… 307 Abs. 1 BAO ist mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden. Nach herrschender Rechtsauffassung sind die Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des Wiederaufnahmsbescheides anzuführen. Dies ist nicht zuletzt…
…3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens ist kein Wiederaufnahmegrund genannt. Somit hat der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsbehörde die Aufhebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides auszusprechen. Der damit in Zusammenhang stehende Sachbescheid scheidet ex lege aus dem Rechtsbestand aus. Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 30…
Mit Schreiben vom 27. Dezember 2010 brachte der Berufungswerber (unter anderem) einen "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO ein. Zur Begründung verweist der Berufungswerber im Wesentlichen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 23.9.2010, 2007/15/0206, auf Grund dessen…
…BAO wieder auf. Im neuen Sachbescheid vom 2. Juli 2004 wurden die im Jahr 1996 erzielten Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 52.327,64 € (720.044 S) festgestellt. Den Wiederaufnahmsbescheid vom 2. Juli 2004 begründete das Finanzamt wie folgt: …
…die Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren, betreffend die neuen Körperschaftsteuerfestsetzungen und betreffend die Festsetzungen von Anspruchszinsen für die Streitjahre 2004 und 2005 Berufung und brachte im Zuge eines die Berufungsbegründung gegen die Wiederaufnahmebescheide ergänzenden Schriftsatzes insbesondere vor, dass im Zusammenhang mit den Wiederaufnahmen der…
…und gesonderte Feststellung von Einkünften (Sachbescheide), jeweils für die Kalenderjahre 1997 bis 1999, bezogen. Hinsichtlich der Wiederaufnahmsbescheide sei kein Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist gestellt worden, weshalb die Rechtsmittelfrist diesbezüglich bereits am 11. November 2005 geendet habe. Am 6. Februar 2006 erhob die "X-OHG…
…lautete: "Berufung gegen die Wiederaufnahme der Bescheide Umsatzsteuer 1998, Einkommensteuer 1998 und 2001". Die Begründung dieser Berufung betraf erkennbar nur die mit den formal als angefochten bezeichneten Wiederaufnahmsbescheiden verbundenen Sachbescheide. Das Finanzamt ging davon aus, dass der Abgabepflichtige mit dieser Berufung sowohl die Wiederaufnahms- als…
…4 BAO von Amts wegen - am 11. Jänner 2011 ua. einen neuen Sachbescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008. Der Wiederaufnahmsbescheid wurde damit begründet, dass nachträglich (anlässlich der persönlichen Vorsprache des Abgabepflichtigen am 25. November 2010) neu hervorgekommen sei, dass das Fruchtgenussrecht ("die Verwaltung bzw…
…Ergebnis bedeutet dies für den vorliegenden Fall, dass auf Grund der o.a. (ersatzlosen) Aufhebung des Wiederaufnahmsbescheides hinsichtlich Umsatzsteuer für 2007 auch der damit verbundene Sachbescheid: Umsatzsteuer für 2007 aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist - mit dem im Spruch ersichtlichen Ergebnis. Graz, am 2. Jänner 2012
…2004 und Einkommensteuer 2003 und 2004 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder auf und hob die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide 2005 gemäß § 299 BAO auf. Die Begründung der Wiederaufnahmsbescheide lautete: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. § 303 (4) BAO, weil Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind…
…welches Aufschluss über jene Gründe geben könnte, die als Grundlage für die amtswegige Wiederaufnahme gedient hätten. Auf Basis dieser Wiederaufnahmsbescheide erließ das Finanzamt neue Sachbescheide, in welchen die seitens der "AR" sowie der E -Privatstiftung zur Auszahlung gebrachten Beträge als Einkünfte aus selbständiger Arbeit qualifiziert…
…Jahre 2001 bis 2003 von Amts wegen gemäß § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen. In den jeweils am 27. April 2006 erlassenen Wiederaufnahmsbescheiden betreffend die Jahre 2001, 2002 und 2003 wurde im Begründungsteil wörtlich ausgeführt: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gemäß § 303 Abs. 4 BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. R.M. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
…Juli 2002, Zl. RV 501/1-6/1999 verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid hinsichtlich Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1991: Im oben angeführten Erkenntnis führte der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen aus: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO…
…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. 2) Als Folge der Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide werden die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2003 und 2004 als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2003 und 2004 die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages. Das…
…Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2006 wird Folge gegeben. Der angefochtene Wiederaufnahmsbescheid wird aufgehoben. Die Berufung gegen den aufgrund der verfügten Wiederaufnahme erlassenen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als…
…Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 21. Juni 2006. Sowohl der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid als auch der Einkommensteuerbescheid 2005…
…auf etwa einen Prüferbericht zu verweisen, in welchem sie dargelegt wären. Die gesonderte (ergänzende) Bescheidbegründung vom 15. Dezember 2006 betrifft lediglich die Wiederaufnahmebescheide vom selben Tag hinsichtlich der Einkommensteuer für 1999, 2000 und 2002. Daher erweist sich der angefochtene Bescheid, soweit er die Wiederaufnahme des…
…betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Wiederaufnahmebescheid wird aufgehoben. Dadurch tritt das Verfahren gemäß § 307 Abs. 3 BAO in die Lage zurück, in der es sich vor seiner…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GR, Pensionist, derzeit ohne festen Wohnsitz, vertreten durch Dr. Michael Baczko, Rechtsanwalt, 5452 Pfarrwerfen, Laubichl 18, vom 7. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 27. März 2003 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des…