00 ergäbe. Die vom Spruchsenat verhängte Zusatzgeldstrafe hat aber lediglich € 8.000,00 betragen. In Anbetracht des zu beachtenden Verböserungsverbotes nach § 161 Abs…
…Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 60 Tagen verhängt. Diese Strafe wird gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Urteil vom Landesgerichtes Korneuburg vom 5. Dezember 2008 (rechtskräftig am 10. Dezember 2008), GZ…
…Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Der Beschuldigte wurde mit Strafverfügung vom 26. Jänner 2010, StrNr.057/2009/000240-001, wegen Hinterziehungen von Grunderwerbsteuer in Höhe von insgesamt € 7…
…Linz vom 9. Mai 2005) hätte bestraft werden können, ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstausmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafenden Taten angedroht ist. Die Summe der Strafen darf auch jeweils die Strafen nicht übersteigen, die nach Abs…
…wegen eines Finanzvergehens bestraft ist, wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in einem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstausmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun…
…Buche, sodass in gesamthafter Abwägung eine Gesamtstrafe von € 25.000,00 zu verhängen wäre. Unter Abzug der bereits mit der genannten Strafverfügung verhängten € 1.600,00 ergäbe sich sohin eine Zusatzstrafe von € 23.400,00. Unter Beachtung des Verböserungsverbotes im Sinne des …
…iVm. § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe in der Höhe von 1.000,00 € verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen ausgesprochen. Die (vom Beschuldigten zu tragenden) Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs…
…Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Berufung wird der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend berichtigt und abgeändert, dass die verhängte Strafe als Zusatzstrafe (§ 21 Abs. 3 FinStrG) zu der…
…November 2004, StrNr. 081/2002/00000-001, zu verhängende Zusatzstrafe auf € 6.000,00 (in Worten: Euro sechstausend) und die gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe auf vierzehn Tage abgemildert werden. II. Im Übrigen wird die Berufung des Beschuldigten…
…am 30. Dezember 2005 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einer Organstrafverfügung bestraft wurde, in den Jahren 2006 und 2007 bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bestraft werden dürfte. Dass allenfalls eine Zusatzstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG zum Erkenntnis des Spruchsenates vom 9. Oktober…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer MR Dr. Hans-Georg Aichholzer und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere…
…schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist. Die Summe der Strafen darf jeweils die Strafen…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des…
…Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Oktober 2002, StrNr. 004) Bedacht zu nehmen und eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese bemisst sich dergestalt, dass von einer für sämtliche Delikte zu verhängenden Gesamtstrafe die bereits ausgesprochene Erststrafe abzuziehen ist. Der solcherart insgesamt bei Z. C…
…Zahlungen ermittelt. Aus der Handlungsweise der Berufungswerberin und der Vorstrafen ergibt sich, dass sie sich steuerliche Vorteile verschaffen wollte. Bei der Strafzumessung wurde im Hinblick auf das Erkenntnis vom 30. November 2005 eine Zusatzstrafe verhängt. Als mildernd wurde die Selbstanzeige, als erschwerend hingegen die Vorstrafen…
… 49 Abs.2 FinStrG [iVm § 21 Abs.1 bis 3 FinStrG] eine - als Zusatzstrafe in Hinblick auf das Urteil des Landesgerichtes Linz zu wertende - Geldstrafe in Höhe von € 7.000,-- sowie gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier…
…11. Dezember 2007 zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis im Strafausspruch und im Kostenausspruch aufgehoben. Ein Strafausspruch in Form der Verhängung einer Zusatzstrafe und sowie die Festsetzung von Verfahrenskosten haben zu unterbleiben. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Mai…