…Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…Gemäß § 303 Abs 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs 1 lit a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und…
…des Sachverhaltes steht der amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (VwGH 27.4.2000, 97/15/0207). Nun sind Tatsachen und Beweismittel der Abgabenbehörde nicht schon deshalb im abgeschlossenen Verfahren bekannt gewesen, weil beide Ehegatten beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart zur Einkommensteuer veranlagt wurden; das Hervorkommen von…
…Aktenlage war von oben ausgeführtem Sachverhalt auszugehen und dieser unter Berücksichtigung der Berufungseinwendungen rechtlich zu würdigen. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkomme, die im Verfahren nicht geltend…
…303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs.1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die…
…Sache des Berufungsverfahrens, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (VwGH 16.11.2006, 2006/1470014; uva). Sache, über die die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs 2 BAO zu entscheiden hat, ist bei einer Berufung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen folglich…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…stützt die Wiederaufnahme des Verfahrens von amtswegen betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 darauf, dass die im Jahr 1997 erklärten Bürgschaftszahlungen in Höhe von S 1.074.918,45 keine Betriebsausgaben darstellen würden, da sie weder mit Einnahmen noch mit der betrieblichen Tätigkeit des Bw…
Systems" je nach Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung objektiver, aber auch subjektiver Umstände auf den erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhang von Aufwendungen mit einem Betrieb zu schließen ist (vgl. Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 4 Tz 36.1., und die dort angeführten Literaturmeinungen). Bei der Prüfung der Frage…
…4 BAO idgF ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des § 303 Abs 1 lit. a und lit. c BAO idgF und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervor kommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden…
…Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2003, 2004 und 2005 sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen und Beweismittel bekannt gewesen. Demzufolge sei durch die Abgabenbehörde erster Instanz vor Erlassung der nunmehr wieder aufzuhebenden Bescheide offensichtlich lediglich eine andere Beweiswürdigung vorgenommen worden, die jedoch keinesfalls zur Wiederaufnahme des Verfahrens von Amtswegen…
…Finanzbehörde nicht bekannt war. Daher erfolgte die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen." In der Folge hat das Finanzamt Bregenz einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 erlassen. In der Berufung gegen diesen Einkommensteuerbescheid beantragte der Berufungsführer ua die SEG-Zulage gemäß § 68 EStG steuerfrei…
…damit wiederum saniert und korrigiert werden müsse. Es lägen daher sämtliche Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor, ganz abgesehen davon, dass das Finanzamt unter Bedachtnahme auf die obigen Ausführungen das Verfahren sogar von Amtswegen wieder aufnehmen hätte müssen, zumal für eine nicht vorhandene Schenkung…
…2918; Aichlreiter, SWK 1991, A V 22). Das Finanzamt A stützte die nach der Wiederholungsprüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG von Amts wegen verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens auf § 303 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 lit. a BAO, weil die im Zuge der Vorprüfung…
… 303 Abs. 4 BAO: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis…
…Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO auf Grund einer abgabenrechtlichen Prüfung zulässig sein, dann muss aktenmäßig erkennbar sein, dass dem Finanzamt nachträgliche Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon vorher Kenntnis gehabt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe…
…ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…davon ausgegangen werden, dass die Behörde im vollem Umfang bescheid wusste. Ein allfälliges diesbezügliches Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung dieser Sachverhaltselemente im Zusammenhang mit dem Prüfungsverhalten schließt jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht aus." Mit Schreiben vom 3. Mai 2004 erhob…
…ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ua. in all jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…
…betreffend Einkommensteuer 2004: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amtswegen ist nach § 303 Abs. 4 BAO unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…