…Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Übergabsvertrag vom 17. Jänner 2006 übertrug Herr HW seinem Sohn HKW gewisse Liegenschaften gegen einen baren Übergabspreis sowie gegen Einräumung gewisser Wohnungs- (Wohnungsgebrauchs-) und Ausgedingsrechte zugunsten des Übergebers und dessen Ehegattin…
…vom 3. April 2007 haben die Ehegatten JH und MH die ihnen gleichteilig in Gütergemeinschaft gehörige Liegenschaft XY (mit einem Einheitswert von 11.773,00 €), ihrem Sohn AH gegen Duldung und Leistung des höchstpersönlichen, lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsrechtes - ausschließlich - zugunsten der Übergeberin MHübergeben. Für…
…und der dadurch überwiegenden Finanzierung dessen Liegenschaftserwerbes (siehe dazu auch die eingangs dargelegten Ausführungen des VwGH im Erk. vom 16.10.2003, 2003/16/0126) vom Sohn an dieser Liegenschaft ua. nicht nur die Einräumung eines Wohnrechtes für sich sondern auch für seine Ehegattin versprechen…
…Lediglich die Fälligkeit der Leistungen sei auf einen ungewissen zukünftigen Zeitpunkt hinausgeschoben. Über die Berufung wurde erwogen: Maßgebend ist im vorliegenden Fall zur Beurteilung einer eventuellen Steuerpflicht die Einordnung des Erwerbes der Rechte laut Übergabsvertrag vom 6.2.1986 (Versorgungsleistung und Wohnrecht) zugunsten der Berufungswerberin…
…iSd der Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG in Betracht (vgl. dazu auch VwGH 26.9.2006, 2006/16/0073). Abgesehen davon, dass unter Verweis auf vorgenanntes VwGH-Erkenntnis dieser divergierende Sachverhalt (= Übergabe mit Wohnrechtsvorbehalt zugunsten der Ehegattin des Übergebers) in der…
…die Einräumung eines Wohnrechtes auch bei aufrechter Ehe und Verpflichtung zum gemeinsamen Wohnen beim begünstigten Ehegatten einen Vorteil bzw. eine Vermögensbereicherung darstelle. Gleichzeitig sei hier der Bw durch Belastung der Liegenschaft mit einer Dienstbarkeit in seinem Vermögen geschmälert worden, weshalb gegenständlicher Vorgang der Schenkungssteuer unterliege…
…eingeräumte Wohnrecht überschreitet diese Grenze nicht. Es entspricht auch der bisherigen Lebenssituation der Ehegatten. Die einzige Änderung stellt die nunmehr vertragliche Festlegung und Bindung zugunsten der Bw dar. Anders verhält es sich mit der Zuwendung des Fruchtgenussrechtes. Hier kann unter Beachtung der Einkommenssituation und der…
…Gegenstandsfalle liegt zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich der Übergeber in Zusammenhang mit der Übergabe seines Liegenschaftsvermögens an Tochter und Schwiegersohn von diesen u.a. nicht nur die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes für sich sondern auch für seine Ehegattin (Berufungswerberin) versprechen hat…
…des Ehegatten) abhängig, dann sei dieser Sachverhalt wie ein aufschiebend bedingter Erwerb zu beurteilen und die Steuerschuld entstehe nach § 8 Abs. 2 GrEStG erst mit Eintritt des Ereignisses, dh. im Zeitpunkt des Todes des Übergebers. Eine Bewertung des Wohnrechtes zum jetzigen Zeitpunkt und Vorschreibung der…
…stehe fest, dass die Versicherungsverträge vom Erblasser zugunsten der erblasserischen Witwe abgeschlossen worden seien. Als Erwerb von Todes wegen sei gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG die Steuerschuld durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an die Begünstigte entstanden. Der Einwand, die…
…im zivilrechtlichen Eigentum der Ehegattin des Bw stehe und mit der Verpflichtung zur Einräumung eines lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechtes zugunsten der Eltern der Grundstückseigentümerin belastet sei. Unbestritten sei ferner, dass das fragliche Grundstück mit Vertrag vom x .1993 dem Bw zum Zwecke der Errichtung einer…
…Wohnrecht, Veräußerungsverbot und dgl), die eine Verwertung des vorhandenen Nachlasses nicht gestatten, haben die Begräbniskosten im Nachlassvermögen insofern keine Deckung gefunden. Die Erblasserin verstarb unter Hinterlassung eines wechselseitigen Testamentes, in welchem sie ihren Ehemann F.M. als Universalerben eingesetzt hat und ihren Hälfteanteil an der…
…Lagern und Garage, worauf er die Fremdenpension "St" in Form eines Einzelunternehmens betreibt. Im Lastenblatt sind Pfandrechte zugunsten verschiedener Bankinstitute im Nennwert von gesamt rund S 6,1 Mio. sowie zwei Pfandrechte und ein Wohnungsrecht zugunsten der Ehegattin H verbüchert. Gemäß Vertragspunkt 2. übergibt P…
…Einräumung des Fruchtgenussrechtes berechtigte Personen, sodass der Wert des Rechtes für die Berufungswerberin überhöht angesetzt worden sei. In einer Ergänzung führte die Berufungswerberin aus: Das lebenslängliche Wohnrecht zugunsten der Übergeber hätte nur auf der Liegenschaft in L eingeräumt werden sollen, das wurde jedoch irrtümlich im…
…sich die Ehegatten wechselseitig das gemeinsame (lebenslange und unentgeltliche) Wohnungsgebrauchsrecht an beiden Wohngelegenheiten sichergestellt. Dies bedeutet, dass die Zuwendung als angemessen angesehen werden kann, vor allem deshalb, weil sich durch die Einräumung des Wohnrechtes zugunsten der Bw an der bisherigen faktischen Lebenssituation der Ehegatten nichts…
…ausbezahlt, wobei ich nicht sagen kann warum. Ich habe jedenfalls dafür Lohnzettel unterschreiben müssen. Diese Beträge habe ich bar von Frau H erhalten." Niederschrift über die Einvernahme der S (Ehegattin des Bw.) durch das Finanzamt am 31. Jänner 2002 "Ich kenne Hrn. J seit 1982…
…das Alter der Berufungswerberin und die Zumutbarkeit nach einer wohnlichen Veränderung einzufließen. Vielmehr hat sich durch die Einräumung des Wohnrechtes zugunsten der Berufungswerberin an der bisherigen faktischen Lebenssituation der Ehegatten nichts geändert. Die Wohnrechtszuwendung ist daher als den Vermögensverhältnissen und der Lebensstellung der Berufungswerberin angemessene…
…liegt unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich die Übergeberin in Zusammenhang mit der Übergabe ihres landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn von diesem ua. nicht nur die Einräumung eines unentgeltlichen und lebenslangen Wohnrechtes für sich sondern auch für den Ehegatten = Bw versprechen hat…
…Punkt II des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls ergibt sich, dass sich sowohl die Ehegattin (T.L.) des Bw. als auch ihre zwei Schwestern, jeweils als erbberechtigt gewesene Töchter nach dem verstorbenen Vater zugunsten ihrer Mutter, der erblichen Witwe (H.C.), gegen Zahlung eines Entfertigungsbetrages von je €…
…zunächst unzweifelhaft ein Vertrag zugunsten Dritter vor, wenn sich der Übergeber in Zusammenhang mit der Übergabe seines Liegenschaftsvermögens an die Tochter von dieser u.a. nicht nur die Einräumung eines unentgeltlichen und lebenslangen Wohnrechtes für sich sondern auch für seine Ehegattin = Bw versprechen hat…