Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 3. Oktober 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik,1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 6. Februar 2008, ErfNr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Jänner 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
…Abs. 1 Z 4 EStG 1988 von den laufenden Bezügen bzw. nach § 67 Abs. 12 EStG 1988 von den sonstigen Bezügen abzuziehen. Rz 1033: Die Verpflichtung zur Entrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen trifft aktive Arbeitnehmer und ergibt sich aus dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, BGBl. I Nr. 144/2017…
…folgenden 11 Kalendermonaten anfallenden Dienstgeberbeiträge gemäß §§ 41 ff FLAG 1967, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Kammerumlage 2 (Zuschlagdie Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2); siehe Rz 41 ff Für Neugründungen nach 31.12.2011 gilt: Die für den Kalendermonat, in welchem erstmals ein Arbeitnehmer beschäftigt…
…Arbeiter und mit 10. Jänner 2007 ein Lehrling eingestellt. Die Befreiung von Dienstgeberbeiträgen, Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträgen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt für die Gehälter (laufende Bezüge, Sonderzahlungen) des Arbeiters im Zeitraum vom 1. September 2006 bis 31. August 2007, weil erst ab dem…
…1988, soweit sie auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern sind (§ 62 Z 4 EStG 1988) und der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, soweit er auf Bezüge entfällt, die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 4. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Jänner 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 4. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Jänner 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Pfannl, 1200 Wien, Wallensteinplatz 3-4, vom 3. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. März 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Nepraunik & Prammer, Rechtsanwälte, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 17. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. Juni 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
…Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (zB Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung), der Wohnbauförderungsbeitrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, sind vor Anwendung des festen Steuersatzes in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. DDr. Ludwig Bittner, 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 4, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Mai 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Gabler Gibel & Partner, Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Dr. Karl Lueger-Platz 5, vom 29. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. August 2005 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…
…16 Abs. 1 Z 4, soweit sie nicht auf Bezüge entfallen, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 zu versteuern sind, | 5. | der entrichtete Wohnbauförderungsbeitrag im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 5, soweit er nicht auf Bezüge entfällt, die mit…
…Laut Punkt IV. des Vertrages sind die Pfandrechte zugunsten der Bank1 und der Bank2 abzudecken bzw. zu löschen. Der Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von € 17.822,09 wird von den Käufern in ihre alleinige Tilgung bzw. Rückzahlungsverpflichtung übernommen (Punkt VIII.). Laut Punkt XIII. ist für…
…Laut Punkt IV. des Vertrages sind die Pfandrechte zugunsten der Bank1 und der Bank2 abzudecken bzw. zu löschen. Der Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von € 17.822,09 wird von den Käufern in ihre alleinige Tilgung bzw. Rückzahlungsverpflichtung übernommen (Punkt VIII.). Laut Punkt XIII. ist für…
…und somit folgende Nebengebühren nicht berechnet werden dürften: IE - Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds, KU - Kammerumlage, WF - Wohnbauförderungsbeitrag. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt nach Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen aus, dass die Entrichtung des Dienstgeberbeitrages sich nach den sozialversicherungsmäßigen Abkommen richten würde. Da festgestellt worden sei…
…oben angeführten Bezügen sind die Bezüge gemäß § 62 Z 3 (Pflichtbeiträge), Z 4 (bestimmte vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge) und Z 5 (Wohnbauförderungsbeitrag) abzuziehen. Vom Restbetrag ist ein Fünftel als Abgeltung für steuerfreie und sonstige Bezüge steuerfrei zu belassen. Der verbleibende Betrag ist vorläufig mit 15…