…von Gründen für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mwN). Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist auch für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Die Unzumutbarkeit begründend bringt der Bf. in Beantwortung des Vorhaltes vor, dass einerseits die Wohnung…
…14/0124. Der Bw. habe im Jahr 2007 im 58. Lebensjahr gestanden und werde aller Wahrscheinlichkeit nach -weil jetzt schon alle Voraussetzungen gegeben seien- mit 62 Jahren in Pension gehen. Er falle daher in die 5- Jahres Frist. Außerdem sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen…
…Familien)einkommen im Verhältnis zu dem von der Bw erzielten Jahresnettoeinkommen von rd. 19.000 € keineswegs als vernachlässigbar anzusehen ist. Zudem war bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Ehemann der Bw im Berufungsjahr bereits 73 Jahre…
…die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung könne nicht von der Art der Gewinnermittlung abhängig sein. Eine derartige Auslegung finde im Gesetz keine Deckung. Nach einer abweisenden Berufungsvorentscheidung stellte die Bw den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Unabhängige Finanzsenat wies die…
…B-VG zu, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Die im Beschwerdefall vom Bundesfinanzgericht vorgenommene Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG auf, weshalb gem…
…Gründe, die eine Wohnsitzverlegung vom Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina an den Beschäftigungsort in Österreich als nicht zumutbar erscheinen lassen würden, wurden vom Bw im laufenden Verfahren nicht vorgebracht. Behält der Arbeitnehmer seinen entfernt gelegenen Wohnsitz trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen, fallen…
…von ca. sechs Monaten in der Regel als ausreichend erachtet, um seinen Wohnsitz zum Beschäftigungsort zu verlegen (Doralt, EStG, Kommentar4, § 4 Rz. 353). Behält der Abgabepflichtige seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei, so…
…Intervention beim Betriebsrat abwenden konnte. Fest steht, dass der Berufungswerber bezogen auf den Zeitraum Juli 1987 bis Juni 1992 und auch nicht zu dem Zeitpunkt an dem die Prüfung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorzunehmen ist - im Jänner 1988 bzw. Jänner 1992 - nicht einmal an einen…
…Der Grund, warum Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung dennoch als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Berücksichtigung finden können, liegt darin, dass derartige Aufwendungen so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit…
…2005/13/0037 mwN). Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist auch für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Die Erziehung und Betreuung der minderjährigen Kinder und die Bewahrung des familiären Umfeldes für diese Kinder können gewichtige Gründe darstellen, die für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes sprechen…
…war. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe VwGH 03.03.1992, 88/14/0081) ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zumutbarkeit bei der doppelten Haushaltsführung jedenfalls ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren noch als gegen die Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung sprechende Befristung des Dienstverhältnisses…
…13/0216; VwGH 26.11.1996, 95/14/0124 etc.). Zudem war keine Rechtsfrage strittig, sondern vielmehr eine Sachfrage, nämlich ob in sachverhaltsmäßiger Hinsicht Gründe für die (Un)Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung vorlagen oder nicht. Die Revision war daher nicht zuzulassen. Graz, am 6. April 2017
…Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung für die Bf. bereits im Jahr 2010 gegeben war, konnten die für das Haus in B im Jahr 2011 angefallenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…eine Lehre in I.. Danach hätte er Zivildienst geleistet. Der doppelte Wohnsitz sei erst 2004 gegründet worden, zuvor sei das Pendeln möglich gewesen und daher sei kein Grund für eine Wohnsitzverlegung gegeben gewesen. Der Sohn habe - wie er in S. in die Schule gegangen sei…
…die Nichtanerkennung der Familienheimfahrten richte sich die Berufung. Das Finanzamt beantrage, die Berufung als unbegründet abzuweisen und den Bescheid für 2007 abzuändern. Familienheimfahrten würden so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht…
…ist strittig, ob dem Bw. die Verlegung seines Hauptwohnsitzes zumutbar war. Folgende Umstände sprechen nach Meinung der Berufungsbehörde gegen die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung: -Der Bw. war als Leiharbeiter beschäftigt, was gegen die Annahme der Dauerhaftigkeit des Einsatzortes in V. spricht (siehe hiezu z.B. UFS…
…an einem anderen Ort möglich ist, wenn dennoch der räumliche Kontakt durch tatsächliches Wohnen weiter besteht. Zusammenfassend ergibt sich aus diesen Gründen kein Anlass, von den oben dargestellten Überlegungen hinsichtlich der Möglichkeit und Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn des Dienstverhältnisses abzugehen…
…eine Wohnsitzverlegung in üblicher Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (z.B. VwGH 20.9.2007, 2006/14/0038; VwGH 28. 9. 2004, 2001/14/0178, VwGH 21. 6. 2007, 2005/15/0079). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten…
…Arbeitsort. -Besonders gelagerte Pflegenotwendigkeit naher Angehöriger, deren Mitübersiedlung unzumutbar wäre. Behält der Arbeitnehmer dagegen den entfernt gelegenen Familienwohnsitz trotz der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ausschließlich aus persönlichen Gründen bei (zB gute Wohnlage, Eigenheim, Schulbesuch der Kinder bei ausreichender Schulbesuchsmöglichkeit am Arbeitsort), fallen die Ausgaben für doppelte…
…Zeitraum von zwei Jahren in der Regel als ausreichend erachtet, um seinen Wohnsitz zum Beschäftigungsort zu verlegen (Doralt, EStG, Kommentar4, § 4 Rz. 353; LStR 2002, Rz. 346). Diese Zeiträume gelten allerdings nur als Richtwert. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist somit nicht schematisch…