…weshalb er sich diesbezüglich mit einer Maßnahmenbeschwerde vor dem Bundesfinanzgericht zur Wehr setzen müsse (Finanzstrafakt, Bl. 113). I. Über die Anträge auf Vermittlung gemeinnütziger Leistungen und den weiteren Aufschub des Strafvollzuges auch nach Eintritt der Rechtskraft des die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens abweisenden Bescheides wurde nicht…
…Finanzamtes Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde, vertreten durch Hofrat Dr. Johannes Stäudelmayr (welcher als Amtsbeauftragter ebenfalls Verfahrenspartei ist) vom 9. Dezember 2013 betreffend eine beantragte Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens zur Strafnummer (StrNr.) 041/2009/001 nach § 165 Abs. 1 lit. b FinStrG in der in Anwesenheit…
…Rechtskraft eingetreten. Diese Rechtskraft kann unter bestimmten Umständen durch eine Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens letztlich durchbrochen werden. § 165 Abs. 1 FinStrG idgF führt dazu im gegenständlichen Fall relevant aus, dass die Wiederaufnahme eines durch Rechtsmittelentscheidung abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu verfügen ist…
…Es wurden daher tatsächlich im Ergebnis keine Tatsachen vorgebracht oder Beweismittel vorgelegt, welche als Gründe für eine Wiederaufnahme des am 23. Februar 2017 abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens in Betracht kämen: Sämtliche angesprochenen Tatsachen und Beweismittel, welche zum Zeitpunkt der Entscheidung des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes schon existiert haben…
…wiederum zu einer Geldstrafe in Höhe von € 1.600,00, acht Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und € 160,00 Kosten zu verurteilen gewesen wäre. Mit Bescheid vom 11. Oktober 2011, zugestellt am 13. Oktober 2011, wurde der Antrag des Beschuldigten auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens zu StrNr…
…stünden (siehe unten) - noch eine anteilige Ersatzfreiheitsstrafe von gerundet 8 Tagen und 8 Stunden von der Bestraften zu verbüßen wäre. Mit Eingabe vom 17. Oktober 2011 hat die Verteidigerin der Bestraften beim Finanzamt Graz-Stadt die Wiederaufnahme des mit der obgenannten Berufungsentscheidung abgeschlossenen Finanzstrafverfahren begehrt…
…2014 in Kraft und ist, soweit sie Beschwerden betrifft, auch auf alle an diesem Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. Bezüglich der Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist damit gegenüber der bis zum Inkrafttreten des § 303 Abs. 1 BAO idF BGBl. I Nr…
…Betriebsprüfung sei im Zuge eines Finanzstrafverfahrens CD vom Finanzamt geladen und befragt worden. Am 17. Jänner 2007 sei dem Bw die Niederschrift über die Vernehmung des CD vorgelesen und in Kopie übergeben worden. Auf Grund dieser Niederschrift hätten sich neue, eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigende…
…Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. § 185 Abs. 8 FinStrG: Wird einem Antrag auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens nicht stattgegeben, so gelten hinsichtlich…
…in welchem die Existenz der Rechnung bzw. Gutschrift als materiellrechtliche Voraussetzung vorgelegen wäre - sohin also der Verdacht einer Pflichtverletzung beim Einzelunternehmen vorgelegen wäre. Eine (teilweise) Wiederaufnahme des eingestellten Finanzstrafverfahrens gegen AG ist jedoch unterblieben, ebenso wurde die diesbezügliche Verkürzung der Umsatzsteuern für 2002 bei der…
…partner Wirtschaftsprüfung GmbH, u.a. eine Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens betreffend den Beschuldigten zu StrNr. 081/2009/00255-001 im Wesentlichen mit der Begründung wie folgt: Der Beschuldigte habe betreffend seine eigenen Steuerangelegenheiten und die der B-KG für die steuerliche Beratung [im Allgemeinen], für die…
…war der Strafausspruch ebenfalls gesetzeswidrig, weil hinsichtlich dieser Tatbestände der Strafanspruch des Staates bereits mit Eintritt der Rechtskraft der Strafverfügung vom 15. Oktober 2001 verbraucht war und eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß den hiefür geltenden Bestimmungen der §§ 165 und 166 FinStrG ja nicht stattgefunden hatte…
…mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl hiezu beispielsweise das Erkenntnis vom 8. März 1994, 90/14/0192, ÖStZB 1994, 644) ist eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens nur dann…
…zur Steuerschuldnerin wurde, die Schenkungssteuer festgesetzt hat. Zum Einwand der Verjährung: Die amtswegige Wiederaufnahme ist gemäß § 304 BAO nach Eintritt der Verjährung nicht mehr zulässig. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei der Schenkungssteuer fünf Jahre. Soweit eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die…
…ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis (Bescheid, Rechtsmittelentscheidung) abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) die Entscheidung durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich…
…Ritz, Kommentar zur BAO, 6. Aufl. Tz 15 zu § 207) und für die damit im Zusammenhang stehende Anwendung der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldausspruch im Finanzstrafverfahren und/oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (vgl. Ritz, Kommentar zur BAO, aaO). Es ist auch nicht entscheidungsrelevant…
…und die Fälle dem gegenständlichen Wiederaufnahmeverfahren zuordnen müssen. Im Übrigen stellen die im Schreiben vom 1.2.2006 angeführten Fälle einen neuen Antrag auf Wiederaufnahme dar und sind sie im Sinne der Verfahrenskonzentration im gegenständlichen Verfahren mitzubehandeln. Der Bescheid des Zollamtes Feldkirch vom 7.2…
…auch im Bereich des VStG gilt) u § 303 Abs 1 Z 2 BAO die Wiederaufnahme wegen novae causae repertae mehr oder weniger ausdrücklich verschuldensabhängig regeln, verlangt § 165 Abs 1 lit b für die Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens ausdrücklich nur, dass die Partei neue Tatsachen oder Beweismittel …
…64 AVG, der im Finanzstrafverfahren (wie insgesamt die Bestimmungen nach dem AVG) nicht zur Anwendung kommen kann. Eine Bekanntgabe des Wohnungswechsels gegenüber der Finanzstrafbehörde (trotz zweier anhängiger Verfahren; Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens und Antrag auf Aussetzung der Einhebung) ist aus dem Finanzstrafakt zu SN XY, nicht…
…folgt vorgebracht wurde: Das Finanzamt als Finanzstrafbehörde I. Instanz gehe im Einleitungsbescheid mit keinen Worten auf die Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens ein. Die in § 165 Abs. 1 lit. a FinStrG erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens würden nicht vorliegen. Die weiteren Punkte der lit…