…dann vor, wenn es sich bei der Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört zwar im Allgemeinen eine Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91…
…Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von 2 Personen verschiedenen Geschlechts handelt. Da von diesen 3 Punkten nur einer erfüllt wird (Wohngemeinschaft), bitte ich um die nochmalige Überprüfung meines Einkommensteuerbescheides. Begründung: Eidesstattlich gebe ich bekannt, dass Herr M.G. bei mir gemeldet ist, wir aber keine Wirtschafts- oder…
…der Schweiz bleibt und sich um seine Kinder nicht kümmert. Dass er bei seinen Besuchen mit seiner geschiedenen Frau zusammentrifft ergibt sich zwangsweise, da seine Kinder bei ihr leben. Eine Familie läge dann vor, wenn zwischen BF und KS eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft bestünde…
…sein Vater und seine Schwester wohnen, vollkommen widersinnig, haltlos und falsch. Im Übrigen widerspricht dies seinem Vorbringen im Vorlageantrag (Seite 4), wo er wieder von seiner Familie spricht. Zudem liegt, wie bereits oben ausgeführt, eine Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft von Herrn BF und Frau KS…
…zusammenleben und das gemeinschaftliche Zusammenleben auf Dauer angelegt ist. Das Wesen einer Lebensgemeinschaft wird nach Lehre und Rechtsprechung darin erblickt, dass es sich um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Wohn- Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft…
…einer Lebensgemeinschaft maßgeblich: 1. die eheähnliche Gemeinschaft 2. das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und 3. eine gewisse Dauer des Zusammenlebens. Die Tatbestandselemente müssen kumulativ vorliegen. Prägendes Kriterium ist jedoch jedenfalls eine Wohngemeinschaft mit einem gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensführung. Regelmäßige Besuche oder fallweise…
…polizeiliche Meldung ist, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage, ob der Antragsteller tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt oder nicht, wobei die für ein Leben in Gemeinschaft zu fordernde "Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft" durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein (vgl. VwGH vom 22.10.1997, 95/13/0161; 30…
… 167, Tz 8, und die do. zit. Judikate). Nach ständiger OGH-Rechtsprechung sind die Kriterien für die Annahme einer Lebensgemeinschaft die Eheähnlichkeit, das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und eine gewisse Dauer des Zusammenlebens. Davon abgesehen muss jedenfalls ein Verhältnis vorliegen, dass dem…
…die Eheähnlichkeit bzw. Ähnlichkeit mit einer eingetragenen Partnerschaft, 2. das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und 3. eine gewisse Dauer. Doch kann wie auch in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach § 91 ABGB ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen…
…Fakten eindeutig für eine bereits ausgeführte und damit steuerpflichtige Zuwendung des Wohnungsrechtes. Abgesehen davon, dass die Bw. das Wohnungsrecht tatsächlich bereits ausübt - was für sich betrachtet als "normales Zusammenleben" im Rahmen einer Lebensgemeinschaft als einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft noch keine steuerlichen Auswirkungen zeitigen würde…
…betrachtet als "normales Zusammenleben" im Rahmen einer Lebensgemeinschaft als einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft noch keine steuerlichen Auswirkungen zeitigen würde - wurde aber diese Berechtigung für die Bw durch Abschluss der Vereinbarung mit der darin vorgesehenen grundbücherlichen Besicherung und damit Verdinglichung, welche bereits auch durchgeführt wurde…
…und Schenkungssteuergesetz fallen. Es ist daher im gegenständlichen Fall entscheidend ob durch die Einräumung des Wohnungsgebrauchsrechtes ein Tatbestand des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes erfüllt wurde. Im vorliegendem Fall war die Nutzung des seiner Lebensgefährtin gehörigen Wohngebäudes durch den Bw. Ausfluss der, als Wohn- Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft…
…als Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft anzusehenden Lebensgemeinschaft zu verstehen ist (vgl. Stabentheiner, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft - ein Überblick, NZ 1995, 49 mit höchstgerichtlicher Judikatur). Wenn daher dem Bw nach dem Vertragsinhalt ohne jegliche Auflage das Wohnrecht gänzlich unentgeltlich und auf Lebenszeit gewährt wird, dann ist der…
…Wirtschafts- oder Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat bzw. ob für die Gewährung des beantragten Alleinverdienerabsetzbetrages eine Partnerschaft zwischen D. und dem Berufungswerber im Jahr 2005 bestanden hat, dazu wurde vom Berufungswerber nicht Stellung genommen. Aus seiner Aufstellung der Wohnungskosten für die von ihm und…
…Schreiben vom 6. Februar 2007 erhob die Bw Berufung gegen die Abweisungsbescheide und begründete diese im Wesentlichen damit, dass sie für ihre Kinder Unterhalt beziehe und von ihrem Ehegatten seit 1998 getrennt lebe. Seit diesem Zeitpunkt sei die Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft aufgehoben, sodass das Tatbestandsmerkmal…
…des § 33 Abs 4 EStG ist ein Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft, wozu im allgemeinen eine Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft gehören. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale weniger stark ausgeprägt sein oder ganz fehlen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an…
…Geschlechtsgemeinschaft) bestanden zumal zwischen beiden bereits vor ihrer Übersiedlung nach Salzburg in G. "eine Beziehung" bestanden hat. Ob eine gemeinsame Wirtschafts- oder Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat, dazu wurde vom Berufungswerber nicht Stellung genommen. Aus seiner Aufstellung der Wohnungskosten für die von ihm und…
…Wirtschafts- oder Haushaltsführung bzw. eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat bzw. ob für die Gewährung des beantragten Alleinverdienerabsetzbetrages eine Partnerschaft zwischen SD und dem Berufungswerber im Jahr 2004 bestanden hat, dazu wurde vom Berufungswerber nicht Stellung genommen. Aus seiner Aufstellung der Wohnungskosten für die von ihm und…
…Gemeinschaft schließen. Nach ständiger OGH-Rechtsprechung gehörten als Kriterien für die Annahme einer Lebensgemeinschaft die Eheähnlichkeit, das Zusammenspiel der Elemente Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und eine gewisse Dauer des Zusammenlebens. Davon abgesehen müsse jedenfalls ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche;…
…Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft" kann durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein bzw. kann eines dieser Merkmale sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies dem Vorliegen einer Gemeinschaft abträglich wäre. Es kommt hierbei regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. VwGH 30.6.1994, 92/15/0212 und 16…