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UFSS FSRV/0003-S/08Beschwerde gegen Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.04.2008

…eines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens gem. § 165 Abs. 4 FinStrG binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Finanzstrafbehörde einzubringen ist, die im abgeschlossenen Verfahren die Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Die Monatsfrist beginne im…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…den Mietvertrag für die Bw. auf Vermieterseite unterfertigt. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Bw. ab diesem Zeitpunkt "Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund" hatte. Die Frist des § 303 Abs. 2 BAO, innerhalb welcher ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen des neu hervorgekommenen Mietverhältnisses mit Markus…

UFSL RV/0144-L/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages im Einkommensteuerverfahren bei Kenntnisnahme des Wiederaufnahmsgrundes im Einkünftefeststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen…

UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…Bezirkskrankenhauses Lienz vom 22. September 2003) neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel und somit Wiederaufnahmsgründe i.S. der vorangeführten Gesetzesbestimmung darstellen. Die Krankheit des Bw. war im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (am 3. April 2002) sowohl dem Bw. selbst als auch dem…

UFSK RV/0058-K/041. Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 (4) BAO 2. Verpachtung eines Drogeriebetriebes; Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.01.2005

…aufzukündigen. Die Aufkündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die zuletzt bekannte Adresse zu erfolgen. 4.3. Der Verpächter verzichtet darauf, dieses Pachtverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt als zum 31.1.2.2003 aufzukündigen, es sei denn, dass a) der Verpächter mit dem Standort K, Pg…

UFSI RV/0386-I/08Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Fremdenheim des Bw. in der Weise umgestaltet worden, dass aus einem Fremdenzimmer ein Frühstücksraum gemacht worden sei. Somit seien ab diesem Zeitpunkt nur noch drei Zimmer mit sechs Betten bzw. drei Notbetten vorhanden gewesen. Aufgrund der neuen Bewirtschaftungsform habe sich "nunmehr ergeben", dass der Betrieb…

UFSW RV/1816-W/12Weiterer Lohnzettel tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

… VwGH 7.6.2001, 95/15/0112). Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiterenLohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund dar, weil die Behörde nun erst Kenntnis…

UFSS RV/0046-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 BAO) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Dreimonatsfrist (§ 303 Abs. 2 BAO) Zulässigkeit einer Abgabenfestsetzung trotz Verjährungseintritts (§ 209a BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit…

UFSW RV/0631-W/05Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2006

…dass die Wiederaufnahme auf Grund der mit Schreiben vom 10. September 2003 neu hervorgekommenen Tatsachen erfolge. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sei der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung (RZ 1816 USt-RL). Es würden daher jene Vorsteuerbeträge ausgeschieden, die die Besteuerungszeiträume vor 2001 betreffen. In der Berufung vom…

UFSI RV/0308-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat (Abgabenhinterziehung, Amtsmissbrauch) als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2005

…des Prüfungsberichtes). Zum Prüfungsjahr 1998: Hinsichtlich der vier von der Firma A. verwalteten Mietobjekte seien zum Zeitpunkt der Erstellung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung ordnungsgemäße Jahresabrechnungen (des genannten Hausverwalters) vorgelegen. Eine Gegenüberstellung der Jahreszusammenstellungen des Hausverwalters und der für die jeweiligen Mietobjekte erstellten Überschussrechnungen habe Differenzen…

UFSW RV/3458-W/021) Abweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen Fehlens von Wiederaufnahmsgründen 2) Auf die Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist § 67 EStG 1988 nicht anwendbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

… 303 Abs. 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster…

UFSW RV/0267-W/02Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…zur Verfügung standen, seien bereits im Rahmen der Vor - Bp. vorhanden gewesen. Somit lägen keine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen vor, die später hervorgekommen seien. Eventuell später hervorgekommene Umstände seien keine Wiederaufnahmsgründe. Weiters wurde auf fehlerhafte Ermessensübung verwiesen, da in Ermessensüberlegungen, die eine Wiederaufnahme…

UFSW RV/0454-W/03tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2004

…Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbei geführt hätte. Gemäß S 303 Abs 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs 1 binnen einer Frist von 3 Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat…

UFSG RV/0662-G/02Wiederaufnahmsgrund nach Prüfung eines Siedlungsprojektes (Bauherrenfrage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2003

…Kommentar zur BAO, Band 3, Orac, 1994, S 2920). Wiederaufnahmegründe sind im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die erst später hervorkommen. Das "Hervorkommen" von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren…

UFSI RV/0302-I/06Konkretisierung des Wiederaufnahmegrundes nach einer Wiederholungsprüfung Zuschätzung auf Grund eines nicht aufgeklärten Vermögenszuwachses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.05.2009Teil 1/2

…BAO "neu hervorgekommen" sind, allein der Wissensstand der Behörde zum Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide vom 19. Oktober 2000 maßgebend. Dem Finanzamt wäre es daher im gegenständlichen Fall unbenommen gewesen, vom Vorprüfer festgestellte Tatsachen erst nach der Wiederholungsprüfung als Wiederaufnahmsgründe heranzuziehen, denn wiederaufgenommen wurden nach…

UFSW RV/1918-W/13Strittiges Neuhervorkommen der Wiederaufnahmsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013Teil 1/2

…Berufungsentscheidung vom 15. Mai 2013 maßgebende, in deren Begründung dargelegte Rechtsanschauung, und zwar:Zum Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung vom 15. Mai 2013 bestand Bindungswirkung gemäß § 24a KStG 1988 für die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Jahr 2006 an die Berufungsvorentscheidung vom 29. November 2012…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 1/4

…Das der Berufung zu Grunde liegende Betriebsprüfungsverfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfer der Großbetriebsprüfung einzelne Wiederaufnahmsgründe entweder überhaupt nicht genannt oder mangelhaft ausgeführt hat. a) Bescheide Dem Bericht vom 5. Oktober 2007 über das Ergebnis der Außenprüfung (Akt Bp.-Berichte Seite 95ff) ist zu…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 2/4

…Nach Ansicht des Referenten bedeutet eine Schlüsselabnahme mit 1. März 2002, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer Herr DB ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über die Wohnung verfügen habe können und daher die Rechnung vom 25. März 2002 betreffend diese Adresse nicht den Erfordernissen des § 11 Abs…

UFSW RV/0855-W/08Vorsteuermissbrauch in der Bauwirtschaft, mangelhaft bezeichnete Wiederaufnahmsgründe, relative Geringfügigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2010Teil 3/4

…sein, dass dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Kenntnis gehabt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs…

UFSS RV/0514-S/08Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit…