…den Nachweisen über den Studienerfolg des Sohnes auch eine Bescheinigung vor, wonach der Sohn vom 1. Oktober 1997 bis 30. September 1998 seinen Zivildienst geleistet hat. 2.1. Mit Bescheid vom 26. Jänner 1999 forderte das Finanzamt von der Bw. die für den Zeitraum 1…
…Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz-oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeit Suchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI. Nr…
…21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie aa) weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI Nr 609, haben…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe für seinen Sohn X ab August 2009 wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 11. Dezember 2009 mit der Begründung, dass X aus dem Zivildienst vorzeitig entlassen worden sei und daher die Familienbeihilfe nicht bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden könne, abgewiesen…
…1989 geborenen Sohn Y die Zuerkennung der Familienbeihilfe. Am Formblatt Beih 1 wurde dazu angegeben, dass ihr Sohn "Zivildienst" leiste und seit 11.9.2009 an der Fachhochschule Wels ein Abendstudium der Studienrichtung Automatisierungstechnik (Studienkennzahl 0438, Bachelorstudiengang) betreibe. Dazu wurde das Studienbuchblatt für das Wintersemester…
…2007 hat das Finanzamt die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Zeit vom 1.2.2006 bis 14.10.2006 habe der Berufungswerber den Zivildienst geleistet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für diesen Zeitraum keine bezogen. Diesbezüglich wird vom Finanzamt auf das Erkenntnis des VwGH…
…der Sohn des Bw in dem Monat in dem er das 26. Lebensjahr vollendet hat, weder in Berufsausbildung stand noch den Präsenz- oder Zivildienst geleistet hat. Gegen obgenannten Bescheid berief der Bw rechtzeitig mit seiner Eingabe vom 27. Dezember 2007 und führte hiezu aus: "Im …
…wenn ein junger Mann zufolge der Zivildienstableistung ein Jahr (und 8 Monate sind für 1 Studienjahr betrachtet genau 1 Jahr Verlust) verliere und ihm nun die Zuerkennung der Familienbeihilfe dennoch versagt werde. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Juni 2001 bis 31. Jänner 2002 seinen ordentlichen Zivildienst beim österreichischen Roten Kreuz ab. Das Finanzamt Graz-Umgebung forderte mit Bescheid vom 26. März 2003 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juli 2001 bis Jänner 2002 mit folgender Begründung zurück: Ihr volljähriger Sohn…
…Februar 1999 bis 31. Jänner 2000 seinen ordentlichen Zivildienst beim Magistrat Graz - Sozialamt ab. Nach den vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Abgabenverwaltung übermittelten Unterlagen erhielt er dafür im Jahr 1999 ein Entgelt in Höhe von 59.102,- ATS (für den Zeitraum 1.2…
…ist; ... Im Gegenstandsfall hat der Sohn des Bw offenkundig nach der Schulausbildung zunächst von Herbst 2006 bis Ende Juni 2007 den Zivildienst geleistet und im Anschluss ehestmöglich im Herbst 2007 mit dem Studium der Soziologie begonnen und dieses nach 4 Jahren im Herbst 2011 abgeschlossen…
…einer Berufsausbildung bzw. -fortbildung - Zeiten zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und dem frühestmöglichen Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung - Zeiten zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes und dem Beginn bzw. der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung - das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen…
…warum ein Präsenzdiener den Monat, in dem sein Präsenzdienst beginnt, die Familienbeihilfe bekomme und ein Zivildiener nicht. Sie frage sich, wo da der Gleichheitsgrundsatz bleibe. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen…
…Berufung führte die Bw. aus, im Rückforderungsbescheid sei nicht berücksichtigt worden, dass ihr Sohn nur bis 30.6.2009 Zivildiener gewesen sei und im Anschluss daran seine Berufsausbildung fortgesetzt habe. Mit Vorhalt vom 13.1.2010 wurde die Bw. ersucht, das Reifeprüfungszeugnis, aus dem das…
…auch darin, dass von mir für den Studierenden zwei Semester Studiengebühr bezahlt wurde, umgekehrt das Finanzamt wegen der Zwangsverpflichtung zum Zivildienst jetzt zusätzlich die gewährten Beihilfen zurückerhalten will. Abgesehen von der grundsätzlich verfassungswidrigen Wegentwicklung vom familienunterstützenden und familienfördernden Gesetz hin zu einem Ausbildungspönalisierungsinstrument, ergeben sich…
…Sozialversicherung war der Sohn der Bw. seit 1. Februar 2005 bis 30. September 2005 Zivildiener. Während dieser Zeit studierte der Sohn der Bw. auch an der Universität Wien Politikwissenschaft. Beigelegt wurde dem Antrag auf Familienbeihilfe ein Sammelzeugnis der Universität Wien, in dem im Zeitraum Februar…
…ist, ob das Finanzamt obige Beträge zu Recht rückgefordert hat. Der Sohn des Bw. leistete vom 2. Februar 2004 bis 31. Jänner 2005 Zivildienst. Der Bw. richtete am 11. November 2004 folgendes Schreiben an das Finanzamt: "Beiliegend eine Bestätigung über den Hochschulbesuch meines Sohnes C…
…v. 18.10.89, Z. 88/13/0214). Da Ihr Sohn Philip bereits mit 25.7.2004 seine Volljährigkeit erlangt hat und seit Oktober 2005 den Zivildienst ableistet, musste spruchgemäß entschieden werden." Der Bw. erhob mit Schreiben vom 7. August 2005 Berufung und führte dazu…
…02 möchte ich festhalten, dass laut Ihrer Begründung mein Sohn keinen Anspruch auf Kinderbeihilfe hatte, weil er beim Zivildienst war und sich voll und ganz diesem zu widmen hätte. Dieses würde allerdings das Aus für alle Weiterbildungskurse außerhalb der regulären Arbeitszeiten bedeuten. Denn jeder Arbeitnehmer…
… 2 Abs.1 lit b FLAG 1967 vor. Das gleichzeitige Absolvieren des Zivildienstes sei nach der genannten Gesetzesstelle unbeachtlich und schließe nicht vom Bezug der Familienbeihilfe aus. Die Behörde habe daher den Sachverhalt fehlerhaft ermittelt und das Gesetz falsch angewendet. Mit Berufungsvorentscheidung vom xxxx wies…