6.1.28. Zusammenschlüsse von Banken, Versicherungen und Pensionskassen 6.1.28.1. Allgemeines Rz 1011: § 6 Abs. 1 Z 28 UStG 1994 befreit Umsätze von Unternehmern, die überwiegend gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 bzw. Z 9 lit. c UStG 1994 steuerfreie Bank-, Versicherungs…
…Z 28 letzter Satz UStG 1994 aF sein. 31. Art. 135 MwSt-Richtlinie normiert "Befreiungen für andere Tätigkeiten" und beinhaltet insbesondere Steuerbefreiungen, die typischerweise von Banken und Versicherungen angewendet werden. Keine der in Art. 135 MwSt-Richtlinie normierten Steuerbefreiungen kann eine Grundlage für § 6 Abs…
…und die entsprechenden Beiträge eine angemessene, statutenmäßig festgesetzte Höhe nicht übersteigen. Im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung handelt es sich bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen um Zusammenschlüsse von Personen, die denselben Beruf oder doch artverwandte durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundenen Berufe ausüben. Nicht als Berufsverbände und Interessensvertretungen…
…betrifft die Steuerbefreiung des Art 132 Abs. 1 lit f MwSt-RL doch Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben (vgl. EuGH 21.9.2017, C-326/15) und üben Banken, Versicherungen und Pensionskassen unzweifelhaft keine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit aus…
…Steuerbefreiung von ***X*** lediglich den Betrag ohne Umsatzsteuer zu begleichen. Damit besteht mit der Inanspruchnahme der Zwischenbankbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 28 letzter Satz UStG 1994 durch ***X*** nicht nur für diese selbst eine Begünstigung, sondern auch für den Leistungsempfänger. 24. Da österreichische Banken…
…von Zusammenschlüssen nach Art 4 UmgrStG in vier Tranchen atypisch stille Gesellschaften gegründet (Tranche I mit Stichtag 30.09.2006, Tranche II mit Stichtag 31.12.2006, Tranche III mit Stichtag 31.08.2007, Tranche IV mit Stichtag 31.08.2008), wobei die Ergebniszuweisung von…
…Niederschriften ergibt sich nachstehender Sachver-halt: Die Tätigkeit von G. V. habe als Dienstnehmer der Bw. darin bestanden, auf Grund der amtli-chen Telefonbücher (Bereich NÖ-Süd) Gewerbetreibende (Selbständige, Landwirte) anzuru-fen. Dabei haben Steuerberater, Banken, Versicherungen und ähnliche Dienstleistungsunter-nehmen jedoch nicht kontaktiert werden…
…Die Zusammenschlüsse erfolgten rückwirkend auf den Stichtag 01.01.2009 (vgl Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 11.09.2009, enthalten im Feststellungsakt der Bf). In der in Papierform beim Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 gab die atypisch stille Gesellschaft die Art der…
…Die Zusammenschlüsse erfolgten rückwirkend auf den Stichtag 01.01.2008 (vgl Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 11.09.2008, enthalten im Feststellungsakt der Bf). In der in Papierform beim Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 gab die atypisch stille Gesellschaft die Art der…
…Die Zusammenschlüsse erfolgten rückwirkend auf den Stichtag 01.01.2007 (vgl Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 25.09.2007, enthalten im Feststellungsakt der Bf). In der in Papierform beim Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 gab die atypisch stille Gesellschaft die Art der…
…lagen vor allem im Outsourcing von Know-How sowie dem Splitting der konkreten Verantwortlichkeiten an eine Betreibergesellschaft bzw. deren Managing Partner ***V 2*** (vgl. Ausführungen ***A*** im Erörterungstermin vom 25.10.2024, Frage II.1., Niederschrift Seite 5). Auch war es Wunsch der finanzierenden Banken…
…Die Zusammenschlüsse erfolgten rückwirkend auf den Stichtag 31.03.2005 (vgl Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 23.12.2005, enthalten im Feststellungsakt der Bf). In der in Papierform beim Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 gab die atypisch stille Gesellschaft die Art der…
…Die Zusammenschlüsse erfolgten rückwirkend auf den Stichtag 01.04.2006 (vgl Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 11.12.2006, enthalten im Feststellungsakt der Bf). In der in Papierform beim Finanzamt eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 2005 gab die atypisch stille Gesellschaft die Art der…
…des Unternehmens der Geschäftsherrin zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses einvernehmlich 11.998.000 Euro (Tranche 1 bis 3) bzw. 7.672.000 Euro (Tranche 4) beträgt. Hinsichtlich der Ergebnisverteilung ist diesen Zusammenschlussverträgen im Wesentlichen zu entnehmen, dass Verluste unabhängig von der Kapitalbasis vorrangig den neu eintretenden…
…Zustandekommen eines Zusammenschlusses im Sinne des Art. IV UmgrStG neben der Übertragung des begünstigten Vermögens auch die - fristgerechte - tatsächliche Übertragung des nicht begünstigten Vermögens an die übernehmende Personengesellschaft erforderlich ist und hinsichtlich der Bareinlagen der beiden atypisch stillen Gesellschafter ***Gesellschafter Name1*** (Anzahlung von 25.000…
…nicht jedoch nur zum Teil oder hinsichtlich einer Teilorganisation (wie im gegenständlichen Fall nur hinsichtlich der Eigenjagd). Der Zusammenschluss von zwei Agrargemeinschaften sei ähnlich einem Gemeindeverband zu sehen. Umsatzsteuerrechtlich seien die Verpächter trotz Vorliegens eines gemeinsamen Pachtvertrages getrennt zu beurteilen. Über die Berufung wurde erwogen…
…von einer Beteiligung am Unternehmenserfolg aus übersehe jedoch, dass sie selbst in der Stellungnahme davon spreche, dass ein 'Unternehmerrisiko nicht eingegangen wurde und auch eine Unternehmerinitiative nicht erkennbar gewesen wäre'. Die angeführten Kontrollrechte sowie die unbefristete Dauer könnten auch bei Darlehensverträgen vereinbart werden, auch Banken…
…die von der BF bzw. ihren Maklern für den Versicherer abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge, weswegen eine Rückstellung im bisherigen Ausmaß bis auf weiteres geboten sei. Ende 2019 wurde eine "Selbsthilfevereinigung ohne kommerzielle Interessen" (***) gegründet, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Schadenersatzansprüche für einen Zusammenschluss von Anlegern…
…bzw. die Bezeichnung Frisiersalon Monika - Inhaber M.S.) auf. Sämtliche Zinsaufwendungen seien tatsächlich entstanden, da keine der Banken auf ihre Forderungen und daraus resultierenden Zinsen verzichtet habe. Die Zinsen seien pauschal mit einem Zinssatz von 8 % p.a. berechnet worden. Die Umsatzsteuervorauszahlungen seien zu berücksichtigen…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (vgl. VwGH 26.4.2012, 2009/15/0194). Dieser Zeitraum gilt nur dann, wenn der Plan des Steuerpflichtigen dahin geht, die Vermietung zumindest bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses fortzusetzen. Grundsätzlich ist für den einzelnen Steuerpflichtigen (oder einen bestimmten Zusammenschluss von Steuerpflichtigen…