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UFSW RV/1913-W/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…

UFSS RV/0078-S/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2003

…Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handle, die aber als das während der vertraglichen Kündigungsfrist sonst anfallende Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung gewährt worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG sind ua. Zahlungen für den Verzicht auf…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…zu erfolgen hat. Dies auch dann, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses erkennbar ist, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. VwGH vom 29. Oktober 2003, 2000/13…

UFSW RV/0925-W/09Zahlungen des Dienstgebers bei Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

…Dienstverhältnisses gegen eine nicht verhandelbare Einmalzahlung. Diese habe etwa 25% der für die DG bis zur Pensionierung des Bw. anfallenden Lohnkosten entsprochen. Die geleistete Einmalzahlung sei als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume anzusehen und daher komme § 67 Abs 8 EStG zur…

UFSI RV/0366-I/06Besteuerung einer Zahlung an einen ausscheidenden Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.07.2007

…von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (und Vergleichzahlungen) nach § 67 Abs. 8 EStG 1972 zu erfolgen habe, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehe. Das Gesetz stellt nämlich nicht darauf ab, dass die weiteren Leistungen des Arbeitnehmers, auf…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) ansehen könne. In all diesen drei Fällen würde zur Entschärfung der Steuerbelastung durch das Zusammenballen von Einkünften 1/5 steuerfrei bleiben, da die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG den…

UFSW RV/1463-W/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden. Der Zahlung…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…wird: "Die Abfindungszahlung stellt aus Sicht des Finanzamtes eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 dar. Nach Doralt , EStG 15 , § 67 Tz 86 sind, unter Verweis auf die VwGH-Erkenntnisse vom 18.03.1991 …

UFSW RV/2564-W/10Zeitliche Erfassung von Bezügen der IEF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…

UFSW RV/2994-W/09Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Kündigungsentschädigungen sind Zahlungen…

UFSW RV/3145-W/07Bezug von Vergütungen vom Insolvenzausgleichsfonds - Besteuerungsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…21 Bugdetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142 ab 2001 bestimmt, dass Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen sind. Wenn die Bw. in ihrer Berufung vermeint, dass bei der Ermittlung des…

UFSW RV/2279-W/07Zeitliche Erfassung von Bezügen der IAF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…f). 1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z…

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…8 lit. b lautet wie folgt: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden…

UFSF RV/0290-F/10Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

… 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…

UFSL RV/1618-L/02Nichtanerkennung der Versteuerung gemäß § 67 Abs. 6 EStG bei einer in einem Vergleich gewährten freiwilligen Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs. 6 weitere detaillierte Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 1997 geltenden Fassung sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von…

UFSW RV/2832-W/10Freiwillige Abfertigung oder Kündigungsentschädigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Monate nicht übersteigen. Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs. 6 weitere detaillierte Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem…

UFSF RV/0234-F/08Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 EStG auf Verdienstentgangentschädigung, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…die er als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume qualifizierte, "auch vom Zweck der Regelung her" für gerechtfertigt, die in Rede stehende Begünstigung des § 67 Abs. 8 EStG zu gewähren, da es sich um zusammengeballte Einkünfte handle, die in einem Lohnzahlungszeitraum anfallen…

UFSW RV/1698-W/03Keine begünstigte Besteuerung für Vergleichssummen gem. § 67 Abs. 8 lit.a , wenn ein schriftlicher Vergleich tatsächlich nicht abgeschlossen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…Zahlungen für den Verzicht von Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3…

UFSW RV/2631-W/06Besteuerung von Sonstigen Bezügen einer Nachzahlung auf Grund eines Versäumungsurteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Lit. a): Auf gerichtlichen Vergleichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Lit. b): Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10…

UFSW RV/0425-W/03freiwillige Abfertigungszahlung anlässlich der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…streitgegenständliche Zahlung unter dem Begriff der mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuernden "Kündigungsentschädigung" subsumieren zu wollen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 142/2000 sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz…