Findok · UFS-Entscheidungen
UFSG RV/0540-G/11
Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nach Rechtskraft des Bescheides
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0540-G/11vom 15.03.2012
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Nach Eintritt der Rechtskraft ist daher auch die Zurückziehung eines Antrages nicht mehr zulässig. Dies unabhängig davon, ob der fragliche Bescheid nur auf Grund eines gestellten Antrages ergangen ist, oder ob er von Amts wegen erlassen wurde (siehe dazu VwGH 1.2.1995, 92/12/0286).
Da der Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes in Rechtskraft erwachsen ist, musste das Finanzamt den Antrag vom 6. Dezember 2010 auf Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 abweisen.
Der angefochtene Bescheid des Finanzamtes entspricht daher der Rechtslage, weshalb die dagegen gerichtete Berufung, wie im Spruch geschehen, abzuweisen war.
Graz, am 15. März 2012
Normen und Schlagworte
- § 245 Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 243 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0540-G/11
- Stammnummer
- 58366
- Gültig
- 15.03.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF