…den Ansatz der Vermietungseinkünfte in voller Höhe bei ihm, da ihm nur der Gewinnanteil in Höhe von 149,64 € zukomme. Mit Vorlageantrag vom 24. März 2010 legte das Finanzamt die Berufungen dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vor und begehrte Zurechnung der Vermietungseinkünfte beim Bw als…
…Arbeitsstätte von Mag. PR (Köln) und dem Lageort der Mietobjekte (Vl und Re ) und ermitteln sich aus vier Fahrten (hin und zurück) zu 1.900 km a´öS 4,80. In der am 1.2.2006 abgehaltenen Berufungsverhandlung brachte der steuerliche Vertreter zum Berufungspunkt "Zurechnung der…
…Zurechnung von jeweils 50 % der in der Prüfung festgestellten Bemessungsgrundlagen an die beiden Ehegatten! Erst geraume Zeit später monierte der Steuerberater das Fehlen eines Feststellungsbescheides, was am 31.Oktober 2007 erfolgte; die ESt- Bescheide und die diesbezüglichen Rechtsmittel dagegen stammen daher von einem früheren Datum…
…die Vereinbarung "vorerst auf die Dauer von fünf Jahren" abgeschlossen. Hiezu ist festzuhalten, dass die Zurechnung von Vermietungseinkünften an Fruchtgenussberechtigte nur rechtlich zulässig ist, wenn der Fruchtgenuss für eine ausreichende Dauer bei rechtlich abgesicherter Position bestellt ist. Ein Zeitraum von "vorerst" fünf Jahren kann nach…
…Zeitraum widerspiegeln bzw. zum 1.1.1987 Beträge enthalten, die zu diesem Zeitpunkt von der BP bereits hinterfragt wurden. Die BP ist der Ansicht, dass die in den nachfolgenden Textziffern näher erläuterten Zurechnungen eine Folge dieser unzureichenden Verrechnung sind. Das vom Bw. geführte Durchlauferkonto kann…
…wobei letztlich keine Trennung von den Vermietungseinkünften erfolgte: laufende Betriebsausgaben ATS 22.015,60 und AfA ATS 2.400,00, zusammen ATS 24.415,60 (BP, Seite 101). Mögliche weitere bisher nicht aufgegriffene Zuordnungsfehler wurden nicht untersucht, da keine Doppelerfassung von Aufwendungen oder Ausgaben vorliegt…
…für die Bw damit nicht verbunden, da sich die Kapitaltilgungen des Kredits mit der Abschreibungsquote kompensierten. Die Fiktion der Außenprüfung von zusätzlichen Vermietungseinkünften sei daher zur Gänze zurückzunehmen. 3. In ihrer zur Berufung erstatteten Stellungnahme weist die Außenprüfung darauf hin, dass die Bw und ihre…
…gleichzeitig aber von jeglichem Versuch, die unberichtigt aushaftenden "Materialbevorschussungen" einbringlich zu machen, Abstand genommen. Völlig unverständlich ist schließlich, weshalb der Bw. unter diesen Umständen die inzwischen entdeckten und als uneinbringlich entlarvten Materialbevorschussungen "für die H. GmbH" nicht als Aufwand im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte in der…
…Haftungsprovision bei den Vermietungseinkünften abgezogen worden, sodass als Folge davon die geltend gemachten Werbungskosten zur Gänze nicht anzuerkennen gewesen wären. Die behördliche Sachverhaltsermittlung sei in diesem Punkt mangelhaft und unrichtig erfolgt und behalte sich der Bw. zur Beweisführung dieses Sachverhaltes die Nennung von Zeugen (Auskunftspersonen…
…worden ist. Die Erhöhung der Lohneinkünfte auf Euro 7455,72 ist deshalb rechtswidrig. ad 4.) Weder die Höhe der vom UFS geschätzten gewerblichen Einkünfte noch die Höhe der falsch berechneten Vermietungseinkünfte können von meinen erklärten Daten abgeleitet werden. Die Angaben des UFS sind aktenwidrig. Auch…
…durch eine Verlagerung der von ihm erzielten Vermietungseinkünfte auf seine Gattin eine optimale Versteuerung dieser Einkünfte herbeizuführen. Da es einem zwischen dem Bw. und seiner Gattin allenfalls bestehenden Mietvertrag an einem eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt mangelt und das unklare, widersprüchliche Vorbringen die…
…im Voraus einem anderen abtritt. Die Verfügung des Steuerpflichtigen über die ihm zuzurechnenden Einkünfte bedeutet lediglich Einkommensverwendung (VwGH 28.11.2007, 2003/14/0065). Die Zurechnung von Einkünften setzt einerseits voraus, dass der Berechtigte auf die Einkünfteerzielung Einfluss nehmen kann, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt…
…Amtsvertreterin verwies darauf, dass die Vergabe einer Steuernummer alleine keine Anerkennung einer Abtretung von Einkünften sein könne. In der gegenständlichen Angelegenheit würden die nach Lehre und Rechtsprechung vorgeschriebenen Formerfordernisse nicht vorliegen. Es sei die Vermietergemeinschaft nicht über die Weitergabe der Vermietungseinkünfte informiert worden, auch nach…
…Einbehaltung von eingemahnten Mieten der Rechtsanwaltskanzlei saldiert worden. Weiters wurde ein Kassabeleg über die Bezahlung der Rechtskosten von € 180,00 vorgelegt. 4. Zurechnung der Einnahmen 2001 bis 2003 Die Bw. wäre tatsächlich erst im März 2004 Eigentümerin des Grundstückes geworden. Dieser Umstand wäre von…
…die Steuererklärungen des Bw. keine Vermietungseinkünfte aus. Im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens hat das Finanzamt dem Bw. ausreichend Gelegenheit gegeben, Unterlagen betreffend eine abweichende Zurechnung der Vermietungseinkünfte vorzulegen. Der Bw. hat die ihm hierfür eingeräumte Frist von 2 Monaten ungenützt verstreichen lassen. Der daraufhin abweisend…
…zuzurechnen seien, der Feststellung, dass sich die Zurechnung von Einkünften nicht mit dem wirtschaftlichen Eigentum an der Liegenschaft decken müsse und allgemeinen Ausführungen zu Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen festgestellt, dass die Ehegattin des Bw "als Vermieterin in Erscheinung" trete. Was die nachfolgenden Feststellungen anlangt, wonach…
…dass den stillen Gesellschaftern kein entsprechendes Unternehmerrisiko zukomme und die Vermietungseinkünfte sohin nicht gemeinschaftlich, sondern von der B-GmbH (allein) erzielt worden seien. "Ausgangspunkt" dieses Erkenntnisses war ebenfalls die bereits angeführte abgabenbehördliche Prüfung der B-GmbH sowie einiger mit dieser verflochtener Steuersubjekte. (5) In den…
…noch im Zusammenhang mit der Zurechnung von Vermögen ihres Sohnes angegeben hatte, das Depot 01 (in Höhe von ca. 500.000,00) gehöre ihrem Sohn (Dauerakt, Bl 57 f.), gab sie in der Berufungsergänzung vom 02.04.2003 an, von einem ihr seitens der Betriebsprüfung…
…ein Hauptmietrecht zu verkaufen, ist entgegenzuhalten, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Verkäufer rechtmäßig handelt. Ein Verstoß gegen das Gesetz oder die guten Sitten ist für die Zurechnung von Einkünften unbeachtlich (Doralt, Einkommensteuer, Kommentar, § 2, Tz 143 und die darin zitierte VwGH-Judikatur). Soweit…
…dass den stillen Gesellschaftern kein entsprechendes Unternehmerrisiko zukomme und die Vermietungseinkünfte sohin nicht gemeinschaftlich, sondern von der B-GmbH (allein) erzielt worden seien. "Ausgangspunkt" dieses Erkenntnisses war ebenfalls die bereits angeführte abgabenbehördliche Prüfung der B-GmbH sowie einiger mit dieser verflochtener Steuersubjekte. (6) In den…