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UFSL RV/1102-L/02Zinsen von fremdfinanzierte Gewinnausschüttungen als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007Teil 1/2

…den gesamten Senat von der Berufungswerberin zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Zinsen für die Fremdfinanzierung der Ausschüttung als Betriebsausgabe Zum unstrittigen Sachverhalt wird auf die oben dargestellte Sachlage (in der Anfrage an das BMF) verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erk. vom 19…

UFSL RV/1102-L/02Zinsen von fremdfinanzierte Gewinnausschüttungen als Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007Teil 2/2

…Im Falle einer Fremdfinanzierung stellen die Zinsen Betriebsausgaben dar. Zu einem anderen Ergebnis führt die Fremdfinanzierung der Zurücknahme der überlassenen Mittel, nämlich die fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung i.S.d. § 4 Abs. 12 EStG 1988 an den Gesellschafter als contrarius actus zur Einlagengewährung: Wird Stammkapital einer Kapitalgesellschaft…

UFSW RV/4122-W/08Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.01.2012

…den Firmen PKW der X-AG dem Verrechnungskonto der Bw angelastet worden wären. Überdies enthalten die betreffend die gewerblichen Einkünfte geführten Einnahmen- Ausgabenrechnungen der Jahre ab 1998 bis 2002 im Wesentlichen die strittigen Zinsen als Betriebsausgaben und ansonsten mit Ausgaben von 4.477,94 €…

UFSL RV/0985-L/05Zinsen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…der Gehaltsaufwand inklusive Nebenkosten könne daher nicht als Betriebsausgabe anerkannt werden. | | 2000 | 2001 | Gewinnerhöhung | 136.258,00 | 33.070,00 Tz. 4 Zinsen Darlehen Raika Das im September 2002 aufgenommene Darlehen in Höhe von 110.000,00 € sei…

UFSF RV/0512-F/10Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…Der Einkommensteuerbescheid 2007 wurde wie der Einkommensteuerbescheid 2008, in dem unter Verweis auf die Begründung des Vorjahres ebenfalls keine Zinsen mehr als nachträgliche Betriebsausgaben (negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb) anerkannt wurden, nicht angefochten. In der Begründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend den nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2009 hat das…

UFSK RV/0147-K/07Zinsen und Steuerberatungskosten als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2009

…bei der VK unter der Konto Nr. 111 einen Kredit aufgenommen und seien die daraus resultierenden Zinsen und Spesen nunmehr als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht worden. Wenn das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung ausführe, bei den strittigen Steuerberatungskosten (€ 1.000,-) handle es sich um "Rechtsanwaltskosten…

UFSK RV/0127-K/11Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2013

…bis 2009 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben des Berufungswerbers (Bw.) zum Abzug zuzulassen sind. Der Bw…

UFSI RV/0940-I/10Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…zur Gänze nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn die gänzliche Tilgung des Kredites zumutbar gewesen ist. Ist hingegen von der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe bis zum Streitjahr lediglich die teilweise Tilgung zumutbar gewesen, führt ein Teil der auf diesen Kredit entfallenden Zinsen zu nachträglichen Betriebsausgaben (VwGH…

UFSG RV/0946-G/09Zinsen als (nachträgliche) Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2011

…vom 21. Jänner 2011 geht es hier nur mehr um die Frage der Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen in Höhe von 2.049 Euro als (nachträgliche) Betriebsausgaben. In diesem Zusammenhang vertrat das Finanzamt zunächst die Ansicht, dass diese Zinsen deshalb nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden könnten, weil…

UFSF RV/0245-F/03Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…Jahr 2002 habe er aufgrund der Auszahlung einer Lebensversicherung einen größeren Betrag abstatten können. Die unterschiedliche Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinsen resultiere aus den unterschiedlichen Zinssätzen und Wechselkursen in den jeweiligen Jahren. Seine Einkommensentwicklung sei dem Finanzamt aus den jährlich abgegebenen Einkommensteuererklärungen ersichtlich…

UFSF RV/0110-F/03Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Schulden gemacht hat und die im Jahr 2000 bezahlten Zinsen daher nicht als nachträgliche Betriebsausgaben anerkannt werden können. Einer Vorhaltsbeantwortung wird binnen drei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens entgegengesehen. Für den Fall der Nichtbeantwortung beabsichtigt der UFS die Berufung als unbegründet abzuweisen." Mit Eingabe vom…

UFSW RV/0680-W/2003Zinsen nach Betriebseinstellung als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2003

…Grunde nicht als nachträgliche Betriebsausgaben Berücksichtigung finden, selbst wenn ein betrieblicher Zusammenhang bejaht werden müsste, was im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben ist. Beizupflichten ist dem Bw. dahingehend, dass durch das EStG 1988 die Fassung des § 32 Z 2 verändert worden ist und Zinsen aus…

UFSL RV/0629-L/03Zinsen aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005Teil 1/2

…erlassen. Im Sinne einer verwaltungsökonomischen Vorgangsweise werde angeregt, dem Antrag im Rahmen einer zweiten Berufungsvorentscheidung stattzugeben. Zur Begründung werde ausgeführt: a. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben: Das Finanzamt gehe im Wesentlichen in seiner Begründung davon aus, dass bereits der Verdienst 1997 ausgereicht hätte, das Darlehenskonto auszugleichen…

UFSW RV/1911-W/06Abzugsfähigkeit von Anwaltskosten und Zinsen - als Betriebsausgaben bei einer gewerblichenTätigkeit oder - als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung oder - als ag. Belastung iS des § 34 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007

…7xxxx) über ATS 2,135.000,00 vorgelegt, wobei die Gattin des Bw. als Kreditnehmerin aufscheine. Inwieweit diese Kreditsumme mit den Einkünften des Bw. im Zusammenhang stehe und welche Zinsen im Zusammenhang mit diesem stehen, sei vom Bw. nicht bekannt gegeben worden. Zu den geltend…

UFSL RV/0629-L/03Zinsen aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005Teil 2/2

…anteiligen Kosten in Höhe von rd. 15% sind daher bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb abzugsfähig. 3. Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben in den Jahren 1998 bis 2002: Zum 31. Dezember 1997 hafteten noch 258.412,00 S auf dem bestehenden Darlehenskonto aus. Der Bw…

UFSW RV/3024-W/02Anteilige Zinsen für die Überziehung eines sog. gemischten Kontos als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2003

…bestimmten Zinsfußes auf die jährlichen ausgabenwirksamen Aufwendungen sich ergebenden Zinsen zu den Gesamtzinsen. Im einzelnen wird in der Berufung die Anerkennung von S 46.000,- für 1995, von S 52.000,- für 1996 und von S 31.000,- für 1997 als Betriebsausgaben beantragt. Festgehalten wird…

UFSK RV/0100-K/02Entnahme von Aktiven und Passiven bei einer Einbringung - Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den entnommenen Passiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2003

…hätte sich möglicherweise der oben unter Punkt a.) geschilderte Sachverhalt herausstellen können. Dies hätte zum Anerkenntnis der strittigen Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben führen können. 2.) a.) Es erscheint ebenso möglich, dass das BG Z einer Veräußerung der am 29.9.1993 mit Wirksamkeit vom 31…

UFSL RV/0002-L/07Darlehensvertrag, Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen, gerichtlicher Vergleich, Verzicht, Abschichtung, Darlehenszinsen als Betriebsausgaben, Unterhaltsabsetzbeträge, Reisekosten, diverse Sonderausgaben, auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2012

…Berufungswerber (im Folgenden kurz Bw. genannt) war selbständiger Chemiker. Als solcher betrieb er ein Büro für technische Chemie (Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Dem gegenständlichen Fall lagen mehrere Streitpunkte zugrunde (Nichterfassung von Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen , Zinsen als Betriebsausgabe (Darlehen vom Bruder- Betriebsausgabe), Unterhaltsabsetzbeträge, Reisekosten(Diäten)…

UFSI RV/0578-I/02Entnahmewert eines betrieblich genutzten Gebäudeteiles (Büroanbau); Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgabe bei einem gemischt genutzten Gebäude.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004Teil 2/2

…Mit Vorhalt vom 11. Februar 2004 wurde dem Bw. mitgeteilt, als Bemessungsgrundlage für die seit 1992 vermieteten Wohnungen seien nicht die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern der vom Sachverständigen Ing. D in seinem Gutachten vom 14.11.1992 ermittelte Verkehrswert angesetzt worden. Bei der Ermittlung…

UFSI RV/0578-I/02Entnahmewert eines betrieblich genutzten Gebäudeteiles (Büroanbau); Abzugsfähigkeit von Zinsen als Betriebsausgabe bei einem gemischt genutzten Gebäude.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004Teil 1/2

…VwGH v. 18.1.1989, 88/13/0081). Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist somit die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht werden. Ob nämlich ein Kredit eine betriebliche oder eine private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab…