…Höhe von EUR 8.024,41 resultierende Progressionsvorbehalt änderte aufgrund des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages daran nichts. Der Bf erhob daraufhin binnen offener Frist Beschwerde und brachte darin vor: Nach Erachten des Bf müsste die Steuerbefreiung für Tauschvorgänge im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens zur Anwendung kommen…
…soweit keine Steuerbefreiung greife. Ein Befreiungstatbestand ergebe sich ua. nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 für Tauschvorgänge von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl. Nr. 103/1951. Das in solchen Verfahren erworbene Grundstück trete hinsichtlich…
…Ein Befreiungstatbestand ergebe sich ua nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG für Tauschvorgänge von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr.103/1951. Das in solchen Verfahren erworbene Grundstück trete hinsichtlich aller für die Ermittlung der…
…siehe Rz 1038); Einkünfte auf Grund von Entschädigungen für einen (drohenden) behördlichen Eingriff (siehe dazu Rz 6651) und Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland (siehe dazu Rz 6652). sowie ab…
…gedient haben. 3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. 4. Aus Tauschvorgängen - von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne der jeweiligen Landesgesetze, soweit sie den Vorschriften des…
…zur "besonderen ertragsteuerlichen Beurteilung" – und zwar zunächst zur Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 ("bei Grundstückserwerb im Wege eines Zusammenlegungs – oder Flurbereinigungsverfahrens") – noch Folgendes ausgeführt: Nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 sind Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen solcher…
…Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. 4. Aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl…
…Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. 4. Aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl…
…Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sondern erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe befreit, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…im Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sondern erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe frei, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…Wege eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes, sonder erfolgte der Grundstückserwerb im Rahmen eines landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens. Im Gegensatz zu den früheren Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 sind ausdrücklich nur mehr jene Grundstückserwerbe frei, die im Wege eines Zusammenlegungs- oder eines Flurbereinigungsverfahrens im Sinne…
…zur "besonderen ertragsteuerlichen Beurteilung" – und zwar zunächst zur Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 ("bei Grundstückserwerb im Wege eines Zusammenlegungs – oder Flurbereinigungsverfahrens") – noch Folgendes ausgeführt: Nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 sind Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen solcher…
…wird. Im Ergebnis gelten somit die vor dem StRefG 2020 geltenden Voraussetzungen für die Befreiung von Grundstückstäuschen in Ausführung von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren. Die Steuerbefreiung kann nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zur Anwendung gelangen. Werden im Zuge eines Flurbereinigungsverfahrens Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft, die…
…zu entnehmen, dass es sich dabei um die Errichtung von Hochwasserrückhalteanlagen (der Bürgermeister spricht von der Errichtung eines Schutzdammes) handelt. Für diesen Sachverhalt lässt sich kein Befreiungstatbestand im Grunderwerbsteuergesetz finden. 1.) Dass ein Agrarverfahren (wie ein Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, BGBl…
…Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. 3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs. 4. Aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl…
…5 GrEStG entspricht inhaltlich dem § 30 Abs. 2 Zif 4 EStG ....“ wonach Einkünfte von der Besteuerung aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr 103/1951, sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von…
…5 GrEStG entspricht inhaltlich dem § 30 Abs. 2 Zif 4 EStG ....“ wonach Einkünfte von der Besteuerung aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr 103/1951, sowie im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von…
…Von der Besteuerung ausgenommen sind gem. § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 die Einkünfte aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne der jeweiligen Landesgesetze, soweit sie den Vorschriften des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl Nr. 103/1951 in der Fassung…
…Gemäß § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 unterliegen der Befreiung jene Einkünfte, die aus Tauschvorgängen im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens iS des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951 resultieren. Das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 und die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder zielen darauf ab, durch Veränderung von Besitz-…
…des Tauschvertrages). Dieser Sachverhalt ist unstrittig. Dieser Sachverhalt wird vom Bundesfinanzgericht rechtlich folgendermaßen beurteilt: § 30 Abs 2 Z 2 EStG lautet: „Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte: Aus Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl…