…2) sinngemäß anzuwenden. Abs. 5 Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c…
…56 | Körperschaftsteuer 1998 | 1.376.104,45 Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. Februar 2007 wurde die bewilligte Aussetzung der Einhebung nachstehender Abgaben im Gesamtbetrag von € 5.181.875,96 widerrufen: | Bescheid vom | Abgabe | Betrag in € | 02. 09…
…hat über die Berufung der Bw., vertreten durch EWB Revisions und Treuhand GmbH, 1030 Wien, Traungasse 14, vom 21. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Silvia Pruckner, vom 1. Februar 2007 betreffend Widerruf der Aussetzung der Einhebung (…
…15 vom 23. März 2005 gewährt wurde. Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 4. Mai 2005 wurde die Aussetzung der Einhebung widerrufen und ausgeführt, dass die Aussetzung der Einhebung gewährt worden sei, da von einer Berufung ausgegangen worden sei, deren Erfolgsaussichten nicht…
…Bezirk in Wien vom 15. Juli 2002 betreffend Widerruf der Aussetzung der Einhebung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…
…Normzwecks, nämlich der faktischen Effizienz von Berufungen verfassungskonform zu dienen (Ritz, BAO3, § 212a Tz 1), zu zahlen bereit war bzw zu zahlen hatte. Dementsprechend kann aber auch die bloße Einbringlichkeitsgefährdung und auch deren Anstieg kein tauglicher Grund dafür sein, eine Aussetzung der Einhebung zu widerrufen…
…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bf., vertreten durch Hirn & Hirn, Rechtsanwälte, Gilmstraße 2, 6800 Feldkirch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Dezember 2007 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung sowie Aussetzungszinsen und vom 18. Februar 2008 betreffend Widerruf der Aussetzung…
…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …
…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …
… 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder…
…betreffende Vorlageanträge (§ 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung, b) Berufungsentscheidung…
…betreffende Vorlageanträge (§ 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung, b) Berufungsentscheidung…
…Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub…
…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …
…Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden oder b) soweit infolge einer Aussetzung der…
…2) sinngemäß anzuwenden. Abs. 5 Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c…
… 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen…
… 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen…
…insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten in einem Zahlungsaufschub, Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer…
… 212a Abs. 4 BAO). Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden…