…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…
…Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handle, die aber als das während der vertraglichen Kündigungsfrist sonst anfallende Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung gewährt worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG sind ua. Zahlungen für den Verzicht auf…
…zu erfolgen hat. Dies auch dann, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses erkennbar ist, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. VwGH vom 29. Oktober 2003, 2000/13…
…Dienstverhältnisses gegen eine nicht verhandelbare Einmalzahlung. Diese habe etwa 25% der für die DG bis zur Pensionierung des Bw. anfallenden Lohnkosten entsprochen. Die geleistete Einmalzahlung sei als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume anzusehen und daher komme § 67 Abs 8 EStG zur…
…von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (und Vergleichzahlungen) nach § 67 Abs. 8 EStG 1972 zu erfolgen habe, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehe. Das Gesetz stellt nämlich nicht darauf ab, dass die weiteren Leistungen des Arbeitnehmers, auf…
…Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) ansehen könne. In all diesen drei Fällen würde zur Entschärfung der Steuerbelastung durch das Zusammenballen von Einkünften 1/5 steuerfrei bleiben, da die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG den…
…Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden. Der Zahlung…
…wird: "Die Abfindungszahlung stellt aus Sicht des Finanzamtes eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 dar. Nach Doralt , EStG 15 , § 67 Tz 86 sind, unter Verweis auf die VwGH-Erkenntnisse vom 18.03.1991 …
…3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…
…andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Kündigungsentschädigungen sind Zahlungen…
…21 Bugdetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142 ab 2001 bestimmt, dass Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen sind. Wenn die Bw. in ihrer Berufung vermeint, dass bei der Ermittlung des…
…f). 1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z…
…8 lit. b lautet wie folgt: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden…
… 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…
…Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs. 6 weitere detaillierte Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 1997 geltenden Fassung sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von…
…Monate nicht übersteigen. Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs. 6 weitere detaillierte Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem…
…die er als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume qualifizierte, "auch vom Zweck der Regelung her" für gerechtfertigt, die in Rede stehende Begünstigung des § 67 Abs. 8 EStG zu gewähren, da es sich um zusammengeballte Einkünfte handle, die in einem Lohnzahlungszeitraum anfallen…
…Zahlungen für den Verzicht von Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3…
…Lit. a): Auf gerichtlichen Vergleichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Lit. b): Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10…
…streitgegenständliche Zahlung unter dem Begriff der mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuernden "Kündigungsentschädigung" subsumieren zu wollen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 142/2000 sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz…