…Verkehrsmittel und er sei außerdem Allergiker und Asthmatiker. Zur näheren Abklärung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln für die Fahrten des Bw. zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Verkehrszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel, Arbeitszeiten des Bw., seine gesundheitlichen Probleme) ersuchte das Finanzamt zunächst in einem…
…zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Einsteigs- oder Ausstiegsstellen. Da wie oben - auch beispielsweise anhand einer Fahrtbewegung …
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder zumutbar sei ("großes Pendlerpauschale"). Der öffentliche Verkehr sei zwar in den letzten Jahren stark ausgebaut worden, aber in den seltensten Fällen hätte man die Haltestelle unmittelbar vor der Haustür. Die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels…
…Tage im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar, so besteht Anspruch auf das große Pendlerpauschale. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz der Bw. beträgt 24 km (Routenplaner www.herold.at). Die Bw. hat nach Auskunft des Arbeitgebers übereinstimmend mit den eigenen Angaben der Bw…
…Hinsichtlich dem Pendlerpauschale betrage die Wegzeit bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 Kilometer mehr als 1,5 Stunden, weshalb die Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht mehr gegeben sei. Eine Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu Beginn und Ende ihrer Arbeitszeiten wäre lediglich auf…
…eine Unzumutbarkeit iSd lit. c des § 16 Abs 1 Z 6 EStG nicht erkennen, da bei der Berufungswerberin nicht einmal die doppelte Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zum eigenen Pkw ereicht wird. Die Zumutbarkeit der Benützung des Öffentlichen Verkehrsmittels begründet sich im gegenständlichen…
…Arbeitszeiten die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich. Gleichzeitig wurde das Original-Formular L 34 (Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales , unterschrieben vom Abgabepflichtigen am 28.10.2003), vorgelegt. Darin finden sich -neben persönlichen Daten- folgende Angaben: Die kürzeste Strecke zwischen der der Arbeitsstätte nächstgelegenen…
…die Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist die Bw. nicht nachgekommen. Die Bw. hat der Referentin fernmündlich mitgeteilt, dass sie den Vorhalt des Finanzamtes nicht beantworten werde. Weiters hat sie telefonisch darauf verzichtet, die Wegstrecke Wohnort - Arbeitsplatz gemeinsam mit einem Bediensteten…
…im gesamten bisherigen Verfahren die Berücksichtigung der Pendlerpauschale in Höhe von 342,00 € unterblieben sei. Sein Arbeitsweg zwischen B. und C. würde 10 km betragen. Eine Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels sei durch seinen 3-Schichtbetrieb an mehr als der Hälfte der Arbeitstage nicht möglich. …
…Behinderung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm. 80). Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nach der Verwaltungspraxis (Rz. 255 LStR 2002) sowie ständigen Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenats und der einhelligen…
…bei (optimal) kombinierter Benutzung öffentlicher und privater Verkehrsmittel und nach Aufrundung der einzelnen Wegstrecken (vgl. Sailer/Bernold/Mertens, a.a.O., Frage 16/22 zu § 16 EStG 1988) 36 km beträgt, war - gerade auch im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung aller Steuerpflichtigen - spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch…
…Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2006 beantragte sie das "große" Pendlerpauschale (von 2.664 €) mit der Begründung, die Benützung eines Massenverkehrsmittels für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sei nicht zumutbar gewesen, weil sie für die 68 km lange einfache Wegstrecke mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mehr…
…des öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist etwa dann unzumutbar, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: - Wegstrecke unter 20 km eineinhalb Stunden - Wegstrecke ab 20 km zwei Stunden - Wegstrecke ab 40 km zweieinhalb Stunden. Diese Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der…
…sei, wäre ihr bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht möglich - gehen daher ins Leere. Der Gesetzgeber stellt die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf die objektive Verkehrslage und Verkehrsfrequenz, nicht aber auf die betrieblichen Bedürfnisse in Form von notwendigen Dienstverrichtungen während der Arbeitszeit ab (Schuch…
…Bezweifelt wurde weiters die Richtigkeit der angegebenen Entfernungen zwischen Wohnung und den jeweiligen Arbeitsstätten. Da auch für die Fahrten nach Linz das große Pendlerpauschale berücksichtigt wurde, wurde die Berufungswerberin überdies aufgefordert anzugeben, aus welchem Grund die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für diese Strecke nicht möglich…
…des großen Pendlerpauschales auf die Anzahl der Arbeitstage des konkreten Arbeitsverhältnisses abzustellen sei, weiters entgegenzuhalten, dass in einem solchen Fall bei einem Arbeitsverhältnis, welches beispielhaft 3 Arbeitstage pro Lohnzahlungszeitraum umfasst, wovon an zwei dieser drei Arbeitstage die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, bereits…
…Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, zusätzliche Pauschbeträge (Pendlerpauschale) vor. Das so genannte "große Pendlerpauschale" nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 ist zu berücksichtigen, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der…
…auf Berücksichtigung eines Pendlerpauschales. Zu klären bleibt allerdings noch, ob ihr das große oder das kleine Pendlerpauschale zustand, wovon - wie bereits dargestellt - letztlich auch die hier strittige Frage abhängt, ob dem Bw. für 2004 der AVAB zusteht. Die Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln richtet…
…km | 210,-- Euro jährlich | 20 km bis 40 km | 840,-- Euro jährlich | 40 km bis 60 km | 1.470,-- Euro jährlich | über 60 km | 2.100,-- Euro jährlich Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nach der Verwaltungspraxis (Rz…
…Unzumutbarkeit" im Zusammenhang mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht, weshalb dieser Begriff der Interpretation zugänglich ist. In der Literatur wird dazu die Ansicht vertreten, dass sich die Zumutbarkeit nach einer Zeitstaffel, abhängig von der jeweiligen Entfernung zwischen…