…der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit in einem Zug der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt. Die Besteuerung eines Aufgabegewinnes hat zeitbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt…
… 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 in jenem Ausmaß zuzurechnen, das sich aus der Höhe der Beteiligung an der umgewandelten Körperschaft im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 10 Z 1…
…Rechtspersönlichkeit , deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gemäß § 191 Abs. 2 BAO an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen des Abs. 1…
…Euro im Aufgabejahr, der mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern ist. Der nachträgliche Vergleich ändert nichts am gemeinen Wert dieser Forderung im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe und somit auch nichts an der Höhe des zu ermittelnden Aufgabegewinnes. Gemäß § 32 Z 2. EStG 1988 zählten sowohl im Jahr…
…Zeitpunkt nicht als Einlage auf das Kapitalkonto (bzw. eine Sonderbilanz) der Bw. bei der stillen Gesellschaft verbucht, sondern hat die Bw. laut Aktenlage erst nachträglich mit Schreiben vom 17. November 2005 einen Zusammenhang der Bürgschaftszahlung mit der Hotelbeteiligung dadurch hergestellt, dass eine Minderung des Aufgabegewinns…
…Reserven und des Firmenwertes abzüglich der Verbindlichkeiten im Verhältnis der stillen Gesellschaftseinlage zur Gesamtkapitalbasis teilnimmt." Demzufolge sei die Mitunternehmerschaft nicht durch Konkurs der GH GmbH aufgelöst. Weiters sei nach der Rechtsprechung des VwGH der Aufgabegewinn zeitpunktbezogen und nicht zeitraumbezogen zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt der Betriebsaufgabe…
… 4 Abs. 3 EStG ein Betriebsvermögensvergleich durchzuführen ist, sind die im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe noch offenen Forderungen und Verbindlichkeiten schon bei der Ermittlung des Veräußerungs- und Aufgabegewinns berücksichtigt; der spätere Zu- und Abfluss bleibt ohne steuerliche Folgen (vgl. VwGH vom 19.03.1985…
…einen Aufgabegewinn zum 1. Jänner 1992. Unter der Überschrift "Liebhaberei" (Tz 17) führte die Prüferin aus, dass der Bw. seine nichtselbständige Tätigkeit als Primararzt im Spital in Wien in der Folge des "Pensionsantrittes per 1.1.1992" beendet habe. Ebenso habe er zu diesem Zeitpunkt…
…nicht automatisch das Ansetzen eines Veräußerungs- oder Aufgabegewinnes, denn ein solcher sei nach § 24 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe zu ermitteln. Das Ausscheiden eines Gesellschafters führe zwar nach dieser Bestimmung nach Maßgabe des nicht aufgefüllten Kapitalkontos zu einem Veräußerungsgewinn…
…Veräußerung des Grundstücks an Dritte), da zu diesem Zeitpunkt weder die objektive Möglichkeit noch die Absicht bestanden habe, den damaligen Betrieb weiterzuführen. Für die Ermittlung des Aufgabegewinnes seien allerdings die stillen Reserven des nackten Grund und Bodens bei der Ermittlung im Jahre 2006 außer Ansatz…
…Fall kann es eine zwingend vorzunehmende Aufgabegewinnermittlung bei einem Wechsel von einer Einkunftsquelle zu einer Voluptuarbetätigung nicht gegeben, sodass sich das hier relevante Problem der steuerlichen Berücksichtigung der während der Einkunftsquelleneigenschaft der Betätigung angesammelten stillen Reserven im Zeitpunkt des Verlustes der Einkunftsquelleneigenschaft nicht stellen kann…
…Unterlagen über die Ermittlung des Veräußerungsgewinns/Aufgabegewinns sowie eines Übergangsgewinns/-verlustes einzureichen, wurde nicht entsprochen. Von der Abgabenbehörde erster Instanz wurde daher im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 11.1.2010 die Bemessungsgrundlage hinsichtlich Veräußerungs- und Übergangsgewinn wie folgt geschätzt: 1. Schätzung des betrieblichen Nutzungsausmaßes des Gebäudes: …
…dem Vorbringen der Bw. und dem von ihr vorgelegten Schreiben des ORF, Kaufmännische Direktion, Finanzwirtschaft-Lohnbüro, vom 20. 12. 2001. Aus rechtlicher Sicht ergibt sich folgendes. Strittig ist, ob hinsichtlich der Abfertigung ein begünstigter Aufgabegewinn oder eine steuerlich nicht begünstigte Einnahme vorliegt. § 24 EStG i…
…VwGH 11.11.1987, 86/13/0131). Im Lichte dieser Rechtslage konnte der Berufung im einzigen Streitpunkt des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe - die Ermittlung des Aufgabegewinnes ist unbestritten und dem Begehren auf Änderung der Gewinnverteilung im Streitjahr 2000 ist vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung entsprochen worden…
…zu § 24 EStG 1988; VwGH 23.3.1988, 87/13/0065). Die Besteuerung des Aufgabegewinnes hat zeitbezogen in dem Jahr zu erfolgen, in welches der Zeitpunkt fällt, zu dem die Aufgabehandlungen bereits so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (vgl…
…im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt, wobei die Besteuerung des Aufgabegewinnes zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen hat, in welches der Zeitpunkt fällt…
…Kosten, und zwar in Höhe von S 26.000,-, anfallen. Damit belaufe sich der faktische Zeitwert dieses Fahrzeuges im Zeitpunkt des Erbanfalles auf S 69.181,-. Weiters legte die Bw. eine von M an das Autohaus Ph GmbH ausgestellte Rechnung vom 5. August 2002 vor…
…S wiedererrichtet würden bzw. wurden weitere S 6.496.450,00 Versicherungsvergütung zugesagt, wenn für die Investition der technischen Ausstattung Investitionen in dieser Höhe getätigt würden." Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 1990 seitens des Bw. die feste Absicht bestanden habe, eine neue Produktionshalle…
…geführt werde, im Zeitpunkt des Pachtbeginnes nicht vorlag. Dies wiederum schließt eine Betriebsaufgabe infolge Verpachtung aus. Erst im Jahre 1998 kommt es infolge Hervortretens objektiver Umstände zu einer tatsächlichen Beendigung der diesbezüglichen Tätigkeit und damit zu einer Betriebsaufgabe. Was die Höhe des Aufgabegewinnes anbelangt, so…
…dass die Verpächterin den Betrieb nach Auflösung des Pachtvertrages nicht mehr selbst weiterführt. Es ist nun nach objektiven Kriterien aus dem Gesamtbild der Verhältnisse auf eine Betriebsaufgabe durch Verpachtung zu schließen und daher der Aufgabegewinn auf den Zeitpunkt der Verpachtung zu ermitteln. Der Firmenwert geht…