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616 Treffer1802 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…der Beteiligungskörperschaft E hält. Gruppenmitglied D überträgt die 100-prozentige Beteiligung an der Beteiligungskörperschaft F gegen Gewährung einer 25-prozentigen Beteiligung auf die OG. Nach dem Zusammenschluss sind daher an der AB-OG A zu 45%, B zu 30% und D zu 25% beteiligt. A…

UmgrStR 2002 Rz 1303–13104.1.7. Erfordernis der Wahl einer geeigneten Zusammenschluss- bzw. Vorsorgemethode
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Wege eines gewinnabhängigen Ausgleichs erfolgen. Die Vorsorge gegen eine Verschiebung von Steuerlasten kann sich nur auf steuerhängige stille Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beziehen. Zusammenschlüsse mit einem Stichtag bis 31.3.2012: Stille Reserven des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens blieben vor dem 1…

BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 1/2

…dem FA mit, dass mit Wirkung zum 1. April 2002 siebzehn atypisch stille Gesellschafter mit der Bf. einen Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG vollzogen hätten. Neben der Übermittlung einer Zusammenschlussbilanz zum 1. April 2002 (mit einem ausgewiesenen negativen Eigenkapital der Bf.) und von siebzehn Kopien…

BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 2/2

…im Erkenntnis vom 20. Jänner 2016, 2012/13/0013, hinsichtlich der dortigen Streitfrage der Bewertung von Einlagen aus dem Privatvermögen bei einem Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG festgestellt, dass mangels einer gesetzlichen Anordnung im UmgrStG das Ertragsteuerrecht zum Tragen kommt. In diesem Erkenntnis wurde vom…

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 1/2

…von Einkünften hinsichtlich der Jahre 2000 bis 2002 statt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 06.03.2006 wird unter "TZ 2 Zinsen Sonderbetriebsvermögen" Folgendes festgehalten: Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum 31.12.1999 seien durch die bisherigen Gesellschafter G und F Einlagen nach der Bestimmung des …

BFG RV/6100006/2016Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG Zinsen und Spesen aus einem Bankkredit als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2021Teil 2/2

…wobei auch nur bekannt gegeben wird, es handle sich um "Geldmittel, die im Zuge des Zusammenschlusses von den Gesellschaftern der Gesellschaft für Investitionen bzw. für das laufende Geschäft zur Verfügung gestellt wurden". Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen. Wie bei allen Ermessensentscheidungen kommt dem…

BFG RV/7100699/2013Zusammenschluss zu einer Ordinationsgemeinschaft außerhalb des Umgründungssteuergesetzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2018

…dass es sich gemäß § 24 Abs. 2 UmGrStG um einen missglückten Zusammenschluss handle, weil geeignete Vorsorgemaßnahmen nicht ergriffen worden seien. Die stillen Reserven seien daher bereits im Jahr 2009 aufzudecken. In der am 25.09.2018 antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung wiesen beide Parteien auf ihr…

UFSI RV/0378-I/02Löst Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG in jedem Fall Grunderwerbsteuerpflicht aus ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…€ 15.000 und GH, zugleich Geschäftsführer, eine Stammeinlage von € 22.500 an der H-GmbH. Unter Punkt II. "Zusammenschluss" wurde nun vereinbart: "EH ... und GH ... als Mitunternehmer der offenen Handelsgesellschaft H ... wandeln zunächst ihre Beteiligungen an dieser Gesellschaft in Vermögens- bzw. Haftungseinlagen um…

UFSL RV/0386-L/04Behandlung der Abfertigungsrückstellung bei Umgründung (Zusammenschluss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…geboren am 27. Juni 1941, Unternehmer, pppp N. an der L. 60, ein Zusammenschluss- und Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Darin wurde festgestellt, dass Herr Alfred X. seit mehr als zwei Jahren dann dort pppp N. an der L. 60 ein nicht protokolliertes Einzelunternehmen mit der Firma "Alfred…

BFG RV/7100391/2023Forschungsprämie - Antragsrecht bei unterjährigem Zusammenschluss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2024

…Prüfung der vorgelegten Unterlagen durchführt - in denen die Mitunternehmerschaft nicht erwähnt wird - und andererseits die Abgabenbehörde insbesondere hinsichtlich der Höhe der Bemessungsgrundlagen nicht an Feststellungen der FFG gebunden ist. Die Eigenforschung der Bf vor dem Zusammenschluss ergibt sich aus ihrem Schriftsatz vom 22.7.2024…

BFG RV/5100045/2012Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2015

…9.2010 in des Firmenbuch eingetragen. Mit Eingabe vom 28.9.2010 wurde seitens des steuerlichen Vertreters der belangten Behörde ein Zusammenschluss der natürlichen Personen A und B nach den Bestimmungen des Art IV UmGrStG mit Zusammenschließungsstichtag vom 1.1.2010 gemeldet und darauf hingewiesen…

UFSF RV/0508-F/08Grunderwerbsteuer bei Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…andererseits abgeschlossenen Zusammenschlussvertrag vor. Punkt II des Zusammenschlussvertrages lautet: II. ZUSAMMENSCHLUSS: AW und EW übertragen nunmehr ihre vorbeschriebenen Mitunternehmeranteile an der Firma HL OHG samt allen Aktiva und Passiva, somit samt allen Rechten und Pflichten auf der Grundlage der Zusammenschlussbilanz zum 30.09. 2007 (Beilage…

UFSL RV/1428-L/02Bei einem Zusammenschluss vorangehenden Zusammenschluss jeweils nach Art. IV UmgrStG ist die (ertragsteuerliche) Rückwirkung für die Berechnung der Zweijahresfrist des § 26 Abs. 3 UmgrStG für die Befreiung von der Kapitalverkehrssteuer unbeachtlich, weshalb die Besitzfrist für den eingebrachten Mitunternehmensanteil erst mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des ersten Zusammenschlussvertrages beginnt und nicht mit dem 9 Monate früheren Umgründungsstichtag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe   Mit Notariatsakt vom 30. Jänner 1997 beteiligte sich Frau-M mit einer Einlage von 800.000,00 S als atypisch stille Gesellschafterin (Beteiligung auch an den stillen Reserven und am Firmenwert) durch Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG rückwirkend per 30…

BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Euro zugewiesen; hinsichtlich der übrigen atypisch stillen Gesellschafter wurden Verlustkürzungen vorgenommen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit der ***G 1*** eine Vermögensverwaltung darstelle und damit bei den Zusammenschlüssen mit den einzelnen atypisch stillen Gesellschaftern die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG (insbes. das Erfordernis eines Betriebes, §…

BFG RV/7100679/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Euro zugewiesen; hinsichtlich der übrigen atypisch stillen Gesellschafter wurden Verlustkürzungen vorgenommen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit der ***G 1*** eine Vermögensverwaltung darstelle und damit bei den Zusammenschlüssen mit den einzelnen atypisch stillen Gesellschaftern die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG (insbes. das Erfordernis eines Betriebes, §…

BFG RV/7100678/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Die Fremdfinanzierung des Bestandobjektes ist nicht ausschlaggebend, zumal Fremdfinanzierungen bei Liegenschaftsbesitz als üblich gelten (vgl Kauba in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.), EStG 2024, § 23 Rz 118 mwN). Umbaumaßnahmen, mit denen eine bessere Vermietbarkeit erreicht werden soll, gehen nicht über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Euro zugewiesen; hinsichtlich der übrigen atypisch stillen Gesellschafter wurden Verlustkürzungen vorgenommen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit der ***G 1*** eine Vermögensverwaltung darstelle und damit bei den Zusammenschlüssen mit den einzelnen atypisch stillen Gesellschaftern die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG (insbes. das Erfordernis eines Betriebes, §…

BFG RV/7100677/2025Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 2/2

Der gewöhnliche, mit jeder Art von Vermietung verbundene Verwaltungs- und Werbeaufwand führt daher nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, es sei denn, die Verwaltungsarbeit hat ein solches Ausmaß, dass sie nach außen als gewerbliche erscheint (zuletzt VwGH 22.4.2004, 2000/15/0105, 2005, 88; VwGH…

BFG RV/7101875/2013Fehlen der Voraussetzungen für einen Zusammenschluss nach Art IV, § 23 UmgrStG (insbesondere Betriebseigenschaft bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.03.2025Teil 1/2

…Euro zugewiesen; hinsichtlich der übrigen atypisch stillen Gesellschafter wurden Verlustkürzungen vorgenommen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Tätigkeit der ***G 1*** eine Vermögensverwaltung darstelle und damit bei den Zusammenschlüssen mit den einzelnen atypisch stillen Gesellschaftern die Anwendungsvoraussetzungen des Art IV UmgrStG (insbes. das Erfordernis eines Betriebes, §…