…2011 betreffend Widerruf einer Nachsicht (§ 236 BAO iVm § 294 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) erzielt als Kommanditistin der in X ansässigen Fa. XX, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb eines China-Restaurants…
…betreffend Widerruf einer Nachsicht (§ 236 BAO iVm § 294 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw.) erzielt als Komplementär und Geschäftsführer der in X. ansässigen Fa. XX, deren Unternehmensgegenstand der Betrieb eines China…
…April 2005 gegen jederzeitigen Widerruf eine Nachsicht in Höhe von insgesamt € 7.351,50 betreffend Kinderabsetzbeträge und Familienbeihilfe 9-12/03 und 1-9/04. Die Begründung enthält lediglich den Hinweis, dass die vom Nachsichtsbegehren nicht umfassten Aussetzungszinsen in Höhe von € 145,22…
…der Bescheid durch wissentlich unwahre Angaben oder durch eine strafbare Handlung herbeigeführt worden ist (§ 294 Abs. 2 BAO). Das Finanzamt hat mit den oben angeführten Bescheiden vom 14.1.1988 bis 5.7.1989 unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes Nachsichten von Straßenverkehrsbeiträgen gewährt. Diese Widerrufsvorbehalte…
…determinierte und fallbezogen sachliche Widerrufsvorbehalte vorlagen, da nur in diesem Fall die Geltendmachung des vorbehaltenen Widerrufs rechtmäßig sein kann. Ein Verzicht auf Abgabenschulden im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleiches kann im Wege der Löschung gemäß § 235 BAO oder im Zuge einer Nachsicht gemäß § 236 BAO erfolgen …
…Änderung und den Widerruf von Bescheiden der im Abs. 1 bezeichneten Art bleiben unberührt." Das Finanzamt hat den Antrag der Bw folgerichtig als Antrag um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten interpretiert und eine diesbezügliche (abweisende) Begründung verfasst. Dagegen richtet sich gegenständliche Berufung. Zur Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ist…
…der am 26. Juni 2012 erfolgten Berufungsstattgabe betreffend die Berufung vom 31. Mai 2012 gegen den Bescheid vom 14. Mai 2012 über den Widerruf einer Nachsicht und mit Abweisung des gegenständlichen Aussetzungsantrages das Konto richtig zu stellen war, weshalb, wie im Spruch dargestellt, zu entscheiden…
…des Abgabenrückstandes durch einen Zahlungsaufschub gefährdet würde. Diesbezüglich werde auf die näheren Ausführungen im achten Absatz der Berufungsvorentscheidung vom 27. Juli 2007 (Bescheid über den Widerruf einer Zahlungserleichterung vom 15. Juni 2007) hingewiesen. In diesem wurde ausgeführt: "Da infolge der Nachsichtsabweisung von einer Verminderung des…
…sonstige Einkünfte 44.000,00 €) ausgewiesen. Auch dieser Umstand erfüllt den Tatbestand des § 294 Abs. 1 lit. b BAO. Der Widerruf einer Löschung von Abgabenschulden liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz, BAO³, § 294 Tz 7). Die gegenständliche Löschung war dem Berufungswerber wie oben eingehend…
… 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt: Dem Antrag um Bewilligung einer Nachsicht in der Höhe von € 39.245,87 wird teilweise stattgegeben und eine Nachsicht in der Höhe von € 32.704,88 gegen jederzeitigen Widerruf (§ 294 BAO) gewährt. Das Mehrbegehren in der…
…S vom 13. Juli 2001 entgegen stehen, in denen die Vertragsparteien von einem Widerruf und einer Rückgängigmachung der Schenkung ausgegangen seien. Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde noch ergänzend ausgeführt, dass die Bw. ihren Rückerstattungsanspruch auf jede erdenkliche Rechtsgrundlage…
…Ausgleichsbetrag übersteigenden Betrag an Abgabenforderungen verzichtet. Als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft unterliege die Erklärung ausschließlich den Bestimmungen des ABGB. Der Widerruf eines zivilrechtlichen Vergleiches durch einen Bescheid nach der BAO sei unzulässig. Bereits aus diesem Grund sei der bekämpfte Bescheid rechtswidrig. Zudem sei die Erklärung nicht…
…zu verstehen, dass das Vertrauen der Bw. in eine korrekte Arbeit des Finanzamtes nicht sehr hoch wäre. Nach eingehender Beratung mit Fachleuten müsse er dem Finanzamt mitteilen, dass er nicht dazu bereit wäre, diese Nachsichtsbescheide im Original vorzulegen, da er die Befürchtung hätte, dass diese…
…Abgabenrückstand am 6.2.2004 nur 2.700,81 € betrug. Die am 6.2.2004 vorgenommen Verbuchung eines Widerrufes einer Löschung von Abgaben im Ausmaß von insgesamt 183.449,12 € war rechtswidrig. Aufgrund dieser rechtswidrigen Verbuchung war auch die Verrechnung der Gutschriften aus…
…des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Nachsicht einer Erbschaftssteuer in der Höhe von S 143.820,-- entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und eine Nachsicht der Erbschaftssteuer in der Höhe von € 10.451,81 gegen jederzeitigen Widerruf gewährt. Zu Ihrer Information wird…
…Juni 2007 widerrief das Finanzamt den Zahlungserleichterungsbescheid mit der Begründung, dass zwischenzeitlich die Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung des Ansuchens um Nachsicht der Einkommensteuervorauszahlungen mit Berufungsvorentscheidung vom 4. Juni 2007 abgewiesen worden sei, sodass von einer Verminderung des Abgabenrückstandes nicht mehr ausgegangen werden…
…den Bescheid betreffend Nachsicht wird stattgegeben, und von der Einkommensteuer 2010 gemäß § 236 Abs. 1 und Abs. 2 BAO ein Betrag in Höhe von 58.680,00 € durch Abschreibung nachgesehen. Ein Widerruf der Nachsicht wird für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das…
…Logopäden am Heilpädagogischen Zentrum anwendbar sei. Unter einem wurde unter Hinweis auf die Bestätigung des Finanzamtes vom 2. November 2009 betreffend die Besteuerung der in Rede stehenden Bezüge sowie den Grundsatz von Treu und Glauben die Nachsicht der Einkommensteuer für das Jahr 2010 samt Zinsen…
…Oktober 2000 (eingelangt am 16. Oktober 2000) auf das Bankkonto der UT bezahlt worden. Hinsichtlich der Säumnisfolgen auf dem Abgabenkonto der steuerlichen Vertretung in Landeck wurde auf die Möglichkeit einer Nachsicht verwiesen. In der Folge stellte die Bw. mit Eingabe vom 24. April 2002 den…
…Rechenfehler ist auf einen Ziffernsturz zurückzuführen (S 97.634,- statt richtig S 97.364,-). In der Bescheidbegründung wurde darauf hingewiesen, dass die S & E GmbH im September 1987 die Tätigkeit eingestellt habe, weshalb die ab diesem Zeitpunkt beantragten Nachsichten von Straßenverkehrsbeiträgen zu widerrufen gewesen wären…