…mit sofortiger Wirkung zurückziehen zu wollen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und legte den Steuerakt dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: In Streit steht die Zulässigkeit der Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der…
…so erfolgt gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen (Antragsveranlagung). Als Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger anzusehen, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt nach § 33 Abs…
…Folge zu geben und auszusprechen, dass eine Veranlagung für die beiden Streitjahre zu unterbleiben hatte. Informativ wird mitgeteilt, dass der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsbehörde zur Erteilung von Rechtsauskünften unzuständig ist. Die Anfrage wurde daher an das Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers des Bw. (FA Wien 1/23…
…dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung nicht vor, so ist auch die Zurückziehung eines Antrages auf eine solche ausgeschlossen. Da im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41…
…wenn in einem Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr berücksichtigte besondere Verhältnisse gemäß § 63 Abs 1 EStG nicht in der ausgewiesenen Höhe zustehen. In einem solchen Fall handelt es sich um einen Fall der Pflichtveranlagung, eine Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist nicht möglich. Gemäß…
…Da nicht davon auszugehen sei, das Ministerium vertrete dabei eine Rechtsauffassung, die der Rechtslage widerspreche, ersuche der Bw seiner Berufung stattzugeben und seiner Eingabe um Zurückziehung seines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2004 stattzugeben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Mai 2005 wurde die Berufung als unbegründet…
…dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung nicht vor, so ist auch die Zurückziehung eines Antrages auf eine solche ausgeschlossen. Da im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41…
…aus diesem Bescheid ergebende Nachforderung brachte die Bwin. fristgerecht eine Berufung ein. In dieser Berufung wurde unter Hinweis auf die Einkommensteuerrichtlinien der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2001 zurückgezogen und um Stornierung der Nachforderung ersucht. Die Zurückziehung sei möglich, da es sich um keine Pflichtveranlagung handle…
…innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt werden. § 39 Abs 1 dritter Satz ist anzuwenden. Ergibt sich bei der Antragsveranlagung eine Nachzahlung, dann kann der Arbeitnehmer den Antrag auch noch im Rechtsmittelverfahren zurückziehen (Doralt: EStG-Kommentar, Bd II, Tz 12 zu § 41…
…die Zurückziehung eines Antrags auf eine solche ausgeschlossen. Da im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG gegeben sind, nämlich sowohl jene gemäß Z. 4 als auch jene gemäß Z. 5, handelt es sich bei der angefochtenen Arbeitnehmerveranlagung um eine…
…liegt somit ein Pflichtveranlagungstatbestand vor, weshalb ein Zurückziehen des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2008 nicht möglich ist. Zu den übrigen Berufungspunkten ist festzuhalten: Ad 1) Unterhaltsabsetzbetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind…
…sei hier eine Vorfrage für die Bescheiderlassung falsch beurteilt worden, die nunmehr vom zuständigen Gericht anders entschieden worden wäre. In eventu werde daher der Wiederaufnahmegrund des § 303 Abs. 1 lit c BAO geltend gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf…
…einen dem Gesetz entsprechenden, also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß…
…zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen nach Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages wegen fehlender Unterschrift der Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß …
…einen dem Gesetz entsprechenden, also berichtigten Jahreslohnzettel für 2005, zu übermitteln. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung von Berufungsvorentscheidungen zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vor. Über die Berufung wurde erwogen: Antrag auf Zurückziehung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005: Gemäß…
…VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe…
…VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe…
Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12…
…VwGH 17.4.2008, 2007/15/0278). Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe…
…dass die Zurückziehung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Der Einkommensteuerbescheid 2005 sei am 21.6.2006 ergangen. Die Rechtskraft dieses Bescheides sei einen Monat nach Zustellung eingetreten…