…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…die die in Streit stehenden Kosten verursacht, hinzu, der aber die Wegverlegung des Familienwohnsitzes zu Grunde liegt. Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne…
…noch der Hinweis auf die fremdenrechtlichen Bestimmungen etwas zur Entscheidung über diese Berufung beitragen. Im Zusammenhang mit der Wegverlegung des Familienwohnsitzes infolge Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einen anderen Ort als dem Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen hat der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung VwGH 28…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der D, vom 28. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. August 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…
…musste, hervorgeht (vgl. VwGH 23.11.1983, 81/13/0163). Entscheidend für die steuerliche Absetzbarkeit der Flugkosten ist ausschließlich, dass die Wegverlegung des Wohnsitzes vom Ort der Tätigkeit ihre Veranlassung in der Werkstätigkeit des Steuerpflichtigen hat (14.9.1993, 92/15/0054, 11.11.1970…
…100/2005), die im gegenständlichen Fall aus der Bw und ihrem Sohn besteht, kann aber auch über diese "Kernfamilie" hinausgehen. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort begründet nach einem Teil der österreichischen Lehre (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12…
Im Zweifel kommt es darauf an, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. Krafft in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. GL § 20 Anm. 44; ebenso Zorn in Hofstätter/Reichel, Kommentar…
…auch Beschäftigungsort sei, weg verlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Graz hänge vielmehr mit der Aufnahme einer Beschäftigung der Ehegattin in Wien zusammen und sei nicht durch die Erwerbstätigkeit des Bw. veranlasst. Mit Eingabe vom 30. November 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., geb. tt.mm.jjjj, B. whft., vom 2. April 2006 gegen die Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2001 bis 2005 des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 8. März 2006 : Spruch: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, 5071 Wals, Walserfeldstraße 19/2, vertreten durch die Mag. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft m.b.h., 5071 Wals, Lagerhausstraße 505, vom 17. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 19. April…
…unter Hinweis auf das Erkenntnis vom 27.2.2008, 2004/13/0116, erhobenen - Einwand des damaligen Beschwerdeführers für Wegverlegungsfälle (wie sie den unter Punkt 3. dieser Entscheidung zitierten Erkenntnissen des VwGH zugrunde liegen) keine Bedeutung beizumessen. Für den vorliegenden Sachverhalt gilt es ergänzend darauf zu…
…regelmäßig aus, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen (zB wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort) nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst ist und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führt. Wie bereits dargestellt hatte der Bw. gemeinsam…
…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…Nicht einmal die Wegverlegung des Familienwohnsitzes wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit des Ehegatten an einem anderen Ort führt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 14.9.1993, 92/15/0054) zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Damit lagen die Voraussetzungen für eine - auch nur vorübergehende - beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte in…
…nach U verlegt, so wäre dies nach der oben angeführten Rechtsprechung als privat veranlasst anzusehen und würde zu keinen berücksichtigungswürdigen Werbungskosten führen, weil es sich bei der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort um keinen in der beruflichen Sphäre der Bw. gelegenen Anlass handelt. Erst recht…
…nicht steuerbaren Einnahmen gegeben, weshalb den im Jahr 2002 geltend gemachten Aufwendungen die Abzugsfähigkeit zu versagen ist. B) Private Mitveranlassung der Wegverlegung des Familienwohnsitzes Der Ansicht des Berufungswerbers in seiner Stellungnahme zum Bedenkenvorhalt des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates in welcher er ausführte, dass er gegen…
…92/15/0054, ausgeführt hat, ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Ein derartiger Fall kann auch nicht…
…ausgeführt hat, ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen…
…Doppelwohnsitz Der Bw. hatte seinen Hauptwohnsitz (ab dem Jahre 1994) und seinen Arbeitsort in Wien. Die nachträgliche (Weg-)verlegung des am Arbeitsort befindlichen Hauptwohnsitzes kann nicht beruflich veranlasst gewesen sein und demzufolge keinen berufsbedingten Doppelwohnsitz in Wien begründen (vgl. VwGH 23.11.1983, 81/13…