…auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Die amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (RV 621 BlgNR XVII. GP…
…dem PKW zurücklegt. Kann - wie im vorliegenden Fall - auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum EStG 1988 die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (KFZ und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Die geht auch…
…Strecken sind nach der oben zitierten gesetzlichen Regelung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, es sei den es ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels "überwiegend" und "zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke" nicht zumutbar. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels im Sinn des § 16 Abs…
…2001 wären die Voraussetzungen erfüllt. (Vgl. Doralt, EStG4, § 16 Tz 112) Es ist somit das Pendlerpauschale für 2001 mit dem gesamten Jahresbetrag von 15.840 öS (=1.151,14 €) für über 60 km bei Zumutbarkeit des Massenbeförderungsmittels anzusetzen. Das Pendlerpauschale wird gemäß § 16 Abs…
…2. Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht…
…2. Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht…
…Ganz im Gegenteil es werde lediglich Bezug auf die Distanz der Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte und die Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels genommen. Nach Einholung dieser Auskünfte hätte es sich das Finanzamt aber doch wieder anders überlegt und folgende Begründung zur Abweisung der Berufung gefunden: Die Berufung gegen…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km - 630 Euro jährlich, 40 km bis 60 km - 1.242 Euro jährlich…
…0001; VwGH 4.2.2009, 2007/15/0053). Bei Prüfung der Frage, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist, ist von einer optimalen Kombination von Massen- und Individualverkehrsmittel auszugehen (VwGH 24.9.2008, 2006/15/0001; VwGH 28.10.2008…
…und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann sind bei einer Fahrtstrecke zwischen 20 bis 40 Kilometer zusätzlich ein Betrag in Höhe von 384 € als Pauschbetrag zu berücksichtigen (vgl. die Bestimmung…
…aber auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Unbestritten ist, dass auf mehr als der halben Strecke eine regelmäßige Zugsverbindung besteht, mit…
…abgestuft nach Entfernung und Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, zusätzliche Pauschbeträge (Pendlerpauschale) vor. Das so genannte "große Pendlerpauschale" nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 ist zu berücksichtigen, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und…
…§ 16 Tz. 108; Schuch, a.a.O., S 317). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegstellen (vgl. Doralt, a.a.O., § 16 Tz. 109). Im gegenständlichen Fall…
…cit. zu, wenn die Wegstrecke überwiegend im Kalendermonat zurückgelegt wird und die Benützung des Massenverkehrsmittels zumutbar ist. Ist dem Arbeitnehmer aber im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, dann wird nach § 16 (1) Z…
…20 km und 40 km. Hinsichtlich der Frage, ob das große oder das kleine Pendlerpauschale zur Anwendung kommt, ist auf die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels abzustellen. Die Bw. vermeint, dass ihr die Benützung eines Massenverkehrsmittels unzumutbar wäre, und brachte vor, der Bahnhof in D…
…ob dem Bw. für 2004 der AVAB zusteht. Die Zumutbarkeit der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich nach der unterschiedlichen Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und dem PKW andererseits, wobei jedoch im Nahbereich von 25 km die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels auch dann zumutbar ist…
…Verkehrsmittels und eines fünfminütigen von der letzten Ausstiegsstelle bis zur Arbeitsstätte, also für rund 1,2 Kilometer von einer gesamten Wegstrecke von 57,2 Kilometer ist diesbezüglich die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu bejahen. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel…
…sein, wenn die Fahrzeit unzumutbar lang ist (siehe Jakom/Lenneis EStG, 2011, § 16 Rz 28). Zur Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" im Sinne der genannten Bestimmung des EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof die Gesetzesmaterialien herangezogen (vgl. z. B. VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319…
…dem PKW zurückzulegen. Diese Strecke beträgt laut Routenplaner 5 km und benötigt 8 min (www.herold.at). Kann auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (KFZ und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Für die…
…0053). Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu verstehen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine "Unzumutbarkeit" wird jedenfalls (auch und vor allem) dann vorliegen, wenn Massenbeförderungsmittel für die Fahrten von der Wohnung…