…1988, sondern wohl schon mit dem Ankauf der Grundlagen für den Weinbaubetrieb (1979 oder 1980) beginne, blieben die negativen Ergebnisse ab dem ersten Streitjahr 1987 selbst bei Anerkennung eines Anlaufzeitraumes von höchstens fünf Kalenderjahren von den steuerlichen Auswirkungen der Beurteilung als Liebhaberei keinesfalls verschont. 3…
…von Liebhaberei nach den für die Streitjahre 1993 bis 1996 anzuwendenden Bestimmungen der L-VO II nicht zu verneinen wäre (gesetzt des Fall, es läge ernsthafte Betriebseröffnungsabsicht des Bw nachweislich oder glaubhaft vor), ergibt sich für den UFS zweifelsfrei. Da die Verluste nicht als Voraufwendungen…
…Berufung ein und führte aus: "Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Annahme der Liebhaberei." Weinbaubetrieb: "Unter dieser Tz. behandelt die Betriebsprüfung sowohl den von ihr als solchen bezeichneten Weinbaubetrieb, als auch den verpachteten Betrieb und meint dazu…
…Ausgaben-Rechnungen iVm der fehlenden Prognoserechnung erwiesen, dass der Bw. seinen Weinbaubetrieb nicht als Erwerbsquelle konzipiert hat. Werbungskostenüberschüsse verursachende, in vergleichbaren Betrieben nicht eintretende und daher die Liebhabereivermutung widerlegende, "besondere Umstände" liegen nicht vor: Für den Bw. ist insb. der Traktorankauf die Ursache für die…
…Berufung ein und führte aus: "Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes unter Annahme der Liebhaberei." Weinbaubetrieb: "Unter dieser Tz. behandelt die Betriebsprüfung sowohl den von ihr als solchen bezeichneten Weinbaubetrieb, als auch den verpachteten Betrieb und meint dazu…
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (dieses gilt, im Gegensatz zum gärtnerischen Vermögen, auch für das Weinbauvermögen). Die Grundstücke 1 wurden zum Bewertungsstichtag land- und forstwirtschaftlich (weinbaumäßig) verwendet, weshalb eine Zurechnung dieser Grundstücke als Weinbaubetrieb zum land- und forstwirtschaftlichen…
…Berufungsverhandlung. Zur Begründung der Abänderungsanträge führte die Bw sodann aus: " Die umsatz- wie ertragsteuerliche Qualifizierung der Vermietung von Wohnraum als Liebhaberei lässt die im Laufe des Prüfungsverfahrens und der Schlussbesprechung erhobenen Einwendungen vollständig unberücksichtigt. Insbesondere hat sich das Finanzamt mit der vorgelegten Prognoserechnung nur unvollständig…
…Cafe in Wien, Weine des Weinbaubetriebes desBw erhältlich, Es ist richtig, dass sich auf der Liegenschaft S kein Weingarten befindet. Dieses Objekt dient der Lagerung der Weine im Keller. Rechtliche Würdigung Die Berufung wendet sich gegen die vorläufige Qualifikation als Liebhaberei. Im gegenständlichen Fall liegen…
…Diese Schlussfolgerung hat zur Konsequenz, dass die Einnahmen und Ausgaben dem jeweiligen Betrieb direkt zuzuordnen sind. Weinbaubetrieb (Einkunftsquelle oder Liebhaberei?) Hinsichtlich des durch die Betriebsprüfung als Liebhaberei qualifizierten Weinbaubetriebes hat der Senat darüber zu befinden, ob dieser objektiv gesehen in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtüberschuss…
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Wie aus den dargestellten Erwägungen zu den Rechtsgrundlagen bzw. Rechtswirkungen des angefochtenen Wertfortschreibungsbescheides hervorgeht, haben hier Überlegungen aus dem Blickwinkel Voluptuarbesitz keinen Raum. Die Berufung gegen den Feststellungsbescheid war daher als unbegründet abzuweisen. …
…Voluptuarbesitz (Liebhabereibetrieb) und dem landwirtschaftlichen Betrieb, dem eine nachhaltige Ertragsfähigkeit zu kommt, fremd ist. Deshalb gehören auch so genannte Liebhabereibetriebe (Voluptuarbesitz) nach dem Bewertungsgesetz zum landwirtschaftlichen Vermögen. Die Zurechnungsfortschreibung setzt die Änderung der steuerlichen Zurechnung des Bewertungsgegenstandes voraus. Die Eigentumsverhältnisse an dem gegenständlichen Weinbaubetrieb haben…
…bestreiten zu wollen, ein massiver Zukauf von Fremdobst gerade in der Anfangsphase geradezu zwingend logisch gewesen wäre. Das gilt umso mehr, als die Kosten je zugekaufter Obsteinheit unter den Produktionskosten je selbst gezogener Obsteinheit liegen (s. gutachtliche Stellungnahme vom 8. Oktober 2002 iVm. Niederschrift vom…
…hielt das Finanzamt fest, dass der Bw. nicht die Allgemeinheit, sondern lediglich eigenwirtschaftliche Interessen bestimmter Weinbaubetriebe einer bestimmten Region (W) fördere und daher nicht als gemeinnützig eingestuft werden könne. Zudem fehle den bislang der Abgabenbehörde vorgelegten Statuten (vgl. oben) eine dahingehende Bestimmung, was mit einem…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…Es ist natürlich für den Bw bedauerlich, wenn mit so viel Engagement und auch finanziellem Einsatz eine kleine Landwirtschaft als Zuchtbetrieb betrieben wird und dieser erst nach einigen Jahren vom Finanzamt auf Grund einer Betriebsprüfung zur Liebhaberei erklärt wird. Es ist aber rechtlich nicht möglich…
…wieder die Besteuerung durch Pauschalierung in Anspruch. Mit dem bekämpften, am 18.7.2000 ausgefertigten Bescheid betreffend Umsatzsteuer 1998 wurde die Landwirtschaft als Liebhaberei im steuerlichen Sinn beurteilt und ein Vorsteuerabzug nicht zugelassen. Das Finanzamt folgte damit den Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre…
…an Sache und Beweis als die Abgabenbehörde ist (VwGH 24.04.1997, 94/15/0012). Was die Frage der umsatzsteuerlichen Liebhaberei betrifft, so gilt gemäß § 28 Abs 5 Z 4 UStG 1994 die LVO BGBl Nr 33/1993 auf Grund des UStG 1994 als ergangen. …
…ausscheidet. Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid ist zwar in vollem Umfang anfechtbar, hat jedoch insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung eines Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides würden keine Rechtswirkungen entfalten, also ins Leere gehen (vgl. Ritz…