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UFSS FSRV/0003-S/08Beschwerde gegen Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.04.2008

…eines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens gem. § 165 Abs. 4 FinStrG binnen Monatsfrist von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Finanzstrafbehörde einzubringen ist, die im abgeschlossenen Verfahren die Entscheidung in erster Instanz erlassen hat. Die Monatsfrist beginne im…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…den Mietvertrag für die Bw. auf Vermieterseite unterfertigt. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass die Bw. ab diesem Zeitpunkt "Kenntnis vom Wiederaufnahmsgrund" hatte. Die Frist des § 303 Abs. 2 BAO, innerhalb welcher ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen des neu hervorgekommenen Mietverhältnisses mit Markus…

BFG RV/7103379/2012Fremdüblichkeit zweier Bestandverhältnisse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2014

…betreffend Umsatz- und Einkommensteuer hinsichtlich des Jahres 2006 jeweils am 7. August 2007 erlassen wurden, war der vom Finanzamt aufgegriffene Wiederaufnahmsgrund im Zeitpunkt der Erlassung der beiden letztangeführten Bescheide noch nicht existent. Somit lag im Jahre 2006 kein Neuerungstatbestand iSd Bestimmung des § 303 Abs 1…

BFG RV/2101287/20171. Wiederaufnahme des Verfahrens mit Nachbesserung der Wiederaufnahmsgründe in der BVE 2. Treibstofflieferungen durch ein Leasingunternehmen weil dieses Tankkarten an die Leasingnehmer zur Verfügung stellt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2019Teil 1/2

…auszuschließen sind, stellen indes keine neuen Tatsachen und Beweismittel dar und können einen Wiederaufnahmegrund nicht verwirklichen (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO § 303 E 198ff). Die "Nichtvorlage von Originalrechnungen" ist jedenfalls keine neue Tatsache, weil bereits im Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide bekannt war, dass…

UFSL RV/0144-L/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages im Einkommensteuerverfahren bei Kenntnisnahme des Wiederaufnahmsgrundes im Einkünftefeststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen…

UFSK RV/0176-K/03beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens - tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…Bezirkskrankenhauses Lienz vom 22. September 2003) neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel und somit Wiederaufnahmsgründe i.S. der vorangeführten Gesetzesbestimmung darstellen. Die Krankheit des Bw. war im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend Einkommensteuer 2001 (am 3. April 2002) sowohl dem Bw. selbst als auch dem…

UFSK RV/0058-K/041. Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 (4) BAO 2. Verpachtung eines Drogeriebetriebes; Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.01.2005

…aufzukündigen. Die Aufkündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes an die zuletzt bekannte Adresse zu erfolgen. 4.3. Der Verpächter verzichtet darauf, dieses Pachtverhältnis zu einem früheren Zeitpunkt als zum 31.1.2.2003 aufzukündigen, es sei denn, dass a) der Verpächter mit dem Standort K, Pg…

BFG RV/5100485/2009Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit einer Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2015Teil 1/2

…aus Grundstückserlösen begleichen könne. Im Jahr 2002 habe man aus Zeitungsberichten über die Inhaftierung erfahren und schließlich im Jahr 2004 Recherchen hinsichtlich der Bonität angestellt. Erst zu diesem Zeitpunkt sei man zur Erkenntnis gelangt, dass die Forderung nicht einbringlich gemacht werden könne. Im Zuge der…

UFSI RV/0386-I/08Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…Fremdenheim des Bw. in der Weise umgestaltet worden, dass aus einem Fremdenzimmer ein Frühstücksraum gemacht worden sei. Somit seien ab diesem Zeitpunkt nur noch drei Zimmer mit sechs Betten bzw. drei Notbetten vorhanden gewesen. Aufgrund der neuen Bewirtschaftungsform habe sich "nunmehr ergeben", dass der Betrieb…

BFG RV/7100871/2026Kein Wiederaufnahmsgrund infolge neuer Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von bereits bekannten Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2026

…entschieden worden ist (Vorfragentatbestand) und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Welcher gesetzliche Wiederaufnahmegrund durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen wird und daher als solcher herangezogen werden soll…

BFG RV/2100494/2018Kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2024

…AG steht und im Zeitpunkt der Leistung absetzbar ist. Beigelegt wurde lediglich ein eingescannter Kassa-Eingangsbeleg mit dem Vermerk "AG Euro vierzigtausend". Mit Bescheid vom 17.11.2017 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Einkommensteuer 2014 mit der Begründung, dass keine Wiederaufnahmegründe vorliegen…

BFG RV/7105517/2016Kein Wiederaufnahmsgrund bei nachträglich ausgestellten Lohnzetteln und fehlenden neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2022

…2015 ausgestellten Lohnzettel des ***AG1*** ***A*** keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar. Demnach handelt sich dabei um keine neu hervorgekommene Tatsache, sondern um ein neu entstandenes Beweismittel (nova producta), das im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide noch nicht existiert hat…

BFG RV/5100485/2009Zeitpunkt der Uneinbringlichkeit einer Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2015Teil 2/2

…2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsensind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Erwägungen 1) Wiederaufnahme Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (Ritz, BAO³, §303 Tz 13…

BFG RV/7100612/2013Wiederaufnahmsgründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2014

…nachweisen sollen." Mit Bescheid vom 28. April 2011 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung ab, dass zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens Unterlagen übermittelt worden seien, aus denen zu ersehen wäre, wie die vorhandenen Mittel gleichmäßig auf die Gläubiger aufgeteilt…

UFSW RV/1816-W/12Weiterer Lohnzettel tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2013

… VwGH 7.6.2001, 95/15/0112). Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiterenLohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund dar, weil die Behörde nun erst Kenntnis…

UFSS RV/0046-S/09Wiederaufnahmsgrund Nichtbescheid im F-Verfahren Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages (§ 303 BAO) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die Dreimonatsfrist (§ 303 Abs. 2 BAO) Zulässigkeit einer Abgabenfestsetzung trotz Verjährungseintritts (§ 209a BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Die oben zitierte Dreimonatsfrist beginnt mit Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes und nicht erst mit…

UFSW RV/0631-W/05Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2006

…dass die Wiederaufnahme auf Grund der mit Schreiben vom 10. September 2003 neu hervorgekommenen Tatsachen erfolge. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug sei der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung (RZ 1816 USt-RL). Es würden daher jene Vorsteuerbeträge ausgeschieden, die die Besteuerungszeiträume vor 2001 betreffen. In der Berufung vom…

UFSI RV/0308-I/03Herbeiführung eines Bescheides durch eine gerichtlich strafbare Tat (Abgabenhinterziehung, Amtsmissbrauch) als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2005

…des Prüfungsberichtes). Zum Prüfungsjahr 1998: Hinsichtlich der vier von der Firma A. verwalteten Mietobjekte seien zum Zeitpunkt der Erstellung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung ordnungsgemäße Jahresabrechnungen (des genannten Hausverwalters) vorgelegen. Eine Gegenüberstellung der Jahreszusammenstellungen des Hausverwalters und der für die jeweiligen Mietobjekte erstellten Überschussrechnungen habe Differenzen…

UFSW RV/3458-W/021) Abweisung eines Wiederaufnahmsantrages wegen Fehlens von Wiederaufnahmsgründen 2) Auf die Bezüge eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ist § 67 EStG 1988 nicht anwendbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

… 303 Abs. 2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster…

UFSW RV/0267-W/02Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…zur Verfügung standen, seien bereits im Rahmen der Vor - Bp. vorhanden gewesen. Somit lägen keine im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen vor, die später hervorgekommen seien. Eventuell später hervorgekommene Umstände seien keine Wiederaufnahmsgründe. Weiters wurde auf fehlerhafte Ermessensübung verwiesen, da in Ermessensüberlegungen, die eine Wiederaufnahme…