…nur eine genaue Aufschlüsselung der betroffenen Flächen, sondern lege auch dar, wie der Ertragsausfall auf den Grundstücken sowie die Minderung der Futterqualität auf den Alpgrundstücken berechnet worden sei und welche Wirtschaftserschwernisse zum Tragen gekommen seien. Auch werde zutreffend ausgeführt, dass ein Ertragsausfall auf den landwirtschaftlich…
…andererseits aber natürlich auch die Beeinträchtigungen bzw. Schäden bei der landwirtschaftlichen Nutzung des Restgrundstückes ausgeglichen werden (Wirtschaftserschwernisse durch die Umzäunung, direkte Ernteausfälle sowie wegen Bodenverdichtung auf Grund der Zufahrtsregelung verminderte Ertragsfähigkeit). Auf Grund der geänderten Sichtweise der Abgabenverwaltung zur Zuordnung von Nutzungsentgelten im Zusammenhang mit…
…Im Zuge der Einreichung der Steuererklärungen wurden diese Entschädigungen großteils als Abgeltungen des Ertragsausfalls, der Wirtschaftserschwernis und der Bodenverschlechterung behandelt und dementsprechend als "Schadensvergütung" bei der Besteuerung außer Ansatz gelassen. Der auf die Abgeltung der Rechtseinräumung entfallende Anteil der Entschädigungen wurde demgegenüber als steuerpflichtig behandelt…
…Einkünfte "Skiliftdienstbarkeit und Loipendienstbarkeit" seien daher als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Ansatz zu bringen, wobei ein Abschlag von 30 % für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis in Abzug gebracht werde. Dagegen wurde Berufung erhoben. Die durch die Liftgesellschaft im Winter benutzten Flächen würden im überwiegenden restlichen Zeitraum nach…
…1275 | 15.436,84 | 15.436,84 | 15.436,84 | 14.525,82 | 14.274,00 | Wirtschaftserschwernis | - 4.841,94 | - 4.841,94 | - 4.841,94 | - 4.841,94 | | 6 Fahrten zum Grdstk…
…Grundstücks berechtige. Der bisherige Ansatz als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sei daher nicht richtig. Entgeltsteile, die sich auf die Duldungsleistung, den Ersatz von Flurschäden und Wirtschaftserschwernissen beziehen würden, seien steuerpflichtig. Nicht steuerbar sei nur jener Teil, der auf die Wertminderung (Schadenersatz) entfalle. In welchem…
…Grundstücks berechtige. Der bisherige Ansatz als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sei daher nicht richtig. Entgeltsteile, die sich auf die Duldungsleistung, den Ersatz von Flurschäden und Wirtschaftserschwernissen beziehen würden, seien steuerpflichtig. Nicht steuerbar sei nur jener Teil, der auf die Wertminderung (Schadenersatz) entfalle. In welchem…
…Die Vorinstanz holte in der Folge Gutachten des Amtssachverständigen S. über die Berechnung des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderung ein. In den drei Gutachten vom 19.6.2006 kommt der angeführte Sachverständige zum Ergebnis, dass für das Jahr 2001 die vorhin angeführten Entschädigungskomponenten mit…
…Die Vorinstanz holte in der Folge Gutachten des Amtssachverständigen Z. über die Berechnung des Nutzungsentganges, der Wirtschaftserschwernisse und der Bodenwertminderung ein. In den beiden Gutachten vom 19.6.2006 kommt der angeführte Sachverständige zum Ergebnis, dass für das Jahr 1999 die vorhin angeführten Entschädigungskomponenten mit…
…erhob die Berufungswerberin Berufung, die ihre steuerliche Vertretung wie folgt begründete: Bei den Provisionen handle es sich um Servitutsentschädigungen für ein landwirtschaftliches Grundstück, die als Abgeltung für Ernteausfälle, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderungen gezahlt worden seien. Über dieses Grundstück führe die Trasse einer Einseilumlaufbahn, was zu einer…
…zwischen S 730.000,- und S 800.000,- netto jährlich. In den Jahren 1994 - 1997 machte die Bw. 100% des vereinnahmten Nettoentgeltes unter dem Titel Ertragsausfall, Wirtschaftserschwernisse und Bodenwertminderung als Betriebsausgaben geltend. Über die Jahre 1994 - 1998 fand eine Betriebsprüfung statt, bei der festgestellt wurde…
…28.5.1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. c) Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann eine Einmalentschädigung auf 20 Jahre verteilt werden (Rz 5171 EStR 2000). Bei vollpauschalierten…
…Mai 1983, 6 Ob 802/81). Diese Obergrenze wird in aller Regel nicht erreicht. Das Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) ist grundsätzlich steuerpflichtig. Bei buchführenden Land- und Forstwirten kann eine Einmalentschädigung auf 20 Jahre verteilt werden (Rz 5171 EStR 2000). Bei vollpauschalierten Land- und…
…sein ursprüngliches Berufungsbegehren dahingehend, dass er bei der Bewirtschaftung seiner größten und ertragreichsten Felder die mittlerweile stark befahrene Landesstraße überqueren müsse. Es sei angebracht, die damit verbundene Wirtschaftserschwernis bei der Ertragswertermittlung für den landwirtschaftlichen Betrieb zu berücksichtigen. Der Bw. beantrage, den angefochtenen Bescheid zu beheben…
…Einnahmen für Verkaufsstand H | 10.000,-- | | geschätzte Einnahmen für weitere Standbetriebe lt. Unterlagen | 30.000,-- | 5.000,-- | Abzug für Aufwuchsentgang und Wirtschaftserschwernis | -16.570,-- | -15.927,-- | weitere pauschale Abzüge, geschätzt | -8.000,-- | -4.000,-- …
…Gewinnausschüttung oder Kapitalrückzahlung 2.1. Ausschüttungen Die Agrargemeinschaft als KöR ist mit den gesamten Einkünften aus dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht steuerpflichtig. Auch Entschädigungen für Ernteertragseinbußen und Wirtschaftserschwernisse im Zusammenhang mit entgeltlichen Grundstücksnutzungen zu landwirtschaftsfremden Zwecken (z.B. Schiabfahrten, Leitungen usw.) fallen darunter…
…erstreckt sich nicht auf solche Nutzungsentgelte, die zu den im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anfallenden Hilfs- und Nebengeschäften gehören und sich aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht herausheben. Dies gilt vor allem für Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse. Immer dann, wenn durch die Zahlung…
…ortsüblichen Kosten für Entwässerungsmaßnahmen herangezogen worden. Der berücksichtigte "Sonstige Abschlag" ist im Einheitswertbescheid zum 1.1.2007 im Berechnungsabschnitt der Bescheidbegründung gesondert ausgewiesen. Sollte sich im Zuge einer Nachprüfung der tatsächlichen Verhältnisse herausstellen, dass entsprechende Wirtschaftserschwernisse nicht nachgewiesen werden können bzw. Entwässerungsmaßnahmen nicht erforderlich sind…
…dem Sohn des Bw. abgeschlossene Pachtvertrag keinerlei weitere Regelung hinsichtlich der Entschädigungen aus den Schiüberfahrtsrechten, auch nicht in Hinblick auf die Abgeltung von Wirtschaftserschwernissen. 2) Rechtliche Würdigung: Einkünfte im Sinne des § 2 Abs 2 und 3 EStG 1988 sind demjenigen zuzurechnen, dem die Einkunftsquelle zuzurechnen…
… 27 Abs. 2a, b, d, g Forstgesetz 1975) sich ergebende Wirtschaftserschwernisse sind durch eine 50 %ige Kürzung der maßgebenden Hektarsätze zu berücksichtigen. Die Nichtholzbodenflächen, Forstwege, Holzlagerplätze usw. sind mit 0 zu bewerten bzw. in Abzug zu bringen...." Das Finanzamt holte in der Folge eine Stellungnahme…