…und die entsprechenden Beiträge eine angemessene, statutenmäßig festgesetzte Höhe nicht übersteigen. Im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung handelt es sich bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundenen Berufe ausüben. Nicht als Berufsverbände und Interessensvertretungen…
…Niederschriften ergibt sich nachstehender Sachver-halt: Die Tätigkeit von G. V. habe als Dienstnehmer der Bw. darin bestanden, auf Grund der amtli-chen Telefonbücher (Bereich NÖ-Süd) Gewerbetreibende (Selbständige, Landwirte) anzuru-fen. Dabei haben Steuerberater, Banken, Versicherungen und ähnliche Dienstleistungsunter-nehmen jedoch nicht kontaktiert werden…
…nicht jedoch nur zum Teil oder hinsichtlich einer Teilorganisation (wie im gegenständlichen Fall nur hinsichtlich der Eigenjagd). Der Zusammenschluss von zwei Agrargemeinschaften sei ähnlich einem Gemeindeverband zu sehen. Umsatzsteuerrechtlich seien die Verpächter trotz Vorliegens eines gemeinsamen Pachtvertrages getrennt zu beurteilen. Über die Berufung wurde erwogen…
…von einer Beteiligung am Unternehmenserfolg aus übersehe jedoch, dass sie selbst in der Stellungnahme davon spreche, dass ein 'Unternehmerrisiko nicht eingegangen wurde und auch eine Unternehmerinitiative nicht erkennbar gewesen wäre'. Die angeführten Kontrollrechte sowie die unbefristete Dauer könnten auch bei Darlehensverträgen vereinbart werden, auch Banken…
…bzw. die Bezeichnung Frisiersalon Monika - Inhaber M.S.) auf. Sämtliche Zinsaufwendungen seien tatsächlich entstanden, da keine der Banken auf ihre Forderungen und daraus resultierenden Zinsen verzichtet habe. Die Zinsen seien pauschal mit einem Zinssatz von 8 % p.a. berechnet worden. Die Umsatzsteuervorauszahlungen seien zu berücksichtigen…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (vgl. VwGH 26.4.2012, 2009/15/0194). Dieser Zeitraum gilt nur dann, wenn der Plan des Steuerpflichtigen dahin geht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses fortzusetzen. Grundsätzlich ist für den einzelnen Steuerpflichtigen (oder einen bestimmten Zusammenschluss von Steuerpflichtigen…
…der lokalen AkteurInnen, der gesamten Bevölkerung sowie der sozialen und wirtschaftlichen Interessengruppen und öffentlichen und privaten Einrichtungen in die Entscheidungsfindung gemeint. Der partnerschaftliche Ansatz: Plattform und Motor der lokalen Entwicklung ist die lokale Aktionsgruppe - ein Zusammenschluss von Partnern aus öffentlichen und privaten Sektoren, die im…
…genommenen) Gesamtverlust. Unter Hinweis auf schwebende Zivilprozesse (Klage einer Bank gegen einen anderen Anleger) und auf die noch laufende Prüfung einer Strafanzeige mehrerer Anleger (gegen Organe von Banken und des Modellvertreibers) durch die Staatsanwaltschaft Wien (Sachverständigengutachten wurde in Auftrag gegeben) hat der zustellungsbevollmächtigte Vertreter Dr…
…habe den Bw. im Sommersemester 2005 befähigt, einen Marketingplan für die private Winzervereinigung V zu entwickeln. V ist ein Zusammenschluss von neun renommierten Winzern aus dem Mittelburgenland, die es sich zum Ziel gesetzt haben, ihr Weinangebot national wie international effizienter zu vermarkten. Diese sehr gute…
…welche den vorliegenden Wertpapierhandel von ähnlichen Tätigkeiten unterscheiden, welche vom VwGH als vermögensverwaltend beurteilt wurden (VwGH 29. 7. 1997, 96/14/0115 und VwGH 25. 2. 1998, 98/14/0005). Es sei kein schlagkräftiges Argument dafür vorgebracht worden, dass der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer…
…Folge aber eine rationelle Fertigung nur durch ein Profilsystem erfolgen konnte. Die Fa. ACC als Extrudeur der Profile habe sich aber durch den Zusammenschluss von SCHR und SFT eine Verdoppelung des Umsatzes erwartet, wodurch niedrigere Selbstkostenpreise, und bedingt durch die größeren Liefereinheiten, niedrigere Transportkosten errechnet…
…die Bw. ist der Kommission der Europäischen Gemeinschaft angemeldet worden (Zusammenschluss der Bw., einer Gesellschaft "kontrolliert durch V", den "controlling shareholder" der U Company Limited, der T reg. gen. m. b. H. und der S AG durch Kauf von Aktien an der A SE) . Diese…
…als S 1,8 Mio betragen hätten. Eine Ausweitung der Leasinggeschäfte hätte vielmehr eine weitere Darlehensaufnahme erforderlich gemacht, die jedoch von den Banken nicht gewährt worden wäre. Dieser Umstand sei bereits dem Lagebericht PC94 & Stille für das Jahr 1994 Pkt. 2 zu entnehmen. Daneben sei…
…mehr als S 1,8 Mio betrugen. Eine Ausweitung der Leasinggeschäfte hätte vielmehr eine weitere Darlehensaufnahme erforderlich gemacht, die jedoch von den Banken nicht gewährt wurde. Dieser Umstand ist bereits dem Lagebericht P 94 & Stille für das Jahr 1994 Pkt. 2 zu entnehmen. Daneben wurde…
…die jedoch von den Banken nicht gewährt wurden. Trotz rückläufiger Nachfrage wurden daher auch weiters keine werbenden Tätigkeiten vorgenommen. Nach dem Beitritt der Anleger zum 30.6.1995 wurden die zugeflossenen Mittel (S 23.250.000 von S 28.203.000) überwiegend in Beteiligungen angelegt…
…Vermögens mit einschließt, ist unseres Erachtens nicht nachvollziehbar und widerspricht den Grundprinzipien des UmgrStG und des EStG im Allgemeinen. Ein Zusammenschluss liegt vor, wenn Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf Grundlage eines Zusammenschlussvertrages (Gesellschaftsvertrages) und einer Zusammenschlussbilanz einer Personengesellschaft tatsächlich übertragen wird (§ 23 Abs…
…Im Gegenzug verpflichtete sich der Berufungswerber zur Leistung eines "Gesellschafterzuschusses" von EUR 255.000,00 (Pkt. 2.5). Zu den "Maßnahmen zur Fremdkapitalsanierung" verpflichteten sich im Wesentlichen die finanzierenden Banken. Die Abmachungen bezüglich der künftigen Geschäftsführung durch den Berufungswerber finden sich erst im Anschluss daran…
…darauf hinzuweisen, dass diese jederzeit - auch für die Betriebsprüfung - zur Verfügung gestanden sind. 17. TZ*** KG Körperschaftsteuer 1999 bis 2000 Zur Finanzierung von diversen Projekten benötigte die Bw. GmbH liquide Mittel. Trotz intensiver Bemühungen sowie guter Kontakte zu Banken, waren diese nicht bereit, zusätzliche über…
…den K-Konkurs und in weiterer Folge den Konkurs der B. GmbH drohenden Folgeinsolvenzen der X und der Y war mit den beteiligten Kreditinstituten eine Sanierungsvereinbarung in Form von Forderungsverzichten seitens der Banken getroffen worden, welche die Übertragung der Geschäftsanteile der beiden Gesellschaften mbH an…
…seiner Einbringungs(Sonder)bilanz zum 1.1.1994 einen Firmenwert in Höhe von S 1,500.000,00 auswies. Diese Vorgänge - insbesondere der Verkauf des anteiligen Klientenstockes vom Einzelunternehmen an Dr.G - wurden weder in den Vertragsvereinbarungen anlässlich des Zusammenschlusses nach außen hin ausreichend dokumentiert…