… 212 Abs. 1 BAO gegeben und das negative (Gefährdungs-)moment auszuschließen ist. Demnach dürfen Zahlungserleichterungen nur dann gewährt werden, wenn durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Die Gefährdung kann sich aus der Vergangenheit, aus der gegebenen Situation oder auch aus der…
…von der Bw vorgebrachten ganz allgemein gehaltenen und überdies unbewiesen gebliebenen Angaben über die beim Geschäftsführer gelegenen Hinderungsgründe rechtfertigen keine einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Frist zur Abgabe der Steuererklärungen erheblich überschreitende Zufristung und sind auch nicht geeignet darzutun…
…Dem vom Bw. eingewandten Argument, im Falle einer früheren Vertretung durch die einschreitende Parteienvertreterin wäre es auf Grund der erlassmäßigen Zufristungen nicht zu einer Verspätung gekommen, ist entgegenzuhalten, dass der gegenständlich eingetretene Sachverhalt nicht mit einem hypothetischen verglichen werden kann, denn derartig eingewandte Umstände sind…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen die Bf. wegen Zahlungserleichterungsansuchen betreffend eine Geldstrafe über die Beschwerde vom 7. Februar 2003 gegen den Bescheid vom 8. Jänner 2003 des Finanzamtes Bregenz zu Recht…
…Einbeziehung der herrschenden Lehre und Rechtsprechung. Auf Grund obiger Ausführungen vertritt der Referent die Auffassung, dass das Ziel der Leasingverträge letztlich die Verschaffung der Verfügungsmacht unter Zufristung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes war. Nach Ansicht des Referenten hätte die Nichtausübung der eingeräumten Kaufoption jedem kaufmännischem Verhalten widersprochen…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…in der weiteren Folge die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 30.7.2009 als unbegründet ab. Nach Lage der Akten seien die aushaftenden Abgaben längst fällig gewesen und erfahre die Fälligkeit durch die Zufristung keine Änderung. Seit 2008 sei niemals um Ratenzahlung oder Stundung angesucht worden…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…wies das Finanzamt daraufhin, dass vorerst 11 Raten in Höhe von € 50,00 monatlich unter Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt würden. Eine weitere Zufristung sei im Laufe der Abstattung durchaus möglich. Im Vorlageantrag vom 12. November 2007 stellt die Bw. die wirtschaftliche Situation…
…ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach der zitierten Gesetzesstelle setzt das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein…
…Bw. angebotenen Raten entrichtet worden seien (bzw. die Umsatzsteuer 2007 laut vorläufiger Zahlungsaufforderung vom 25. Mai 2008), sodass keine weitere Zufristung gewährt werden könne. Sofern die offenen Monatsraten von € 242,57 bis 4. August 2008 entrichtet werden, erfahre die Bewilligung der Zahlungserleichterung vom 28…
…letzte Rate mit Zahlungstermin 16. Juli 2007 in Höhe von € 11.006,84 festgesetzt wurde. Dieser Bescheid enthält auch den Hinweis, dass bei einem neuerlichen begründeten Ansuchen eine weitere Zufristung in Aussicht gestellt wurde. Vom Bw sei am 16. Juli nicht die letzte Rate…
…sämtliche gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der Abgabe eine erhebliche Härte darstellt und durch die Zufristung die Einbringlichkeit der Abgabe nicht gefährdet ist. Fehlt auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung…
…Schreiben an den Berufungswerber und erklärte ihm die vorliegende Sachlage samt ihr innewohnenden Missverständnissen. Es wurde auf eine mögliche Verböserung hingewiesen. Durch eine mehrwöchige Zufristung wurde es ihm freigestellt, Dispositionen zu treffen (etwa Zurücknahme). Der Berufungswerber reagierte jedoch nicht auf dieses Schreiben. Über die Berufung…
…werden. In der Begründung wird diesbezüglich ausgeführt, diese Kosten hätten nicht berücksichtigt werden können, weil trotz Aufforderung und langer Zufristung die entsprechenden Unterlagen nicht nachgereicht worden seien. In dem dagegen fristgerecht eingebrachten Rechtsmittel, welches als Vorlageantrag gemäß § 276 Abs. 2 BAO zu werten ist, beantragte…