…Familienbeihilfe bezogen wurde, gab er mit "1" an. In Kennzahl 277 der Erklärung wurden als Werbungskosten 10.454,42 S aus dem Titel Differenzwerbungskosten und 104.468,-- S für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht. Auch die Berücksichtigung von Topfsonderausgaben iHv. 93.216…
…Kinder werden nicht (zur Gänze oder teilweise) von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen, es kommt auch nicht zu einer tariflichen Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen und nicht unterhaltspflichtigen Personen (etwa durch Anwendung eines sog. Splittingtarifes) oder zu einer fiktiven Aufteilung des Einkommens auf die Familienmitglieder (sog. Realsplitting)…
…Tragen komme, sämtliche - somit auch mehrfach täglich anfallende - Aufwendungen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte abgegolten seien. Es sei daher auch unerheblich, dass die Bw nach Dienstende nach Hause und anschließend wieder nach Eisenstadt gefahren ist. Als Werbungskosten abzugsfähig seien nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken. Dies wäre…
…an das menschliche Einfühlungsvermögen und an das Herz appellieren und bitten, ihr einfach Glauben zu schenken. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Gegenständlich ist…
…wurden in Abzug gebracht. Diese Art der Berechnung des Finanzamtes wird auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf Grund der vorliegenden mangelhaften Unterlagen des Bw als richtig angesehen. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür…
…Fahrzeuges ereignen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten gegeben, auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Falle der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels. Schäden aufgrund…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 und § 57 Abs. 3) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…zählen zu den Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gilt: lit a) diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 und …
…von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Arbeitstätte pauschal mit den in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 festgesetzten Beträgen abgegolten. Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 letzter Absatz erster Satz sind mit diesen Beträgen die Fahrtkosten eines Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz abschließend abgegolten. Zusätzliche Werbungskosten für Fahrten…
…strittigen Fahrtkosten ist auszuführen: Gemäß § 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten allgemein die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dazu gehören ohne Zweifel auch die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gelten aber kraft…
…60 km | 1.692 Euro | jährlich | über 60 km | 2.421 Euro | jährlich Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Zuerkennung von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demnach folgende Fälle: Den Verkehrsabsetzbetrag für die einfache Fahrtstrecke bis zu 20 km…
…der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15-16) bei den anderen Einkünften (Z 2). In § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 wird normiert, dass Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen und nur in Form von…
…BAO vorgelegen ist und ob die Fahrtkosten für die unmittelbar zwischen Wohnung und Einsatzort erfolgten Dienstreisen als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten und deshalb unter die Abgeltungswirkung des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 fallen oder in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten gemäß …
…Vorliegen von zwei Dienstverhältnissen das Kilometergeld als Werbungskosten zustehe. 1997 und 1998 seien keine diesbezüglichen Werbungskosten geltend gemacht worden. Er könne aus den Bescheiden für die Jahre 1997 und 1998 nicht entnehmen, welche Beträge als Werbungskosten für Fahrten zwischen zwei Dienstorten in Ansatz gebracht worden…
…Werktagen/Monat zur Schule wäre der Werbungskosten-Abzug höher als er im Falle wäre, dass der Bw. an mehr als 10 Werktagen/Monat zur Schule fährt. Durch die Interpretation der Anspruchsvoraussetzung/Pendlerpauschale "überwiegend im Lohnzahlungszeitraum" mit Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort an mehr als 10…
…der Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitstätte ident, die Fahrt wird jedoch nicht unternommen um die Arbeitstätte aufzusuchen bzw. von dieser wieder nach Hause zu gelangen. Die beantragten Werbungskosten für Fahrten nach Wien an "arbeitsfreien" Samstagen in Höhe von 6.210,00 S für 1996 und von 496…
…60 km | 2.361 Euro | jährlich | über 60 km | 3.372 Euro | jährlich Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Zuerkennung von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demnach folgende Fälle: Den Verkehrsabsetzbetrag für die einfache Fahrtstrecke bis zu 20 km…
…Streitjahr geltenden Fassung sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Gemäß lit a - c leg.cit. sind diese Ausgaben pauschaliert. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…