…zulässt, sind Umwege erforderlich, die höhere Kosten verursachen. Rz 5171: Den Betriebseinnahmen steht die Wirtschaftserschwernis als Belastung gegenüber. Deshalb kann zum Ausgleich in die Vermögensübersicht am Schluss des betreffenden Wirtschaftsjahres ein Passivposten in Form eines Rechnungsabgrenzungspostens bis zur Höhe der erhaltenen Entschädigung eingesetzt werden, der…
…die ASFINAG folgenden Sachverhalt bekannt: "Der nach § 17 EStG vollpauschalierte Landwirt veräußerte im Jahr 2017 (laut beiliegenden Verträgen) Grundstücke mit Nebenentschädigungen (Wirtschaftserschwernisse) an den genannten Käufer…. Es ist daher die IMMO-ESt und Einkommensteuerpflicht der Veräußerung bzw. der zusätzlichen Erträge zu untersuchen: a) Immo…
…nur eine genaue Aufschlüsselung der betroffenen Flächen, sondern lege auch dar, wie der Ertragsausfall auf den Grundstücken sowie die Minderung der Futterqualität auf den Alpgrundstücken berechnet worden sei und welche Wirtschaftserschwernisse zum Tragen gekommen seien. Auch werde zutreffend ausgeführt, dass ein Ertragsausfall auf den landwirtschaftlich…
…andererseits aber natürlich auch die Beeinträchtigungen bzw. Schäden bei der landwirtschaftlichen Nutzung des Restgrundstückes ausgeglichen werden (Wirtschaftserschwernisse durch die Umzäunung, direkte Ernteausfälle sowie wegen Bodenverdichtung auf Grund der Zufahrtsregelung verminderte Ertragsfähigkeit). Auf Grund der geänderten Sichtweise der Abgabenverwaltung zur Zuordnung von Nutzungsentgelten im Zusammenhang mit…
…30a EStG 1988 unterliegen. Buchführende Steuerpflichtige können nach den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung (und damit unabhängig von der betrieblichen Einkunftsart) in Höhe der Entschädigung für die Wirtschaftserschwernisse einen Passivposten in Form eines Rechnungsabgrenzungspostens bilden, der verteilt auf die Jahre der Wirtschaftserschwernis, längstens auf 20 Jahre…
…1829/65; VwGH 8.6.1979, 2042/78), Ersatz des Ertragsausfalls (VwGH 8.6.1979, 2042/78), Wirtschaftserschwernisse (VwGH 24.2.1961, 3045/58), siehe Rz 5170 f. Dazu kommen weitere Passivposten in Zusammenhang mit so genannten vorbelasteten Einkünften (Einnahmen); siehe Rz 3303. Rz 2413…
…der land- und forstwirtschalichen Pauschalierung ... ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des VwGH grundsätzlich Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse im Rahmen der Vollpauschalierung abgegolten sind ..., während Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von der Pauschalierung nicht erfasst sind ... ." Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen waren…
Die im Vertrag vom 27.10.2016 vereinbarten Nebenentschädigungen für künftige Ertragsminderungen und Wirtschaftserschwernisse wurde auf Basis einer ewigen Rente berechnet. Die Entschädigung gilt daher einen Verdienstentfall über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab und erfüllt auch die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 37 Abs. 2…
…Pachtung der gegenständlichen Liegenschaft bemüht, um dort Schotterabbau weiter zu betreiben. Auf Seite vier des Vorhalts ist ausgeführt, "dass Wirtschaftserschwernisse nicht zum Tragen kommen, da es sich in diesem Fall um ein Erdkabel handelt." Ein Hochspannungskabel und Steuerleitungen wurden zwar mitverlegt, aber die Belastung bzw…
…Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988). Wirtschaftserschwernisse Rz 6885: Siehe Rz 5170 f. Wirtschaftsgut Rz 6886: Wird ein Wirtschaftsgut oder ein Kundenstock veräußert, ist der daraus resultierende Ertrag nicht unter § 32 EStG 1988 zu subsumieren (vgl…
…1 Z 33 EStG 1988 steuerfreien Wertminderung oder sonstige Umstände betrifft, zB Entschädigungen für Ertragsausfälle, Wirtschaftserschwernisse, Wegebenützung oder für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft als Lagerplatz, die dem von der Rechtseinräumung unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer oder Grundstücksbewirtschafter zufließt. Erfasst sind auch Optionsentgelte aus der Einräumung einer…
…Ertragseinbußen, keine Bodenwertminderungen, keine Nutzungsentgänge und abgesehen von den Aufräumungskosten in Höhe von 2000 € pro Jahr (siehe unten) keine Wirtschaftserschwernisse der Bf gegeben. Alle strittigen Zahlungen auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages mit der Liftgesellschaft vom 6.3.1972, Punkt VII (104.022,83 € 2006…
…mitwirkt. Dies fiel dem Bf. behinderungsbedingt schwerer als dem im vorigen Punkt geschätzten Durchschnittsunternehmer. Dieses – aus der Privatsphäre des Bf. in die Betriebssphäre hereinwirkende – Wirtschaftserschwernis wird hier mit 20% Abschlag vom Jahresgewinn, d.h. 4.968 €, für gegenüber dem Durchschnitt höhere Personalkosten berücksichtigt. Es…
…da keine Entschädigung für Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis vorliegt. Dies wurde auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Vielmehr geht aus einer Aufstellung der EVN hervor, wonach die Entschädigung für Grundinanspruchnahme, Dienstbarkeit und Lichtwellenleiter gewährt wurde. Eine Entschädigung für Ernteausfall und Wirtschaftserschwernisse ist nicht enthalten (siehe hiezu Dok…
…Bei höheren Beträgen sei anhand eines Gutachtens nachzuweisen, welcher Teil des Entgeltes auf die Ertragsentschädigung bzw Wirtschaftserschwernis entfalle. Ohne entsprechenden Nachweis könne maximal ein Betrag von 3000 € des jährlichen Pachtentgeltes als nicht auf die Nutzungsüberlassung entfallend abgezogen werden. Da im gegenständlichen Fall die Nutzungsentschädigung…
…Allerdings gelte das nicht für die vom Nutzer geleisteten "Entschädigungszahlungen", da es sich bei diesen Einnahmen um Entgelte handele, die für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse bezahlt würden. Solche Entgelte seien mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz erfasst bzw. seien Entgelte für Bodenwertminderung generell steuerfrei. Abpauschaliert und daher nicht…
…dass der Bf. eine Entschädigungszahlung in Höhe von 31.328,13 Euro erhalten hat. Davon wurden 10.224,32 Euro als auf die Bodenwertminderung, Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse entfallend, steuerfrei belassen. Die Qualifizierung von 21.103,81 Euro als Teil des Entgeltes, der für die Nutzungsüberlassung…
…und daher steuerlich zusätzlich zu erfassen) - Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz (Bodenwertminderung – steuerfrei, wenn Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich) - Entgelt für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist grundsätzlich steuerpflichtig, bei Vollpauschalierung jedoch nur…
…Dienstbarkeits- und Nutzungsübereinkommens festgelegt, dass die Dienstbarkeit zu Gunsten der Leitungseigentümer im Grundbuch einverleibt wird. Das Leitungsrecht wurde unwiderruflich auf die Dauer des Bestandes der genannten Leitungen eingeräumt (RZ 5172b EStR). Es wurde kein Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) bezahlt. Selbst wenn das so…
…Im Zuge der Einreichung der Steuererklärungen wurden diese Entschädigungen großteils als Abgeltungen des Ertragsausfalls, der Wirtschaftserschwernis und der Bodenverschlechterung behandelt und dementsprechend als "Schadensvergütung" bei der Besteuerung außer Ansatz gelassen. Der auf die Abgeltung der Rechtseinräumung entfallende Anteil der Entschädigungen wurde demgegenüber als steuerpflichtig behandelt…