…cit. durch die Abgabenbehörden erster Instanz vornehmen lassen. Der § 289 Abs. 1 BAO idF des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes (AbgRmRefG, BGBl I 2002/97) sieht nunmehr aber auch die Möglichkeit einer Kassation der angefochtenen Entscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde u.a. vor…
…aufzutragen, dass die Berufung nach fruchtlosem Ablauf einer gleichzeitig zu bestimmenden angemessenen Frist als zurückgenommen gilt. Nach § 289 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn…
…auf die Argumente, die auch in der Hauptsache vorgebracht wurden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach § 289 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen…
…Streichungen"verbergen soll. Enthält ein Bescheid aber schon die zur Beurteilung notwendige Sachverhaltsdarstellung nicht, ist er schon aus diesem Grunde rechtswidrig und einer Aufhebung und Zurückverweisung nach § 289 BAO zugänglich. Von welchem konkreten zusammenhängenden Sachverhalt bei welchem jeweiligen Verfahren die Behörde in ihrer rechtlichen Beurteilung…
…wenn eine solche vorliegt. Auch insofern ist der zu beurteilende Sachverhalt bisher in wesentlichen Punkten unvollständig geblieben und war deshalb die Bescheidbehebung und Zurückverweisung nach § 289 Abs. 1 BAO auch zur Durchführung einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG erforderlich. Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit unterliegen grundsätzlich…
…Der Firmenwert sei nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 zwingend auf 15 Jahre verteilt abzusetzen. 2. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die…
…Finanzsenat eine zweitinstanzliche Sachentscheidung nach § 289 BAO treffen. Zur Behebung und Zurückverweisung im Besonderen: Der unabhängige Finanzsenat ist zur Überzeugung gelangt, dass für eine sachgerechte Entscheidung über die Beschwerde die derzeitigen Ermittlungs- und Erhebungsergebnisse nicht reichen. Der unabhängige Finanzsenat ist nach sorgfältiger Prüfung der dem…
… 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, sofern hierüber keine Formalerledigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung zu ergehen hat (Zurückweisung, Zurücknahme- oder Gegenstandsloserklärung), durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster…
… 80 BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 14. Jänner 2009 und die Berufungsvorentscheidung vom 20. August 2009 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Mit Beschluss des Handelsgerichtes…
…gemäß §§ 85c Abs.8, 85f ZollR-DG iVm § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die zuständige Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe (Art.243 Abs.2 lit.a) Zollkodex iVm § 85b Abs.2 ZollR-DG) aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…getroffen, ob und im welchen Umfang die Nutzungsänderungen vor dem oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erfolgten. Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…
…Immobiliengeschäfte zueinander stehen und ob der vorhergehende Grundstücksverkauf des Bw zu einem fremdüblichen Preis erfolgte. Nach § 289 Abs.1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen…
…etwa noch erforderlichen Ermittlungen der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Vorlage zu bringen. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, wenn diese weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der…
…gelegte Zurückverweisung der Sache gemäß § 289 Abs. 1 BAO vor. Der UFS nahm aus folgenden Gründen von dem eingeräumten Ermessen Gebrauch. Billigkeits-Gründe, die gegen eine Ermessensübung sprechen, liegen nach der Aktenlage nicht vor. Auf der anderen Seite sprechen folgende Zweckmäßigkeits-Gründe für die Zurückverweisung…
…2006 entschieden: Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2006 und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
… 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Verfahrensergänzungen sowie im Interesse der Zweckmäßigkeit war der Aufhebung der Vorrang vor der Fortsetzung der zweitinstanzlichen Ermittlungen zu geben. Die Zurückverweisung nach § 289 Abs…
…gemäß § 289 BAO und Ermessensbegründung Ist die Berufung weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn…
…das Jahr 2000 und 2001 vom 22. Februar 2005 werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Begründung Der Berufungswerber (i.d.F. Bw. Genannt) bezog als Baumeister in den…
…Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2003 bis 2004, Umsatzsteuer 2003 bis 2004 und Einkommensteuer 2003 bis 2005, Anspruchszinsen 2004 und Investitionszuwachsprämie 2004 werden gemäß § 289 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Beim Bw. wurde 2007 eine Betriebsprüfung (BP…
…33 herausgerechnet werden, da sie zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung noch nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen sei. Schließlich sei die Berechnung der Umsatzsteuer für 1999 nicht nachvollziehbar und deshalb auch der gegenständliche Bescheid mangelhaft. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: § 289 Abs. 1 BAO idF AbgRmRefG, BGBl.…