…Barwert der Ratenzahlungen zum Übergabestichtag in Höhe von 55.935,36 €. Für den Streitzeitraum 1997 bis 2000 betragen die in den vereinbarten monatlichen Zahlungen enthaltenen Zinsanteile 1.350,49 €, 1.696,85 €, 2.025,15 € und 2.336,34 €. Die…
…übermittelte eine Aufstellung, aus welcher sich als in den monatlichen Zahlungen enthaltene Zinsanteile von € 8.425,25 für das Jahr 1998 und von € 8.084,76 für 1999 ergaben. Zur Wahrung des Parteiengehörs wurden das Vorhalteschreiben an die Bw. sowie das Antwortschreiben samt…
…Banken hätten diese die KEST-Abgabe von null an berechnen und dem Staat abführen müssen. Der Zinsanteil bis zur Höhe der Indexentwertung sei nur ein teilweiser Verlustausgleich und kein steuerlicher Gewinn. In den Jahren 2002 bis 2004 seien ihm sohin von der Bank1 insgesamt 68…
…Slg 2271/F, dass bei der Verteilung von Kapitalzahlungen auf mehrere Jahre eine Zerlegung in einen steuerfreien Tilgungsanteil und steuerpflichtigen Zinsanteil zu erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind. Das…
…3% durch Eigenmittel des Leasinggebers finanziert worden. In der Kalkulation des Leasinggebers sei daher nur der eigene Kapitaleinsatz der Stiftung in der Höhe von rund EUR 425.000,00 für die Bemessung des Zinsanteils der Leasingrate zu berücksichtigen. Dieser eigene Kapitaleinsatz sei mit rund EUR…
…1. Oktober 2032 € 707,01 betragen und dass am 1. April 1933 eine Abschlussrate von € 557,12 zu leisten ist. Zu den sich daraus ergebenden Annuitäten (Kapitaltilgungen ohne Zinsanteil) lt. Tilgungsplan wird auf das beigelegte Berechnungsblatt verwiesen. Auf Grund des § 1 Abs. 1…
…Slg 2271/F, dass bei der Verteilung von Kapitalzahlungen auf mehrere Jahre eine Zerlegung in einen steuerfreien Tilgungsanteil und steuerpflichtigen Zinsanteil zu erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind. Das…
…Tasache vorgebracht und die Berücksichtigung dieses Umstandes im Zuge der Berufungserledigung beantragt. Im Jahr 2002 seien zwei Zahlungen (€ 134.729,59 an Kapitalsumme und € 9.448,00 an Zinsanteil) an die Oberbank Braunau auf das Konto 111111111 lautend auf BP KEG überwiesen worden…
…ermitteln, die bei Sparbriefen, Kapitalsparbüchern, Termineinlagen und Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KESt-Satz von 10 % unterliegenden Zinsanteil von den nach dem 1. Jänner 1993 mit 22 % KESt belasteten Zinsen angewendet werden konnten (Pkt. 4.5. Abs. 2…
…zu erfolgen hat, er bestimmt auch, dass dieser Zinsanteil als Mietzinsbestandteil zu sehen ist. Weiters ersucht der Bw. den fiktiven Hinzurechnungsbertrag um die auf diesen Zinsertrag entfallenden Steuern (KEST) zu reduzieren. Dazu ist anzuführen, dass der Vermieter den Ertrag aus der Kaution als Mietertrag der…
…Wirtschaftsgut "Gebäude", nicht möglich. Daraus ergebe sich ein betrieblicher Zinsanteil für 1997 von 15.258,23 S, für 1998 von 14.495,70 S und für 1999 von 7.647,72 S. Im April 1999 schuldete der Bw. die aushaftenden Darlehensschulden, die er in den…
…dass bei der Verteilung von Kapitalzahlungen auf mehrere Jahre eine Zerlegung in einen steuerfreien Tilgungsanteil und steuerpflichtigen Zinsanteil zu erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind Das Abgabenrecht knüpft daher…
…Slg 2271/F, dass bei der Verteilung von Kapitalzahlungen auf mehrere Jahre eine Zerlegung in einen steuerfreien Tilgungsanteil und steuerpflichtigen Zinsanteil zu erfolgen hat, wobei die Zinsen durch Errechnung des Barwertes der gesamten Teilbeträge mit Hilfe der Rentenformel (Berechnung von Zinseszinsen) zu ermitteln sind Das…
…Festgeldern zur Abgrenzung der bis zum 31. Dezember 1992 angefallenen, noch dem KeSt-Satz von zehn Prozent unterliegenden Zinsanteile von den nach dem 1. Jänner 1993 mit 22 % KeSt belasteten Zinsen angewendet werden konnte (Punkt 4.5. Abs. 2 in Verbindung mit Punkt 5.1…
…Teil dieses Darlehens auch für die Sanierung der vermieteten Räumlichkeiten im Erdgeschoß verwendet worden sei. Auf Anfrage des Finanzamtes (Schreiben vom 17. Jänner 2002), wie dieser 20%ige Zinsanteil errechnet worden sei, teilte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin mit, dieser sei im Schätzungswege ermittelt worden…
…dass dieselben Wertpapiere kurz nach dem Kauf wieder aus dem Depot entnommen worden waren und acht Seriennummern wiederum Gegenstand einer neuerlichen Kauftransaktion gewesen sind. Der Prüfer nahm demgegenüber eine finanzmathematische Ermittlung der Zinsanteile vor und wertete die Entnahme aus dem Depot jeweils als kapitalertragsteuerpflichtigen Vorgang…
…doppelt erfasste Betrag (ATS 13,028.620.-) ist daher bei der Ermittlung der Kundenforderungen abzuziehen. Im Gegenzug ist die passive Rechnungsabgrenzung (abgegrenzte Zinsanteile) um den Betrag von ATS 1,607.592.- zu verringern. Weiters ist die von der Betriebsprüfung angesetzte Wertberichtigung von 15 % zu adaptieren…
…dass dieselben Wertpapiere kurz nach dem Kauf wieder aus dem Depot entnommen worden waren und acht Seriennummern wiederum Gegenstand einer neuerlichen Kauftransaktion gewesen sind. Der Prüfer nahm demgegenüber eine finanzmathematische Ermittlung der Zinsanteile vor und wertete die Entnahme aus dem Depot jeweils als kapitalertragsteuerpflichtigen Vorgang…
…bisherige Laufzeit entfallenden Zinsen erhalten hatten, die nach der so genannten linearen Methode - durch Verteilung des Unterschiedsbetrages zwischen Einlösungswert und Ausgabewert auf die Gesamtlaufzeit der Anleihe - ermittelt worden waren. Nach Ansicht des Prüfers seien die Zinsanteile finanzmathematisch zu berechnen, woraus sich folgende Nachforderungsbeträge an Kapitalertragsteuer…
…war als wenn mit den Krediten lediglich die Gebäude errichtet worden wären. Das Schwergewicht des Meinungsbildungsprozesses in der Frage, wie hoch der betriebliche Zinsanteil im steuerlichen Rechenwerk des Beschuldigten anzusetzen ist, wird wohl der A betreuenden Steuerberatungskanzlei (der nunmehrigen Verteidigerin) zuzuordnen sein. Es ist möglich…