…€ 15.000 und GH, zugleich Geschäftsführer, eine Stammeinlage von € 22.500 an der H-GmbH. Unter Punkt II. "Zusammenschluss" wurde nun vereinbart: "EH ... und GH ... als Mitunternehmer der offenen Handelsgesellschaft H ... wandeln zunächst ihre Beteiligungen an dieser Gesellschaft in Vermögens- bzw. Haftungseinlagen um…
…geboren am 27. Juni 1941, Unternehmer, pppp N. an der L. 60, ein Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Darin wurde festgestellt, dass Herr Alfred X. seit mehr als zwei Jahren dann dort pppp N. an der L. 60 ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen mit der Firma "Alfred…
…andererseits abgeschlossenen Zusammenschlussvertrag vor. Punkt II des Zusammenschlussvertrages lautet: II. ZUSAMMENSCHLUSS: AW und EW übertragen nunmehr ihre vorbeschriebenen Mitunternehmeranteile an der Firma HL OHG samt allen Aktiva und Passiva, somit samt allen Rechten und Pflichten auf der Grundlage der Zusammenschlussbilanz zum 30.09. 2007 (Beilage…
…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 30. Jänner 1997 beteiligte sich Frau-M mit einer Einlage von 800.000,00 S als atypisch stille Gesellschafterin (Beteiligung auch an den stillen Reserven und am Firmenwert) durch Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG rückwirkend per 30…
…dass die Rechtsanwaltskammer Wien und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag grundsätzlich der Ansicht seien, dass bei Rechtsanwaltsgesellschaften bürgerlichen Rechts im Regelfall von einem losen Zusammenschluss von Einzelbetrieben auszugehen sei. Der Beitritt eines Rechtsanwaltes zu einer schon bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sei daher aus dieser Sicht für die…
Installationstechnik GmbH mit allen Rechten und Pflichten übergegangen sind. Die gesetzliche Grundlage des § 3 AVRAG ist daher ausreichender Verpflichtungsgrund der Fa. X. Installationstechnik GmbH die Dienstverhältnisse der Ehegatten V. mit allen bereits entstandenen Ansprüchen zu übernehmen. Aus steuerrechtlicher Sicht geht aus dem Wortlaut des § 14…
…vom 13. Juni 2003 über die Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für 2001 und gegen die nach der Aufhebung erlassenen Umsatzsteuerbescheide für 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (=Bw.) entstand aus dem Zusammenschluss von 15 Kommanditerwerbsgesellschaften (jeweils GmbH & Co KEG's, kurz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 7. März 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf an der Krems vom 9. Juli 1998 betreffend Körperschaftsteuer 1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Entscheidungsgründe Wie schon in…
…2 des Zusammenschlussvertrages wurde keine Vorsorge dahingehend getroffen, dass es beim vorliegenden Zusammenschluss zu keiner Verschiebung der Steuerbelastung kommt. Bisherige handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorgangsweise: Anlässlich der Einbringung des Teilbetriebes Extrusionstechnik in die I-GmbH zum 31. März 1995 erfolgte eine handelsrechtliche Aufwertung und es wurde…
…ergibt sich, dass der Firmenwert des UmgrStG nicht als Wirtschaftsgut gesehen werden kann, sondern eine spezielle steuerliche Begünstigungsbestimmung des UmgrStG ist. Beim Untergang eines Umgründungsfirmenwertes (zum Beispiel durch Verkauf des Unternehmens oder durch einen "verunglückten" Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStGohne Vorsorgeregelung) kann diese Begünstigungsbestimmung, nämlich…
…April 2009 gab der Amtsvertreter an, dass nunmehr auch nach Ansicht des Finanzamtes ein im Jahr 2000 anlässlich des Zusammenschlusses ins Privatvermögen entnommenes Grundstück durch den Bw als Nichtunternehmer verkauft wurde. Mangels Einnahmen aus der Verpachtung des Grundstückes an die KEG liege keinesfalls Unternehmereigenschaft vor…
…stillen Gesellschaft auf einen Vorbehaltszusammenschluss hindeutet. Festzuhalten sei, dass bei diesem Zusammenschluss aus vorsorgetechnischen Überlegungen nur der Buchwert übertragen wird. Unter Berücksichtigung dieser Überlegung bleibe daher für den ebenfalls vereinbarten Gewinnvorab praktisch (wenn überhaupt) nur ein sehr beschränkter Anwendungsbereich, da dieser nur dann zur Anwendung…
…erfüllt ist. Da sich sohin am Zusammenschlussstichtag bzw. am Tag des Abschlusses der Zusammenschlussverträge kein positiver Verkehrswert des übertragenen Vermögens ergibt und somit die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG nicht erfüllt sind, erfolgte die Ermittlung des steuerwirksamen Veräußerungsgewinnes zum 31.3.2000…
…und J-W (bisherige Gesellschafter der F-KG) mit der T-GmbH einen Kommanditgesellschaftsvertrag, wobei die T-GmbH der F-KG nach Artikel IV (Zusammenschluss) Umgründungssteuergesetz zum 1. Jänner 2000 beitrat und dadurch die Firma TF-GmbH&CoKG (in der Folge kurz F-GmbH & Co…
…Berechnung der Grunderwerbsteuer vorgesehen. In diesen Fällen beträgt die Bemessungsgrundlage grundsätzlich das Zweifache des Einheitswertes der Grundstücke, auf die sich der jeweilige Erwerbsvorgang bezieht. Bei gegenständlichem Umgründungsvorgang handelt es sich um einen Zusammenschluss nach § 23 Abs. 1 des Artikel IV des UmgrStG, wonach Vermögen (nach…
…Hinweis auf § 26 Abs. 4 UmgrStG vom zweifachen Einheitswert zu bemessen. Weiters wurde noch vorgebracht, dass auch bei Vorliegen eines Zusammenschlusses außerhalb des Anwendungsbereiches des Umgründungssteuergesetzes die Grunderwerbsteuer von der Gegenleistung zu bemessen sei. Soweit keine Gegenleistung, wie im vorliegenden Fall, vorhanden sei, hätte die…
…vom 29./30. April 1992 der Fa. S GmbH ein Darlehen in Höhe von 120 Mio S gewährt. Bei diesem Zusammenschluss handle es sich laut den eingereichten Erklärungen gemäß Art. IV UmgrStG um einen Verkehrswertzusammenschluss mit einer Quotenverschiebung. Die in der Fa. S GmbH enthaltenen…
…durch Ergänzungsbilanzen wieder rückgängig gemacht werden, damit für den Fall der tatsächlichen Realisierung die Steuerlast darauf nur derjenige trage, der diese stillen Reserven beim Zusammenschluss eingebracht habe. Natürlich sei aber auch der andere am Realisat dieser stillen Reserven beteiligt, da er sie ja durch seine…
…vom 29./30. April 1992 der Fa. S GmbH ein Darlehen in Höhe von 120 Mio S gewährt. Bei diesem Zusammenschluss handle es sich laut den eingereichten Erklärungen gemäß Art. IV UmgrStG um einen Verkehrswertzusammenschluss mit einer Quotenverschiebung. Die in der Fa. S GmbH enthaltenen…
…der Fa. S GmbH zudem ein Darlehen in Höhe von 120 Mio. S gewährt hatte. Unbestritten ist, dass es sich beim gegenständlichen Zusammenschluss um einen Verkehrswertzusammenschluss mit Quotenverschiebung (Art. IV UmgrStG) handelt. Maßstab der Kapitalbeteiligung der nunmehrigen Geschenkgeberin war daher nicht der Buchwert, sondern der…