…berechneten Umsatzsteuervorauszahlungen laufend ohne Verrechnungsweisung auf das Abgabenkonto einbezahlt. Derartige Saldozahlungen auf das Abgabenkonto, welche zur Abdeckung des laufend vorhandenen Rückstandes dienten und entsprechend den BAO-Vorschriften auf älteste Fälligkeiten verrechnet werden mussten, sind auf dem Abgabenkonto der Fa. Bw2 ersichtlich. Diese Zahlungen erfolgten zumeist…
…16.3.2023 anderslautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Vollständigkeitshalber führte die belangte Behörde aus, dass die vom Beschwerdeführer angeführten Zahlungen ohne Verrechnungsweisung erfolgt seien und damit nicht für die in der Selbstanzeige angezeigten Abgaben gelten würden, sodass - selbst bei Berücksichtigung dieses Umstandes - es zu keiner im…
…der bestehenden Aussetzung der Einhebung durch Zahlungen (ohne Verrechnungsweisung) über Jahre hindurch ein Guthaben bestanden hat, dass mangels anderer Abgabenvorschreibungen nicht anders verrechnet werden konnte. Dem ist entgegenzuhalten, dass, wie schon vom Finanzamt ausgeführt wurde, eine Verrechnung von Zahlungen für ausgesetzte Abgaben nur auf Verlangen…
…ebenso wie die haftungsgegenständlichen, mit Bescheiden festgesetzten Abgaben (Körperschaftsteuervorauszahlungen, Säumniszuschläge und Stundungszinsen) nicht entrichtet, da Zahlungen ohne Verrechnungsweisungen, VMA-Zahlungen und sonstige Gutschriften entsprechend der allgemeinen Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 1 BAO auf die ältesten fälligen Abgabenschuldigkeiten verrechnet wurden. 4. Eine Benachteiligung des Abgabengläubigers hat…
…Ratenzahlungen zum Abbau des Altrückstandes auch die laufenden Abgaben zeitgerecht gemeldet und vollständig bezahlt werden sollten, um keinen "neuen" Rückstand aufzubauen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen wurden im Haftungszeitraum neben Ratenzahlungen und sonstigen, vereinzelten Zahlungen ohne Verrechnungsweisung auch Zahlungen geleistet, für die eine Verrechnungsweisung gem. § 214 Abs…
…ist derartiges nicht feststellbar. Die vorgenannte, sich aus dem bezeichneten Bescheid ergebende Abgabenschuld wurde vom Bf. durch jeweils im Rahmen der zusammengefassten Verbuchung von Zahlungen (ohne Verrechnungsweisung) gemäß § 214 Abs. 1 BAO am Abgabenkonto kontokorrentmäßig als entsprechende Saldozahlungen verbuchten Banküberweisungen vom 16.2.2016 und…
…3 der Stellungnahme zum Haftungsprüfungsvorhalt werden die Zahlungen angeführt, welche auf die haftungsrelevanten Abgaben Nova 04/2013, Nova 07/2013 und Umsatzsteuer 07/2013 geleistet wurden. Dazu ist seitens des Finanzamtes festzuhalten, dass alle angeführten Zahlungen ohne Verrechnungsweisung geleistet wurden und daher saldowirksam verbucht wurden…
…Bereits zu diesem Zeitpunkt war aber nicht zu übersehen, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Mai bis Juli 2006 ebensowenig wie Zahlungen (mit oder ohne Verrechnungsweisung) verbucht waren. Andererseits kann einem Unternehmer die monatelange Nichtüberweisung von Umsatzsteuer durch die Bank ebenfalls nicht verborgen geblieben sein…
…gab vorerst an, diese Zahlungen mit der Weisung einer Verrechnung mit den Umsatzsteuernachforderungen versehen zu haben. Im Zuge der mündlichen Verhandlung beim Unabhängigen Finanzsenat am 6. Juli 2007 räumte er ein, dass die Zahlungen tatsächlich ohne Verrechnungsweisungen erfolgten. Er habe Probleme bei der Benützung des…
…sei der Berufungsvorentscheidung beigelegt worden. Die Beschwerdeführerin habe (die oben erwähnten Selbstbemessungsabgaben betreffende) Zahlungen stets ohne Verrechnungsweisung geleistet, daher seien diese auf die ältesten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen gewesen. Sämtlichen Berufungen gegen Säumniszuschläge für die ohne Verrechnungsweisung getätigten Zahlungen sei stattgegeben worden. Deshalb sei die älteste…
…1997 geleistet hat. Weiters brachte der Bw. vor, dass "die restlichen Abgaben" mittels Akontozahlungen entrichtet worden seien. Diese Zahlungen seien ohne Verrechnungsweisung erfolgt, weil "durch das Stundungsansuchen und die Zustimmung der Behörde" festgestanden sei, dass "in den Akontozahlungen die Lohnsteuer-, DB und DZ enthalten sind"…
…Zusammenhang ist festzuhalten, dass laut Abgabenkonto tatsächlich Zahlungen betreffend ausständiger Abgaben geleistet worden sind. Unter Beachtung des § 214 Abs 1 BAO, wonach bei zusammengefasster Verbuchung der Gebarung, Zahlungen (insbesondere ohne Verrechnungsweisung) und sonstige Gutschriften grundsätzlich auf die ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind, ist es…
…2010 vorgelegt, dies zum Beweis dafür, dass sich der Stand der Altverbindlichkeiten innerhalb dieses Zeitraumes, in dem die Finanzverwaltung durch Zahlungen mit und ohne Verrechnungsweisung rund 159.000,00 Euro erhalten habe, nicht in diesem Ausmaß verändert habe. Darüber wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1…
…1101,34 | 102,79 | 24.01.2005 | 17.01.2005 Eine Zahlung in Höhe von € 7.271,90 wurde am 19. Jänner 2004 ohne Verrechnungsweisung oder Zeitraum auf das Abgabenkonto einbezahlt. Genau dieser Betrag wurde auch in der Verrechnungsweisung vom 9…
…sind Zahlungen, die Abgabenschulden betreffen, die vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnen und abzuführen sind oder die die Abfuhr einbehaltener Abgaben betreffen, dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verbuchen. Das Finanzamt vertritt den impliziten Standpunkt, dass die Bw. keine derartigen Verrechnungsweisungen…
…die Bw. am 23. September 2009 einen Betrag von 28.500 Euro ohne Verrechnungsweisung oder sonstige Widmung auf ihr Abgabenkonto ein. Auf Grund der durch den Einkommensteuerbescheid vom 2. Dezember 2009 entstandenen Abgabennachforderung in Höhe von 28.585,91 Euro wurden der Bw. gleichzeitig mit…
…um sich von der Ausfallhaftung des § 9 BAO zu "enthaften". Die Zahlungen des Bf. hätten mangels Verrechnungsweisung die ältesten Abgabenverbindlichkeiten der Primärschuldnerin abgedeckt, während die "zeitlich jüngsten" Abgabenvorschreibungen bis zuletzt als Rückstand der Gesellschaft ausgewiesen wurden. Mit dieser Argumentation wird zunächst übersehen, dass der Bf…
…am 30.04.2014 ein Guthaben in Höhe von € -8.184,49 bestanden hat. Am 06.05.2014 erfolgte eine Zahlung ohne Verrechnungsweisung in Höhe von € -3.206,79, so dass sich das Guthaben am Abgabenkonto der Bf auf den Betrag von € …
…verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offengelegt und die sich daraus ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den…
…November 2001 entrichtete die Bf. am Abgabenkonto einen Betrag in der Höhe von 68.616,00 S. Die Zahlung wurde, da ohne Verrechnungsweisung erteilt, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten verrechnet. Der Selbstanzeige kommt daher aus den bereits unter Punkt 2 dargelegten Gründen…