Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 24. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 10. Mai 2004 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid über die Festsetzung eines…
…seinen Angehörigen überlassen musste, da er sich noch in Ausbildung befand und seinen Präsenzdienst ableisten musste. Im Finanzstrafrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Wahrnehmung der Angelegenheiten des Abgabepflichtigen keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren voraussetzt. Täter kann vielmehr jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ulrike Christine WALTER, Rechtsanwältin, 1090 Wien, Hahngasse 25, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG…
…Stellung zu nehmen: "1) Sie waren ab 29.8.1986 alleiniger Geschäftsführer der S & E GmbH und daher für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich. Von der Gesellschaft wurden zwischen dem 18.12.1987 und 22.6.1989 Ansuchen um Nachsicht von Straßenverkehrsbeiträgen…
…im Firmenbuch am 27. März 2003 fest. Nach herrschender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.9.2007, 2003/14/0054) entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings…
…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich als für die geschäftlichen Angelegenheiten der Fa. M-GmbH tatsächlich Wahrnehmender unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 1-9/2001 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1…
… 230 Abs. 5 BAO geschlossen werden könne, dass zur Wahrnehmung des Terminverlustes ein Rückstandsausweis gemäß § 229 BAO ausgestellt werden müsse, zumal auch Stoll in seinem BAO-Kommentar der Ansicht sei, dass bis zur Ausstellung eines Rückstandsausweises die Vollstreckung gehemmt sei und daher die Möglichkeit bestehen…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil sie vorsätzlich 1) bei Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Firma R.L. Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1 bis 12/2009 in der Höhe von € 36.295,99 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, 2) im…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl.Ing. Christoph Bauer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des…
…Im Übrigen muss die exakte Höhe des Verkürzungsbetrages im Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens noch nicht feststehen. Allerdings wendet der Bf. ein, nicht für die vorgeworfenen strafbaren Handlungen insbesondere als Wahrnehmender der Fa. CG verantwortlich zu sein. Der Verdacht auf eine abgabenrechtliche Verantwortung des Bf…
…Berufung des Amtsbeauftragten erstatteten schriftlichen Gegenäußerung vom 5. Februar 2010 weist der Beschuldigte daraufhin, dass er mit der Wahrnehmung sämtlicher steuerlichen Angelegenheiten seine als selbständige Steuerberaterin tätige Mutter beauftragt habe. Sie sei auch bei steuerlichen Prüfungen anwesend gewesen, über deren Inhalt und Ergebnis er aber…
…von etwaigen Aushilfsfahrern, um den Betrieb aufrecht zu erhalten, als auch die Überbringung von Belegen an die gewerblichen Buchhalter werde man wohl kaum zum faktischen Wahrnehmenden im Sinne der finanzstrafrechtlichen Verantwortung. Voraussetzung wäre in diesem Fall zumindest aktives Tätigwerden gegenüber den Abgabenbehörden, wodurch die abgabenrechtlichen…
Den Milderungsgründen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten und dem Umstand, wonach er doch unter einem - im Zweifel zu seinen Gunsten anzunehmenden - Einfluss des K gestanden hat, welcher ihn zu seinem Verhalten angeleitet bzw. ihn in seinem Tatsachenentschluss bestärkt habe, stehen als erschwerend gegenüber die Vielzahl…
…eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt diese Prüfung, dass die Durchführung des…
…prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung, vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen…
…ein Versehen des Lohnverrechners zurückzuführen sei. Damit erweist sich die Verantwortung des Berufungswerbers in der Berufung des Rechtsvertreters vom 2.5.2006 als glaubwürdig. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Geschäftsführer zwar nicht zu exkulpieren, wenn er seinen zumutbaren Informations…
…AG verpachtet, und ist für die Planung und Errichtung von Schieneninfrastrukturvorhaben zuständig." (NR GP XXII RV 311, Seite 21)....Die Aufgabenbereiche der neuen Gesellschaften sind jeweils demonstrativ aufgezählt und schließen somit die Wahrnehmung anderer zugehöriger Tätigkeiten nicht aus. (NR GP XXII RV 311, Seite 23…
…keine Aussage darüber trifft, wer tatsächlich in einer GmbH das Sagen hat.Grundsätzlich ist festzuhalten, dass für die Annahme der Täterschaft die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen (hier der Firma P-GmbH) genügt. Es bedarf dabei nicht eines rechtsgeschäftlichen oder organmäßigen Vollmachtsverhältnisses. Als "faktischen…
…insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Zahlungspflicht sind somit die organschaftlichen Vertreter der Berufungswerberin berufen. Bedienen sich diese dazu einer Mitarbeiterin der Gesellschaft, ist durch entsprechende Kontrollen sicherzustellen, dass Unzulänglichkeiten infolge menschlichen…
…mit der Organfunktion, also mit der organschaftlichen Stellung des Vertreters verbunden. Während für die Annahme der Täterschaft eines Finanzvergehens auch die bloß faktische Wahrnehmung der steuerlichen Verpflichtungen eines Abgabepflichtigen genügt, weil es zur finanzstrafrechtlichen Haftung weder eines Vollmachtverhältnisses noch einer formellen Vertretung bedarf, kommt eine…