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LStR 2002 Rz 110419.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

19.8.3 Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988) Randzahl 1104: derzeit frei 19.8.3.1 Kündigungsentschädigungen Rz 1104a: In Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis durch Verschulden des Arbeitgebers wegen Nichteinhaltung…

UFSW RV/1913-W/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…

UFSS RV/0078-S/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2003

…Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handle, die aber als das während der vertraglichen Kündigungsfrist sonst anfallende Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung gewährt worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG sind ua. Zahlungen für den Verzicht auf…

BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…22.12.2014 folgenden Fragenvorhalt und ersuchte um Übermittlung der erforderlichen Unterlagen: "1) ln Ihrer Beschwerde führen Sie an, bei der Einmalzahlung in Höhe von EUR 31.000,-- handle es sich um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs…

BFG RV/7104776/2016Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume - steuerliche Begünstigung gem. § 67 Abs. 8 lit. b EStG idF vor dem AbgÄG 2014 anwendbar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2017

…Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern: Gem…

BFG RV/5100302/2018Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume - Dreijahresverteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2022

…für "Golden Handshakes" abzuschaffen, um vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu hatten. Dementsprechend sollen die Regelungen betreffend freiwilliger Abfertigungen (§ 67 Abs. 6), Vergleichssummen (§ 67 Abs. 8 iit a) und Kündigungsentschädigungen und andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume…

BFG RV/5100853/2016Versteuerung einer Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2018

…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…zu erfolgen hat. Dies auch dann, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses erkennbar ist, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. VwGH vom 29. Oktober 2003, 2000/13…

BFG RV/3100815/2016Keine Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 bei Zahlungen für zukunftsbezogene Ansprüche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: [...] Das Budgetbegleitgesetz…

BFG RV/1100149/20111. Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Entschädigungszahlung für eine vorzeitige Vertragsauflösung eines nichtselbständig tätigen Profifußballers 2. Besteuerungsrecht hinsichtlich von auf Trainingszeiten entfallenden Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2014

…andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Auszahlung zu erfassen, wobei ein Fünftel (nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) steuerfrei zu belassen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen auch Zahlungen, die geleistet werden, um den…

UFSW RV/0925-W/09Zahlungen des Dienstgebers bei Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

…Dienstverhältnisses gegen eine nicht verhandelbare Einmalzahlung. Diese habe etwa 25% der für die DG bis zur Pensionierung des Bw. anfallenden Lohnkosten entsprochen. Die geleistete Einmalzahlung sei als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume anzusehen und daher komme § 67 Abs 8 EStG zur…

BFG RV/7101496/2019Zivilrechtlich wirksame Kompensation bei Aufrechnung der Gegenforderung durch den Arbeitgeber für nicht ausreichend erbrachte Gegenleistungen für ausbezahlte Provisionsakonti im Zuge der Kündigung des Arbeitnehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.11.2021Teil 1/2

…Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin nur auf den ersten Satz des Abs. 8, wonach Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sowie Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre…

BFG RV/7102523/2021Zivilrechtlich wirksame Kompensation bei Aufrechnung der Gegenforderung durch den Arbeitgeber für nicht ausreichend erbrachte Gegenleistungen für ausbezahlte Provisionsakonti im Zuge der Kündigung des Arbeitnehmers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.11.2021Teil 1/2

…Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin nur auf den ersten Satz des Abs. 8, wonach Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sowie Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre…

BFG RV/6100573/2012Keine Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 bei Zahlungen für zukunftsbezogene Ansprüche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2018

…um eine Leistung des Dienstgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handle, auf die weder aus gesetzlichen noch aus kollektivvertraglichen Regelungen ein Anspruch bestehe. Andere arbeitsrechtliche Ansprüche (zB nicht verbrauchter Urlaub, Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung künftiger Lohnzahlungszeiträume, Vergleichszahlung usw) seien mit der Abfindungszahlung nicht abgegolten…

BFG RV/6100284/2018Abgangsentschädigung und Betriebsausgabenbeschränkung für "Managergehälter"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2021

…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 7 mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern…

BFG RV/5100204/2023Zeitpunkt der Besteuerung einer Abgangsentschädigung und Sachbezug eines Pensionisten für die Gratisnutzung von Zügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.08.2023Teil 2/3

…ob diese Zahlung unter § 67 Abs. 6 EStG 1988 subsumiert werden kann. Da § 67 Abs. 6 EStG 1988 seit dem Budgetbegleitgesetz 2014, BGBl I Nr. 40/2014, vorsieht, dass die Regelung nicht für Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume zur Anwendung kommt…

BFG RV/7103093/2020Kein Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 für Abgangsentschädigungen und Vergleichszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2020

…COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020) das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel der Beschwerde. Darin beantragte die beschwerdeführende Gesellschaft die Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume (Abgangsentschädigungen) sowie die Vergleichszahlungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Weiters wurde gemäß § 262 Abs. 2 BAO iVm § 264…

UFSI RV/0366-I/06Besteuerung einer Zahlung an einen ausscheidenden Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.07.2007

…von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (und Vergleichzahlungen) nach § 67 Abs. 8 EStG 1972 zu erfolgen habe, auch wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehe. Das Gesetz stellt nämlich nicht darauf ab, dass die weiteren Leistungen des Arbeitnehmers, auf…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) ansehen könne. In all diesen drei Fällen würde zur Entschärfung der Steuerbelastung durch das Zusammenballen von Einkünften 1/5 steuerfrei bleiben, da die Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG den…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

… 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 - Zweifelsfragen zur Versteuerung von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (RandzahlRz 1104b )11104b: entfallen (2003) Das Dienstverhältnis wird (einvernehmlich oder durch Kündigung) beendet. Der Beendigungstermin liegt in der Zukunft. Der Arbeitnehmer wird bis zum Ende…