… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt (in…
…Familienbeihilfe bezogen wurde, gab er mit "1" an. In Kennzahl 277 der Erklärung wurden als Werbungskosten 10.454,42 S aus dem Titel Differenzwerbungskosten und 104.468,-- S für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht. Auch die Berücksichtigung von Topfsonderausgaben iHv. 93.216…
…Kinder werden nicht (zur Gänze oder teilweise) von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer abgezogen, es kommt auch nicht zu einer tariflichen Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen und nicht unterhaltspflichtigen Personen (etwa durch Anwendung eines sog. Splittingtarifes) oder zu einer fiktiven Aufteilung des Einkommens auf die Familienmitglieder (sog. Realsplitting)…
… solche Fahrten wären mit dem Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Über die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende Aufwendungen eines Dienstnehmers für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten führen in ihrer tatsächlichen Höhe, in der Regel bemessen mit dem Kilometergeld, zu Werbungskosten (VwGH…
…Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen zu den beruflich veranlassten Fahrten und können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem auf einer solchen Fahrt erlittenen Schaden daher unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten darstellen (vgl. VwGH 24.3.2015, 2012/15/0074, mwN, und VwGH 19.12.2012…
…Tragen komme, sämtliche - somit auch mehrfach täglich anfallende - Aufwendungen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte abgegolten seien. Es sei daher auch unerheblich, dass die Bw nach Dienstende nach Hause und anschließend wieder nach Eisenstadt gefahren ist. Als Werbungskosten abzugsfähig seien nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken. Dies wäre…
…an das menschliche Einfühlungsvermögen und an das Herz appellieren und bitten, ihr einfach Glauben zu schenken. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. die Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Gegenständlich ist…
…wurden in Abzug gebracht. Diese Art der Berechnung des Finanzamtes wird auch von der Abgabenbehörde zweiter Instanz auf Grund der vorliegenden mangelhaften Unterlagen des Bw als richtig angesehen. Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür…
…13.3.2013 den Einkommensteuerbescheid für 2011 erlassen und laut Veranlagung ein Pendlerpauschale in Höhe von € 306,-, sowie den Verkehrsabsetzbetrag von € 291,- berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die beantragten Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen und mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind Werbungskosten auch die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gilt: a) diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…Im März und im April können keine Werbungskosten in Anspruch genommen werden. Im Monat Februar steht kein Pendlerpauschale zu (weder hinsichtlich der ständigen Arbeitsstätte noch hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzortes). Für den Monat März steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem Einsatzort (Bankfiliale…
…Fahrzeuges ereignen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten gegeben, auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Falle der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels. Schäden aufgrund…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Werbungskosten. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 und § 57 Abs. 3) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen…
…6 lit. a EStG 1988 sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) somit grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß §…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…zählen zu den Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gilt: lit a) diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 und …
…von Fahrtkosten als Werbungskosten ist daher weder die Zurücklegung größerer Entfernungen noch das Überschreiten einer bestimmten Dauer erforderlich. Eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, enthält § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Arbeitstätte pauschal mit den in § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 festgesetzten Beträgen abgegolten. Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 letzter Absatz erster Satz sind mit diesen Beträgen die Fahrtkosten eines Arbeitnehmers zwischen seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz abschließend abgegolten. Zusätzliche Werbungskosten für Fahrten…
…strittigen Fahrtkosten ist auszuführen: Gemäß § 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten allgemein die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Dazu gehören ohne Zweifel auch die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gelten aber kraft…
…60 km | 1.692 Euro | jährlich | über 60 km | 2.421 Euro | jährlich Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Zuerkennung von Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte demnach folgende Fälle: Den Verkehrsabsetzbetrag für die einfache Fahrtstrecke bis zu 20 km…