…berechneten Umsatzsteuervorauszahlungen laufend ohne Verrechnungsweisung auf das Abgabenkonto einbezahlt. Derartige Saldozahlungen auf das Abgabenkonto, welche zur Abdeckung des laufend vorhandenen Rückstandes dienten und entsprechend den BAO-Vorschriften auf älteste Fälligkeiten verrechnet werden mussten, sind auf dem Abgabenkonto der Fa. Bw2 ersichtlich. Diese Zahlungen erfolgten zumeist…
…der bestehenden Aussetzung der Einhebung durch Zahlungen (ohne Verrechnungsweisung) über Jahre hindurch ein Guthaben bestanden hat, dass mangels anderer Abgabenvorschreibungen nicht anders verrechnet werden konnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass, wie schon vom Finanzamt ausgeführt wurde, eine Verrechnung von Zahlungen für ausgesetzte Abgaben nur auf Verlangen…
…Bereits zu diesem Zeitpunkt war aber nicht zu übersehen, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Mai bis Juli 2006 ebensowenig wie Zahlungen (mit oder ohne Verrechnungsweisung) verbucht waren. Andererseits kann einem Unternehmer die monatelange Nichtüberweisung von Umsatzsteuer durch die Bank ebenfalls nicht verborgen geblieben sein…
…gab vorerst an, diese Zahlungen mit der Weisung einer Verrechnung mit den Umsatzsteuernachforderungen versehen zu haben. Im Zuge der mündlichen Verhandlung beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Juli 2007 räumte er ein, dass die Zahlungen tatsächlich ohne Verrechnungsweisungen erfolgten. Er habe Probleme bei der Benützung des…
…1997 geleistet hat. Weiters brachte der Bw. vor, dass "die restlichen Abgaben" mittels Akontozahlungen entrichtet worden seien. Diese Zahlungen seien ohne Verrechnungsweisung erfolgt, weil "durch das Stundungsansuchen und die Zustimmung der Behörde" festgestanden sei, dass "in den Akontozahlungen die Lohnsteuer-, DB und DZ enthalten sind"…
…1101,34 | 102,79 | 24.01.2005 | 17.01.2005 Eine Zahlung in Höhe von € 7.271,90 wurde am 19. Jänner 2004 ohne Verrechnungsweisung oder Zeitraum auf das Abgabenkonto einbezahlt. Genau dieser Betrag wurde auch in der Verrechnungsweisung vom 9…
…sind Zahlungen, die Abgabenschulden betreffen, die vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und abzuführen sind oder die die Abfuhr einbehaltener Abgaben betreffen, dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verbuchen. Das Finanzamt vertritt den impliziten Standpunkt, dass die Bw. keine derartigen Verrechnungsweisungen…
…die Bw. am 23. September 2009 einen Betrag von 28.500 Euro ohne Verrechnungsweisung oder sonstige Widmung auf ihr Abgabenkonto ein. Auf Grund der durch den Einkommensteuerbescheid vom 2. Dezember 2009 entstandenen Abgabennachforderung in Höhe von 28.585,91 Euro wurden der Bw. gleichzeitig mit…
…verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den…
…November 2001 entrichtete die Bf. am Abgabenkonto einen Betrag in der Höhe von 68.616,00 S. Die Zahlung wurde, da ohne Verrechnungsweisung erteilt, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Der Selbstanzeige kommt daher aus den bereits unter Punkt 2 dargelegten Gründen…
…zu tragen habe, weil der von ihm Vertretene ihm die erforderlichen Unterlagen fristgerecht übermittelt habe, bestehen auf Grund der zeitgerechten - wenngleich ohne Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuer erfolgten - Zahlungen keine Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht auf Bewirkung einer Abgabenverkürzung bzw. Leistung eines Tatbeitrages dazu. Die an…
…weil der Bf ihm die erforderlichen Unterlagen fristgerecht übermittelt habe, bestehen auf Grund der zeitgerechten - wenngleich ohne Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuer erfolgten - Zahlungen keine Anhaltspunkte für einen begründeten Verdacht auf Bewirkung einer Abgabenverkürzung. Die an sich verbleibende Differenz von 113,58 € aus der Umsatzsteuer…
…verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge , die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann , den…
…des BMF GZ BMF-010206/0201-VI/5/2006 vom 22.02.2007, Rz 120). Wenn nun die Berufungswerberin eine Gebühr ohne Verrechnungsweisung in Höhe von € 23,30 am 11. November 2008 an das AMS zur Einzahlung gebracht hat, ändert dies nichts mehr daran…
…25. März 2003 bis 8. August 2005 geht hervor, dass die Tilgung erfolgte, indem ohne Verrechnungsweisung iSd § 214 Abs. 4 BAO geleistete Zahlungen auf die den Gegenstand der strittigen Aussetzung bildenden, dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten gemäß § 214 Abs. 1 BAO verrechnet wurden. Bei…
…auf einen Restbetrag von € 26.551,37 getilgt worden seien. Mit der ohne Verrechnungsweisung durchgeführten Überweisung (Gutschrift) vom 18. März 2009 sei der Restbetrag getilgt worden. Hierzu sei zunächst festzustellen, dass die Zahlung vom 16. Jänner 2009 in Höhe von € 276.042,97 …
…Berufung als unbegründet ab; die Überweisung vom 20. August 2003 in Höhe von € 51.138,05 sei zwar termingerecht, aber ohne Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuervorauszahlung 06/2003 und die Lohnabgaben 07/2003 erfolgt. Somit sei die Überweisung gemäß § 214 Abs. 1 BAO mit dem…
…Berufung als unbegründet ab; die Überweisung vom 14. Mai 2003 in Höhe von € 10.372,72 sei zwar termingerecht, aber ohne Verrechnungsweisung für die Umsatzsteuervorauszahlung 03/2003 und die Lohnabgaben 04/2003 erfolgt. Somit sei die Überweisung gemäß § 214 Abs. 1 BAO mit dem…
…Diese Zahlungen wurden vom Finanzamt am Steuerkonto des Bw. zu St.Nr.xxx entsprechend der vom Bw. auf den Überweisungsbelegen erteilten Verrechnungsweisungen als Versicherungssteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer für August 2001 verbucht. In der Versicherungssteuererklärung für 2001 erklärte der Bw. die Versicherungssteuer für Juli 2001 (ohne…
…gestanden wäre. Dem Überweisungsbeleg komme auch ohne Angabe einer ausdrücklichen Verrechnungsweisung ein Erklärungsinhalt im Sinne der gesetzlich geforderten "Bekanntgabe" gemäß § 205 Abs. 3 BAO zu. Es sei hierfür eine Willenserklärung seitens des Steuerpflichtigen nötig, die sich auf die Verwendung der Zahlung als Anzahlung beziehe. Nach…