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UFSW RV/1342-W/05Widerruf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2006

…2) sinngemäß anzuwenden. Abs. 5 Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c…

UFSW RV/0330-W/11Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…56 | Körperschaftsteuer 1998 | 1.376.104,45 Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 1. Februar 2007 wurde die bewilligte Aussetzung der Einhebung nachstehender Abgaben im Gesamtbetrag von € 5.181.875,96 widerrufen: | Bescheid vom | Abgabe | Betrag in € | 02. 09…

UFSW RV/0995-W/07Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Einstellung der Geschäftstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…hat über die Berufung der Bw., vertreten durch EWB Revisions und Treuhand GmbH, 1030 Wien, Traungasse 14, vom 21. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Mag. Silvia Pruckner, vom 1. Februar 2007 betreffend Widerruf der Aussetzung der Einhebung (…

UFSW RV/1312-W/05Widerruf der Aussetzung der Einhebung, keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2006

…15 vom 23. März 2005 gewährt wurde. Mit Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 4. Mai 2005 wurde die Aussetzung der Einhebung widerrufen und ausgeführt, dass die Aussetzung der Einhebung gewährt worden sei, da von einer Berufung ausgegangen worden sei, deren Erfolgsaussichten nicht…

UFSW RV/0412-W/03Widerruf einer Aussetzung der Einhebung, Sicherstellungsauftrag bereits vor Bewilligung bekannt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2003

…Bezirk in Wien vom 15. Juli 2002 betreffend Widerruf der Aussetzung der Einhebung entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht…

UFSF RV/0063-F/08Voraussetzungen für den Widerruf einer Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…Normzwecks, nämlich der faktischen Effizienz von Berufungen verfassungskonform zu dienen (Ritz, BAO3, § 212a Tz 1), zu zahlen bereit war bzw zu zahlen hatte. Dementsprechend kann aber auch die bloße Einbringlichkeitsgefährdung und auch deren Anstieg kein tauglicher Grund dafür sein, eine Aussetzung der Einhebung zu widerrufen…

UFSF RV/0225-F/081) Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung 2) Widerruf einer Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2010

…Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bf., vertreten durch Hirn & Hirn, Rechtsanwälte, Gilmstraße 2, 6800 Feldkirch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Dezember 2007 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung sowie Aussetzungszinsen und vom 18. Februar 2008 betreffend Widerruf der Aussetzung…

UFSZ1W ZRV/0390-Z1W/10Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.12.2011

…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …

UFSG RV/0403-G/07Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2011

…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …

UFSW RV/0701-W/07Abweisung der Aussetzung der Einhebung, weil keine Berufung mehr anhängig war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

… 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder…

UFSW RV/1961-W/09Ablauf der Aussetzung der Einhebung, kein offenes Berufungsverfahren gegen eine Abgabennachforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…betreffende Vorlageanträge (§ 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung, b) Berufungsentscheidung…

UFSW RV/3815-W/08Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2009

…betreffende Vorlageanträge (§ 276 Abs. 2) sinngemäß anzuwenden. (5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung, b) Berufungsentscheidung…

UFSW RV/2704-W/08Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Aussetzungszinsen - Verjährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2008

…Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub…

UFSW RV/2707-W/07Ablauf der Aussetzung der Einhebung ist zwingend zu verfügen, kein Wahlrecht der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2008

…neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages (§ 276 Abs. 2) nicht aus. Wurden dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. …

UFSW RV/1115-W/07Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. Gemäß § 212a Abs. 9 BAO sind für Abgabenschuldigkeiten a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden oder b) soweit infolge einer Aussetzung der…

UFSW RV/1884-W/06Ablauf der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2007

…2) sinngemäß anzuwenden. Abs. 5 Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c…

UFSW RV/0972-W/06Rechtmäßigkeit der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2007

… 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen…

UFSW RV/0298-W/12Ablauf der Aussetzung der Einhebung nach Aufhebung der Anlass gebenden Berufungsentscheidung durch VwGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

… 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden a) Berufungsvorentscheidung oder b) Berufungsentscheidung oder c) anderen…

UFSW RV/0196-W/08Ablauf der Aussetzung der Einhebung und Aussetzungszinsen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (auch Formalentscheidung) steht der Behörde kein Wahlrecht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2008

…insoweit die Berufung nach der Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung von Abgabenschuldigkeiten in einem Zahlungsaufschub, Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anläßlich einer…

UFSL RV/0238-L/07Anspruchszinsen und Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.12.2007

… 212a Abs. 4 BAO). Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden…