…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Beginn und…
…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel, das gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung erfolgte daher gemäß § 156 FinStrG zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…November 2002, GZ. 800/07165/2002, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung gemäß Artikel 239 Abs.2 Zollkodex (ZK) als nicht fristgerecht eingebracht, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs.8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Der gegenständliche Bescheid wurde am 30. April 2002 abgefertigt und laut den Angaben des Berufungswerbers in der Berufungsschrift am 3. Mai 2002 zugestellt. Die Berufung wurde am 15. Juli 2002 eingebracht, somit jedenfalls außerhalb der Berufungsfrist…
…Abholfrist) erfolgt ist. Da somit der Einspruch vom 1. Juni 2005 gegen die Strafverfügung nicht innerhalb der im § 145 Abs. 1 FinStrG normierten Frist von einem Monat nach Zustellung eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht erfolgt…
…Die mit 14. Februar datiert Berufung wurde somit verspätet eingebracht und war diese Berufung daher gem. § 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Die Zustellung des gegenständlichen Bescheides wurde in der Berufung nicht bestritten (wurde dieser doch vom Sohn vorgefunden). Wenn der Bw…
…tatsächlich als eigenständiger Erstattungsantrag zu bewerten ist und, falls diese Frage zu bejahen ist, ob die Zurückweisung als verspätet eingebracht zu Recht erfolgte. Eine inhaltliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Erstattung der entrichteten Abgaben kann vom UFS mangels entsprechender Zuständigkeit nicht erfolgen…
…der für die jeweils genannten Bescheide zur Verfügung stehenden Berufungsfristen eingebracht. Die Bw hat dem Vorhalt des unabhängigen Finanzsenats vom 13. Jänner 2004, dass bei mangelndem Nachweis einer rechtzeitigen Anfechtung eine Zurückweisung als verspätet erfolgen werde, nichts weiter entgegengesetzt. Bei dieser Sachlage ist der Beweis…
…an der Abgabestelle als Ersatzempfänger übernommen worden wären. Über die Berufung wurde erwogen: I. Zurückweisung der Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide 2002 und 2003: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde.…
… 273 Abs. 1 lit.b der Bundesabgabenordnung (BAO, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid des Zollamtes Krems vom 2 .Februar 2005 wurde der Antrag der Bf. auf nachtägliche Einbeziehung von 18.000 kg D. in den aktiven Veredlungsverkehr und Erstattung gemäß Art,239…
…eine Berufung, die nicht fristgerecht eingebracht wurde, durch Bescheid zurückzuweisen. Für Vorlageanträge ist die zitierte Bestimmung gemäß § 276 Abs. 4 BAO sinngemäß anzuwenden. In Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmungen war daher der am 8. November 2005 eingebrachte Vorlageantrag als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Wien, am 31…
… 273 Abs. 1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt verfügte mit dem am 9.12.2004 ausgefertigten Bescheid die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1999 und erließ einen neuen Sachbescheid mit demselben Ausfertigungsdatum. Die Bescheide wurden am 13.12.2004 an den…
…wäre die Berufung gemäß § 273 Abs.1 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen gewesen. Dagegen erhob die Bf., unter sinngemäßer Wiederholung des Berufungsinhaltes, fristgerecht Beschwerde Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Sinne des § 245 Abs.1 BAO erster Satz beträgt die Berufungsfrist einen Monat. Gemäß…
…1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Den vom Finanzamt vorgelegten Veranlagungsakten ist folgendes Verwaltungsgeschehen zu entnehmen: Im Rahmen einer die Jahre 2002 bis 2005 umfassenden Außenprüfung gemäß den §§ 147ff. BAO wurde festgestellt, dass die…
…am 19. August 2011 geendet hat, wurde die Berufung am 26. August 2011 nicht fristgerecht eingebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Im Übrigen steht der Zurückweisung einer Berufung als verspätet ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nach der überwiegenden Rechtsprechung nicht entgegen (vgl die bei Ritz, BAO4, §…
…Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) bezog für ihren Sohn L., geb. am 1990, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Das Finanzamt forderte nach Überprüfung des Anspruches mit Bescheid vom 10.1.2011…
…nicht zurückzuweisen ist, in der Sache selbst zu entscheiden. Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Zurückweisung erfolgte vom Zollamt X. als Abgabenbehörde erster Instanz und stellte sich als…
…einmonatigeRechtsmittelfrist in Gang gesetzt, sodass die Vorlagefrist am 22. Dezember 2010 endete. Der gegenständliche Vorlageantrag wurde dem Finanzamt am 14. Jänner 2011 persönlich überreicht und ist eindeutig verspätet, sodass der Vorlageantrag als nicht fristgerecht eingebracht und somit unzulässig zurückzuweisen ist. Wien, am 12. August 2013
…2002 gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen. Begründend wird dazu u.a. ausgeführt, die Zurückweisung sei erfolgt, weil die Berufung nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die Feststellungsbescheide gem. § 188 BAO für die Jahre 2000 bis 2002 seien vom Finanzamt mit Datum 10. Jänner 2006 erlassen…
…die Strafverfügung nicht innerhalb der im § 145 Abs. 1 FinStrG normierten Frist von einem Monat nach Zustellung eingebracht wurde, eine Abwesenheit des Bf. von der Abgabestelle weder behauptet wurde noch aus dem Akt zu ersehen war, ist die Zurückweisung des Einspruches als nicht fristgerecht durch…