Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 3. Oktober 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik,1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 6. Februar 2008, ErfNr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Jänner 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 4. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Jänner 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 4. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Jänner 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Pfannl, 1200 Wien, Wallensteinplatz 3-4, vom 3. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Nepraunik & Prammer, Rechtsanwälte, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 17. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Juni 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. DDr. Ludwig Bittner, 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 4, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Mai 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Gabler Gibel & Partner, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Platz 5, vom 29. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
…oben angeführten Bezügen sind die Bezüge gemäß § 62 Z 3 (Pflichtbeiträge), Z 4 (bestimmte vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge) und Z 5 (Wohnbauförderungsbeitrag) abzuziehen. Vom Restbetrag ist ein Fünftel als Abgeltung für steuerfreie und sonstige Bezüge steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist vorläufig mit 15…
Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen für den Erwerb einer Liegenschaft (-anteiles) vereinbart, so bildet dieser in seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer in Anrechnung auf diesen nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer…
…Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs. 1 Z 2…
…im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs…
…oder gemäß § 40 zu erfolgen. ... Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 4 und Z 5 sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ähnliche Beiträge sowie Wohnbauförderungsbeiträge. Als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen sind auch Beträge, die ein geringfügiger…
…entfallenden Beiträge iSd § 62 Z 3 bis 5 (Pflichtbeiträge zu den gesetzlichen Interessenvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und der Wohnbauförderungsbeitrag) abzuziehen. Von dem sich ergebenden Rest ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen und vier Fünftel mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15 % zu versteuern. Das steuerfreie Fünftel…
… 62 Z 3 bis 5 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu den gesetzlichen Interessenvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge und der Wohnbauförderungsbeitrag) abzuziehen. Von dem sich ergebenden Rest ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen und vier Fünftel mit einer vorläufigen Lohnsteuer in Höhe von 15% zu versteuern (insofern ist dem Bw…
…Gehalt ergibt sich lediglich insoweit, als von den Sonderzahlungen weder der Wohnbauförderungsbeitrag noch die Arbeiterkammerumlage erhoben werden. Da im gegenständlichen Fall von Sonderzahlungen bereits vor der Auszahlung der gegenständlichen Prämie Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage für zwei Monate erhoben wurden, was einer Höchstbeitragserhebung für…
…gesamte Streitjahr umfasst - als Einheit, sodass sämtliche WK (inkl Pensionsbeitrag, Krankenversicherungs- und Wohnbauförderungsbeitrag betreffend alle laufenden Bezüge, dh mit Ausnahme der festen Steuersätzen unterzogenen Bezüge) als Ausgaben/Aufwendungen zur Erwerbung/Sicherung/Erhaltung der gesamten laufenden Zuflüsse vom Dienstgeber anzusehen wären. Diese gesamten laufenden Zuflüsse wären:…
…soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit den festen Sätzen zu besteuern sind, sowie um den Wohnbauförderungsbeitrag soweit dieser nicht auf Bezüge entfällt, die mit festen Steuersätzen zu versteuern sind. Mit den Bestimmungen des § 67 EStG 1988 hat der Gesetzgeber eindeutig dargelegt inwieweit Nachzahlungen…
…Abzugsposten handelt es sich um Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessensvertretungen und um Pflichtversicherungsbeiträge, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit den festen Sätzen zu versteuern sind, sowie um den Wohnbauförderungsbeitrag, soweit dieser nicht auf Bezüge entfällt, die mit festen Steuersätzen zu versteuern sind. § 67 Abs…