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UFSW RV/0419-W/05Wahrnehmung eines Terminverlustes, Rückstandsausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

… 217 Abs. 4 lit c BAO)" weiters aus, dass der Zahlungsaufschub erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises als beendet gelte. Laut Ritz trete die Vollstreckbarkeit damit auch erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises ein. Mit Entrichtung der letzten Rate am 15. April 2004…

UFSW RV/0143-W/03Entrichtung bei Überrechnung; Wahrnehmung eines Terminverlustes für Verwirkung eines Säumniszuschlages;Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…regeln, dass Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten wären, als ein Zahlungsaufschub im Sinne des § 212 Abs. 2 2. Satz BAO nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises als beendet gelten würde. Da für den gegenständlichen Steuerrückstand, der zur Festsetzung der angefochtenen Säumniszuschläge geführt hätte, ein…

UFSW RV/4581-W/02Stundungszinsen bei Berufung gegen die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2003

…Berufungsvorentscheidung erlassen (25. Oktober 2002) in der ihm Ratenzahlungen wegen erheblicher Härte bewilligt worden seien. Da somit weder zum Zeitpunkt der Erlassung des obigen Bescheides, noch bis heute der Zahlungsaufschub beendet worden sei, sei die Ermittlung der tatsächlichen Höhe der vom Bw. zu entrichtenden Stundungszinsen…

UFSI RV/0111-I/06Ablaufverfügung im Fall einer (mangels Einbringung einer für die Aussetzung maßgeblichen Berufung) gesetzwidrig erteilten Aussetzungsbewilligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2009

…BAO vorzuliegen, weil diese Bestimmung im Hinblick auf die darin zum Ausdruck kommende Absicht und immanente Teleologie ergänzungsbedürftig ist. Eine solche Ergänzung, wonach gegebenenfalls auch ein rechtswidrig zustande gekommener Zahlungsaufschub beendet werden muss, widerspricht auch nicht einer vom Gesetzgeber gewollten Beschränkung (vgl. Koziol-Welser, Grundriss…

UFSS RV/0636-S/10Berufung gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages sowie Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

… Stundungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. § 217 Abs. 1 BAO lautet: Wird eine Abgabe ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…

UFSW RV/0853-W/04Stundungszinsen, Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…widerspreche § 93 Abs. 3 BAO und sei daher rechtswidrig. Da weder zum Zeitpunkt der Erlassung des obigen Bescheides noch bis heute der Zahlungsaufschub beendet worden sei, sei die Ermittlung der tatsächlichen Höhe der vom Bw. zu entrichtenden Stundungszinsen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Da…

UFSW RV/1511-W/05Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO, kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der bisher verlässlichen Ehegattin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2006

…Abs. 2 zweiter Satz, 230 Abs. 5 BAO der Zahlungsaufschub beendet, sodass die in Rede stehenden Säumniszuschläge zu Recht festgesetzt wurden. Strittig ist jedoch, ob dem Bw. an der Nichtentrichtung der fälligen Ratenzahlung ein grobes Verschulden vorwerfbar ist. Ein grobes Verschulden ist nur dann gegeben…

UFSI RV/0411-I/05Pfändung einer Geldforderung bei strittiger Hemmung der Einbringung nach § 230 Abs. 3 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…zweiter Satz BAO eingebracht, weil der Zahlungsaufschub auf der Basis der durch Terminverlust erloschenen Ratenbewilligung vom 19. 10. 2004 durch die Ausstellung des Rückstandsausweises vom 10. 5. 2005 im Zeitpunkt der Einbringung des Ratenzahlungsansuchen vom 8. 6. 2005 bereits beendet war. Da das zuletzt genannte…

UFSL RV/0171-L/04Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsgebühren bei bestrittenem Eintritt der Abgabenvollstreckbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2005

…30. November 2003 erfolgte nämlich erst, nachdem für sämtliche der im Rückstandsausweis vom 27. November 2003 aufgegliederten Abgabenschuldigkeiten sowohl die Fälligkeit bereits eingetreten als auch der Zahlungsaufschub aufgrund vorangegangener Zahlungserleichterung per 10. November 2003 bereits beendet war. § 230 Abs. 4 BAO sieht zwar vor, dass…

UFSL RV/1836-L/02Stundungs- oder Aussetzungszinsen für einen gestundeten Abgabenbetrag, für den während aufrechter Stundungsbewilligung auch ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gestellt wird, dem in weiterer Folge nach Ablauf der Zahlungserleichterungsbewilligung stattgegeben wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003Teil 1/2

…diese Abgabenschuld nach § 212 BAO eingeräumte und ab 18. Februar 2002 tatsächlich eingetretene Zahlungsaufschub dadurch mit Wirksamkeit vom 25. März 2002 (freiwillig) vorzeitig beendet. Für die ebenfalls gestundeten ESt 1998 und 1999 von gesamt 28.787,31 € blieb die Zahlungserleichterungsbewilligung nach § 212 BAO laut…

UFSW RV/0939-W/111) Rückzahlung des rückgeforderten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2) Verrechnung einer Gutschrift mit von Zahlungserleichterung umfasster Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2011

…wurden, auf demselben Abgabenkonto bestünde (VwGH 23.11.1983, 83/13/0077). Solange daher ein Zahlungsaufschub nicht beendet ist, tritt bei Verrechnung der Zahlungen oder sonstigen Gutschriften auf dem Abgabenkonto an die Stelle der ältesten Fälligkeit der jeweils gewährte Zahlungstermin (VwGH 16.2.1983, 3854…

UFSW RV/1921-W/11Abrechnungsbescheid, Verrechnung einer Gutschrift, Zahlungserleichterung (ZE)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2011

…sind nunmehr die Fragen der Rechtmäßigkeit der Verrechnung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2009 und in der Folge der Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Säumniszuschlages wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2010 bei deren Fälligkeit (siehe RV/1920-W/11). Solange ein Zahlungsaufschub nicht beendet ist…

UFSI RV/0117-I/03Antrag auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…Mit dem solcherart beendeten Zahlungsaufschub fiel der Aufschiebungsgrund des § 217 Abs. 4 lit. c BAO weg. Danach sind Säumniszuschläge insoweit nicht zu entrichten, als ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt. Aus dem…

UFSW RV/1618-W/11Ablauf der Aussetzung der Einhebung anlässlich eines Zurücknahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2012

…die aber noch unerledigt sei. Bleibe sie erfolgreich, so lebe die Berufung gegen die BP-Bescheide wieder auf und in weiterer Folge auch der damit verbundene (mit dem hier bekämpften Erstbescheid für beendet erklärte) Zahlungsaufschub. Daraus folge zugleich, dass die Entscheidung über die Aussetzung der…

UFSL RV/0654-L/04Wirksame Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…a ausgesetzt ist, ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2,3,5 oder 6 gehemmt ist, ein Zahlungsaufschub nicht als beendet gilt oder die Einbringung gemäß § 231 BAO ausgesetzt ist (§ 217 Abs. 4 BAO). Weiters entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszsuchlages dann, wenn die Säumnis…

UFSW RV/0851-W/091. Stundungszinsen sind zwingend für den gewährten Zahlungsaufschub festzusetzen; 2. Nachsicht kann mangels Vorliegen von sachlicher oder persönlicher Unbilligkeit nicht gewährt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2009

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSW RV/3128-W/10Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2010

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSW RV/0291-W/08Rechtmäßigkeit von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…

UFSW RV/1219-W/10Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2010

…Ottinger, Abgabeneinhebung durch die Finanzämter (1996), § 231 Rz 6, den Charakter eines Moratoriums habe, also einen Zahlungsaufschub dergestalt bewirke, dass die Nichtzahlung der betroffenen Abgabenschuldigkeiten keine Einbringungsmaßnahmen nach sich ziehe. Dieselbe Wirkung habe nach dem klaren Wortlaut des § 212a Abs. 5 iVm § 230 Abs. 2…

UFSW RV/2251-W/10Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2010

…Abs. 1 erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintritt, Stundungszinsen in Höhe von viereinhalb Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten; Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet…