…Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sondern erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe befreit, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…im Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sondern erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe frei, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sonder erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe frei, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…zu entnehmen, dass es sich dabei um die Errichtung von Hochwasserrückhalteanlagen (der Bürgermeister spricht von der Errichtung eines Schutzdammes) handelt. Für diesen Sachverhalt lässt sich kein Befreiungstatbestand im Grunderwerbsteuergesetz finden. 1.) Dass ein Agrarverfahren (wie ein Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl…
…Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sondern erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe befreit, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…mit der Begründung ab, dass für die Gewährung der Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG die bescheidmäßige Feststellung der zuständigen Agrarbezirksbehörde im Wege eines Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsverfahrens Voraussetzung wäre. Beim ggst. Erwerbsvorgang gäbe es kein Verfahren vor der Agrarbezirksbehörde, deshalb könne die Befreiung…
…ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werde, nicht zur Abgabe von Grunderwerbsteuer führe. Beigelegt wurden ein Verständigungsschreiben der Agrarbezirksbehörde vom 5. April 2007 und die Rechtskraftbestätigung des Flurbereinigungsbescheides vom 27. April 2007. § 201 BAO lautet: (1) Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder…
…der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens wie auch im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des…
…der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist der Erwerb eines Grundstückes im Wege eines Zusammenlegungsverfahrens wie auch im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des…
…die Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (und sohin auch der Flurbereinigung) sind nach § 1 Abs. 1 FlVfGG (zusammengefasst) die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz-…
…Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken würden. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (somit auch der Flurbereinigung) seien nach § 1 Abs. 1 FlVGG unter Anderem die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz…
…Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken würden. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (somit auch der Flurbereinigung) seien nach § 1 Abs. 1 FlVGG unter Anderem die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz…
…die Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (und sohin auch der Flurbereinigung) sind nach § 1 Abs. 1 FlVfGG (zusammengefasst) die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz-…
…Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken würden. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (somit auch der Flurbereinigung) seien nach § 1 Abs. 1 FlVGG unter Anderem die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz…
…Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken würden. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (somit auch der Flurbereinigung) seien nach § 1 Abs. 1 FlVGG unter Anderem die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz…
…die Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (und sohin auch der Flurbereinigung) sind nach § 1 Abs. 1 FlVfGG (zusammengefasst) die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz-…
…die Ziele der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit denen eines Zusammenlegungsverfahrens decken. Ziele und Aufgaben der Zusammenlegung (und sohin auch der Flurbereinigung) sind nach § 1 Abs. 1 FlVfGG (zusammengefasst) die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft im Wege einer Verbesserung oder Neugestaltung der Besitz-…
…I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr 103, in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Zur Flurbereinigung gehört auch die Arrondierung. Der Grundstückserwerb zur Erreichung eines Siedlungszweckes ist im Geltungsbereich des Grunderwerbsteuergesetzes…
…Dagegen wurde rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung erhoben mit der Begründung, dass bei der zuständigen Agrarbezirksbehörde ein Antrag auf Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens eingebracht werde. In der Folge ergingen seitens des Finanzamtes mehrfache Ersuchen an die Bw., den Bescheid der Agrarbezirksbehörde beizubringen. Nachdem kein Bescheid vorgelegt…
…I. Abschnitt, und im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des II. Hauptstückes des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl. Nr. 103, in der jeweils geltenden Fassung von der Besteuerung ausgenommen. Zu versteuern oder von der Steuer auszunehmen ist nach dem Gesetz ein bestimmter Erwerbsvorgang als solcher (§ 1…