…des Bw. im Hinblick auf die einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbote nicht exekutiv zugegriffen werden konnte. Die zum damaligen Zeitpunkt zu erwartenden voraussichtlichen Abgabennachforderungen in Höhe von insgesamt 175.000,00 € hätten zwar im damals bekannten Wertpapiervermögen (ca. 200.000,00 €) des Bw. Deckung…
…vorgeschrieben (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 18. Jänner 2007). In der dagegen erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen eingewendet, das Nachlassvermögen bestehe aus Liegenschaften, zwei alten Autos und endbesteuertem Wertpapiervermögen. Nach dem Gesetz (§ 765 ABGB) werde nicht ausdrücklich bestimmt, dass es sich beim Pflichtteil um eine…
…keine Deckung. Wie sich auf Grund der Aktenlage erkennen lässt war der Bw. zu einem Fünftel des Nachlassvermögens zum Erben nach dem Erblasser berufen und hatte darüber hinaus (Voraus)vermächtnisse - die aus dem Hälfteanteil des Wertpapiervermögens bei der KS und anderem dortigen Barvermögen, Sparguthaben etc…
…Es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis dann und insoweit auszuzahlen ist, als diese Auszahlung durch Gewinnausschüttungen in das Vermögen der Käuferin und/oder Verwertung von Wertpapiervermögen gedeckt ist. Festgestellt wurde auch, dass der mit den gegenständlichen Aktien verbundene und noch nicht ausgeschüttete Gewinnanspruch für das…
…Jahr 2001 mussten meine Gattin und ich einen - leider negativen - Substanzgewinn bei unserem in In- und Ausländischen Investmentfonds veranlagten Wertpapiervermögen hinnehmen. Der negative Substanzgewinn betrug im Jahr 2001 S 111.324,48 (EUR 8.090,27). Da das Wertpapiervermögen meiner Gattin und mir gemeinsam gehört…
…Im Jahr 2002 (gemeint wohl 2001) mussten mein Gatte und ich einen - leider negativen - Substanzgewinn bei unserem in In- und Ausländischen Investmentfonds veranlagten Wertpapiervermögen hinnehmen. Der negative Substanzgewinn betrug im Jahr 2001 S 111.324,48. Da das Wertpapiervermögen mir und meinem Gatten gemeinsam gehört…
…unter Berücksichtigung der vom Anleger gewünschten Anlagestrategie, seiner Anlageziele, seiner verfügbaren Mittel und der Zusammensetzung des jeweiligen Wertpapiervermögens vorgenommen. Da kein Unterschied zwischen dem Management von "gemanagten" Portfolios im Rahmen fondsgebundener Lebensversicherungen und dem Management eines Dachfonds bestehe, müsse aus umsatzsteuerlicher Sicht in unionskonformer Interpretation…
…des Kapitalvermögens bei verschiedenen in- und ausländischen Banken und Brokern in Depots befänden. Management und Administration dieses Wertpapiervermögens erfolge nahezu ausschließlich über DFÜ (zB Telebanking der Bank Austria) und Internet (zB Internettrader der Direktanlage.at). Die Nutzung von IT-Infrastruktur sei daher unverzichtbar zur Erwerbung…
…20 ErbStG dar. Im Zuge der h.o. Ermittlungen hat der steuerliche Vertreter der Bw einen umfangreichen Schriftsatz samt Unterlagen eingereicht, woraus sich folgendes ergibt: - die Verstorbene war Eigentümerin eines umfangreichen Wertpapiervermögens, welches auf einem Depot bei der Y. verwahrt wurde - nach dem Tode von…
…belassen worden. Zum 31. Dezember 2010 seien 19.964,10 € unter "s-Garantie Konzeptgarant 150" und weitere 20.988,53 € auf Y-Bank Kapitalsparen verbucht worden. Das Wertpapiervermögen sei erst langsam wieder in den einzelnen Jahren aufgebaut worden. So habe der Wertpapierbestand zum…
…Das der Bw. derzeit noch verbliebene Vermögen von rund € 28.000,00 betrifft nicht das mit der Nachstiftung gewidmete Wertpapiervermögen (Anm: anlässlich der Gründung wurde der Bw. ein Barvermögen von ATS 1.000.000,00 gewidmet - die Erstattung des für diesen Rechtsvorgang zu ErfNr…
…zu können, müsse ein Teil der Wertpapiere verkauft werden. Allerdings stehe das restliche Wertpapiervermögen für die Tilgung am Ende der Laufzeit zur Verfügung. Für die Lebensversicherung der "U." (F.L.) werde monatlich ein Betrag in Höhe von 50,00 € zur Einzahlung gebracht. Eine vorzeitige…
…Vermögenswidmung" Folgendes geregelt: "(1) Zusätzlich zu dem in der Stiftungsurkunde gewidmeten Vermögen widmet der Stifter, Herr Dipl.-Ing. Josef Y., der "X. PRIVATSTIFTUNG" das Wertpapiervermögen gemäß nachstehendem Depot: Raiffeisenlandesbank-Depot Nr. 61.091.880. (2) Festgehalten wird, daß dem Stifter, Herrn Dipl.-Ing. Josef Y.…
…sondern ihren gesetzlichen Erbteil. Durch das Übereinkommen sei letztlich die Regelung getroffen worden, dass der Bruder das Bargeld und Wertpapiervermögen übernehme und der Bw einen bestimmten Betrag bezahle. Die Erbschaftssteuer sei aber nur nach dem zu bemessen, was ihr aufgrund der Erbserklärung (hälftiger Nachlass) zustehe…
…unter Berücksichtigung der vom Anleger gewünschten Anlagestrategie, seiner Anlageziele, seiner verfügbaren Mittel und der Zusammensetzung des jeweiligen Wertpapiervermögens vorgenommen. Da kein Unterschied zwischen dem Management von "gemanagten" Portfolios im Rahmen fondsgebundener Lebensversicherungen und dem Management eines Dachfonds bestehe, müsse aus umsatzsteuerlicher Sicht in unionskonformer Interpretation…
…20 ErbStG dar. Im Zuge der h.o. Ermittlungen hat der steuerliche Vertreter der Bw einen umfangreichen Schriftsatz samt Unterlagen eingereicht, woraus sich folgendes ergibt: - die Verstorbene war Eigentümerin eines umfangreichen Wertpapiervermögens, welches auf einem Depot bei der Y. verwahrt wurde - nach dem Tode von…
…um daraus die Kosten seiner festgestellten Lebensführung zu bestreiten. In Anbetracht der von den Sicherheitsbehörden ermittelten tatsächlichen Lebensumstände der Ehegatten S besteht vielmehr - selbst ohne Berücksichtigung eines allfälligen größeren Wertpapiervermögens laut Depot Nr. 123 - eine offensichtliche und nicht aufgeklärte Diskrepanz zwischen den "offiziellen" und den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder OR Mag. Ingrid Freistück-Prodinger, Dir. Heinrich Jäger und Joachim Rinösl im Beisein der Schriftführerin Monika Fritz über die Berufung der Q-OHG, 9...St.M., S 113, vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vertreten durch F, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. September 2002, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der X. I. AG, Adr., vertreten durch Jungmeier Steuerberatung GmbH, 1120 Wien, Schönbrunnerstraße 243/14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. August 2007, ErfNr. 1, 1. vom 6. September 2007, ErfNr…