…Rechtskraft eingetreten. Diese Rechtskraft kann unter bestimmten Umständen durch eine Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens letztlich durchbrochen werden. § 165 Abs. 1 FinStrG idgF führt dazu im gegenständlichen Fall relevant aus, dass die Wiederaufnahme eines durch Rechtsmittelentscheidung abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu verfügen ist…
…wiederum zu einer Geldstrafe in Höhe von € 1.600,00, acht Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und € 160,00 Kosten zu verurteilen gewesen wäre. Mit Bescheid vom 11. Oktober 2011, zugestellt am 13. Oktober 2011, wurde der Antrag des Beschuldigten auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens zu StrNr…
…stünden (siehe unten) - noch eine anteilige Ersatzfreiheitsstrafe von gerundet 8 Tagen und 8 Stunden von der Bestraften zu verbüßen wäre. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2011 hat die Verteidigerin der Bestraften beim Finanzamt Graz-Stadt die Wiederaufnahme des mit der obgenannten Berufungsentscheidung abgeschlossenen Finanzstrafverfahren begehrt…
…Betriebsprüfung sei im Zuge eines Finanzstrafverfahrens CD vom Finanzamt geladen und befragt worden. Am 17. Jänner 2007 sei dem Bw die Niederschrift über die Vernehmung des CD vorgelesen und in Kopie übergeben worden. Auf Grund dieser Niederschrift hätten sich neue, eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigende…
…in welchem die Existenz der Rechnung bzw. Gutschrift als materiellrechtliche Voraussetzung vorgelegen wäre - sohin also der Verdacht einer Pflichtverletzung beim Einzelunternehmen vorgelegen wäre. Eine (teilweise) Wiederaufnahme des eingestellten Finanzstrafverfahrens gegen AG ist jedoch unterblieben, ebenso wurde die diesbezügliche Verkürzung der Umsatzsteuern für 2002 bei der…
…war der Strafausspruch ebenfalls gesetzeswidrig, weil hinsichtlich dieser Tatbestände der Strafanspruch des Staates bereits mit Eintritt der Rechtskraft der Strafverfügung vom 15. Oktober 2001 verbraucht war und eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß den hiefür geltenden Bestimmungen der §§ 165 und 166 FinStrG ja nicht stattgefunden hatte…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl hiezu beispielsweise das Erkenntnis vom 8. März 1994, 90/14/0192, ÖStZB 1994, 644) ist eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nur dann…
…zur Steuerschuldnerin wurde, die Schenkungssteuer festgesetzt hat. Zum Einwand der Verjährung: Die amtswegige Wiederaufnahme ist gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung nicht mehr zulässig. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei der Schenkungssteuer fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die…
…ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis (Bescheid, Rechtsmittelentscheidung) abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) die Entscheidung durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich…
…und die Fälle dem gegenständlichen Wiederaufnahmeverfahren zuordnen müssen. Im Übrigen stellen die im Schreiben vom 1.2.2006 angeführten Fälle einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme dar und sind sie im Sinne der Verfahrenskonzentration im gegenständlichen Verfahren mitzubehandeln. Der Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 7.2…
…folgt vorgebracht wurde: Das Finanzamt als Finanzstrafbehörde I. Instanz gehe im Einleitungsbescheid mit keinen Worten auf die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens ein. Die in § 165 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens würden nicht vorliegen. Die weiteren Punkte der lit…
…7. Dezember 2001 treten wiederum in Rechtsbestand. Die gegen die strittigen Sachbescheide erhobene Berufung war daher als unzulässig (geworden) zurückzuweisen. c) Ermessensübung hinsichtlich der Umsatz- und Körperschaftsteuer 1998-1999: 1) Die Verfügung der Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens von Amts wegen nach § 303 Abs…
…hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (BF) A auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 7. Oktober 2007 gem. § 165 Abs. 4 FinStrG als verpätet zurückgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass ein Wiederaufnahmeantrag eines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens gem…
…Die Geringfügigkeit bei der Anwendung des § 299 Abs 1 BAO idgF ist wie bei der vergleichbaren Situation anlässlich der Entscheidung über die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme eines Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO zu beurteilen (siehe dazu UFS 2.9.2004, RV/0418-W/03…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens zu bewilligen bzw. die Vollziehung der im abgeschlossenen Verfahren ergangenen Entscheidung gemäß § 166 Abs. 2 FinStrG auszusetzen. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 165 Abs. 1 ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis (Bescheid, Rechtsmittelentscheidung) abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag oder von Amts…
…Antrag (hier: Antrag gemäß § 165 Abs. 1 lit. d FinStrG). Gemäß § 166 Abs. 3 FinStrG tritt durch die von der Erstinstanz bewilligte Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens dieses in den Stand des (in den §§ 115 bis 124 des 2. Unterabschnittes, VI. Hauptstück des FinStrG geregelten)…
…Wiederaufnahme zu unrecht erfolgt, weil keine zusätzlichen Einkünfte vorlägen. Am 4.2.2009 erging das Erkenntnis des VwGH, 2007/15/0142, mit dem die Beschwerde des Bw gegen die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 17.4.2007, GZ FSRV/0001-S/07, betreffend Einleitung eines…
…daher mangels rechtlicher Grundlage (Rechtswidrigkeit der Wiederholungsprüfung und nicht gerechtfertigte Wiederaufnahme) einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Mitteilungen und Verständigungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind…
…unberührt. Gemäß § 166 Abs. 3 FinStrG tritt im Fall der Wiederaufnahme das Verfahren in den Stand des Untersuchungsverfahrens (und nicht in den Stand vor dem Untersuchungsverfahren) zurück. Eine neuerliche bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist daher nicht nur nicht erforderlich, sondern auch unzulässig. Die materielle Rechtskraft…
…unberührt. Gemäß § 166 Abs. 3 FinStrG tritt im Fall der Wiederaufnahme das Verfahren in den Stand des Untersuchungsverfahrens (und nicht in den Stand vor dem Untersuchungsverfahren) zurück. Eine neuerliche bescheidmäßige Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist daher nicht nur nicht erforderlich, sondern auch unzulässig. Die materielle Rechtskraft…