…14/0124. Der Bw. habe im Jahr 2007 im 58. Lebensjahr gestanden und werde aller Wahrscheinlichkeit nach -weil jetzt schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen…
…Familien)einkommen im Verhältnis zu dem von der Bw erzielten Jahresnettoeinkommen von rd. 19.000 € keineswegs als vernachlässigbar anzusehen ist. Zudem war bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Ehemann der Bw im Berufungsjahr bereits 73 Jahre…
…die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung könne nicht von der Art der Gewinnermittlung abhängig sein. Eine derartige Auslegung finde im Gesetz keine Deckung. Nach einer abweisenden Berufungsvorentscheidung stellte die Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat wies die…
…Gründe, die eine Wohnsitzverlegung vom Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina an den Beschäftigungsort in Österreich als nicht zumutbar erscheinen lassen würden, wurden vom Bw im laufenden Verfahren nicht vorgebracht. Behält der Arbeitnehmer seinen entfernt gelegenen Wohnsitz trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen, fallen…
…von ca. sechs Monaten in der Regel als ausreichend erachtet, um seinen Wohnsitz zum Beschäftigungsort zu verlegen (Doralt, EStG, Kommentar4, § 4 Rz. 353). Behält der Abgabepflichtige seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei, so…
…Intervention beim Betriebsrat abwenden konnte. Fest steht, dass der Berufungswerber bezogen auf den Zeitraum Juli 1987 bis Juni 1992 und auch nicht zu dem Zeitpunkt an dem die Prüfung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorzunehmen ist - im Jänner 1988 bzw. Jänner 1992 - nicht einmal an einen…
…eine Lehre in I.. Danach hätte er Zivildienst geleistet. Der doppelte Wohnsitz sei erst 2004 gegründet worden, zuvor sei das Pendeln möglich gewesen und daher sei kein Grund für eine Wohnsitzverlegung gegeben gewesen. Der Sohn habe - wie er in S. in die Schule gegangen sei…
…die Nichtanerkennung der Familienheimfahrten richte sich die Berufung. Das Finanzamt beantrage, die Berufung als unbegründet abzuweisen und den Bescheid für 2007 abzuändern. Familienheimfahrten würden so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…
…ist strittig, ob dem Bw. die Verlegung seines Hauptwohnsitzes zumutbar war. Folgende Umstände sprechen nach Meinung der Berufungsbehörde gegen die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung: -Der Bw. war als Leiharbeiter beschäftigt, was gegen die Annahme der Dauerhaftigkeit des Einsatzortes in V. spricht (siehe hiezu z.B. UFS…
…an einem anderen Ort möglich ist, wenn dennoch der räumliche Kontakt durch tatsächliches Wohnen weiter besteht. Zusammenfassend ergibt sich aus diesen Gründen kein Anlass, von den oben dargestellten Überlegungen hinsichtlich der Möglichkeit und Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des Dienstverhältnisses abzugehen…
…eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (z.B. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038; VwGH 28. 9. 2004, 2001/14/0178, VwGH 21. 6. 2007, 2005/15/0079). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten…
…Zeitraum von zwei Jahren in der Regel als ausreichend erachtet, um seinen Wohnsitz zum Beschäftigungsort zu verlegen (Doralt, EStG, Kommentar4, § 4 Rz. 353; LStR 2002, Rz. 346). Diese Zeiträume gelten allerdings nur als Richtwert. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist somit nicht schematisch…
…steht nach der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungs-/ Arbeitsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung komme dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am…
…wenn der am Familienwohnsitz zurückgebliebene und dort ganzjährig wohnhafte Ehepartner keine Einkünfte erziele, sondern sich der Kindererziehung am Familienwohnsitz widme. Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem jüngeren Erkenntnis vom 27.5.2003, 2001/14/0121 neuerlich feststellte, kann die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ihre Ursache sehr wohl…
…ist darauf zu verweisen, dass der Unabhängige Finanzsenat von dieser Auffassung bereits vor geraumer Zeit mit der Begründung abgerückt ist, dass "es für die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes keinen Unterschied machen kann, ob die zu pflegende Person nun im eigenen Familienhaushalt oder aber in…
…Von einer Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist jedenfalls dann auszugehen, wenn der Beitrag des Ehepartners im Verhältnis zum Einkommen des Steuerpflichtigen vernachlässigbar ist. Als vernachlässigbar gering in diesem Sinne gilt ein Beitrag des Ehegatten von weniger als einem Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichtigen. Bei…
…Wohnsitzverlegung bewirkt hätten, braucht daher nicht mehr eingegangen zu werden. Die Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung" sowie für Familienheimfahrten waren daher dem Grunde nach anzuerkennen. Belegmäßig nachgewiesen wurden für die Unterkunft am Beschäftigungsort angefallene Mietkosten in Höhe von 1.400,00 € jährlich. Hinsichtlich der…
…der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (Vgl. VwGH 26.7.2007, 2006/15/0047; VwGH 21.6.2007, 2005/15/0079). Es kommt daher nicht darauf an, ob in einem früheren Zeitraum, insbesondere bei Eingehen der Beschäftigung am neuen Beschäftigungsort, die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen, die der…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahbereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, die behauptete Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung unter Gesichtspunkten zu prüfen, die der…